Gehaltskürzung / Weihnachtsgeld weg / Urlaubsgeld weg /

2. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
voelz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltskürzung / Weihnachtsgeld weg / Urlaubsgeld weg /

Hallo zusammen,

meinem Arbeitgeber geht es schlecht!
Im vergangenen Jahr wurde für 2004 ein Bündnis für Arbeit getroffen (Geschäftsleitung + Betriebsrat) und es wurde vereinbart

1. Vericht auf das Urlaubsgeld 2003/2004
2. Vrzicht auf das Weihnachtsgeld 2003/2004

Das wurde von mir so hingenommen und ich habe nicht wiedersprochen.

Für dieses Jahr sieht es noch düsterer aus!
Aber ersteinmal die Frage: Habe ich die Möglichkeit noch Anspruch auf mein Weihnachtsgeld 2003 und das Urlaubsgeld 2004 geltend zu machen?
Gibt es für die Einspruchserhebung Fristen?

Tja und nun zum aktuellen!
Das Weihnachtsgeld 2004 wird nicht ausgezahlt. Was kann ich tun?
Für alle Angestellten ist eine Gehaltskürzung in Höhe von 7,5% in Planung und der BR wird dem nicht wiedersprechen. Muss ich das hinnehmen?
Eine wöchentliche Arbeitstundenerhöhung um 2,5 Stunden ist geplant, was kann ich tun.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)

Leider nichts außer zu Kündigen. Denen geht es nicht schlecht sondern die Arbeitgeber nutzen die schlechte Wirschaftliche Lage voll aus um Millionen von Steuern zu sparen. Bei uns war das selbe.

Letztes Jahr Kurzarbeit 3 Monate, kein Weihnachsgeld, keine Zuschläge und dieses Jahr wieder arbeiten ohne Ende, Schichtaufbau usw...

Die Spielen mit uns wie die wollen und der Staat unterstützt die auch noch damit die je nicht Pleite gehen oder ins Ausland auslagern.
Dabei geht es denen allen gut und werden immer Größenwahnsinniger...

Und die deppen von Betriebsrat stimmen auf alles zu was die Arbeitgeber wollen. Kotzen mich eh alle an. Habe seit einigen Monaten auch meine Gewerkschaft gekündigt. Die 20 Euro spare ich mir auch wenn die meinen dass sie sparen müssen.
Erst machen sie so die Wirtschaft kaputt, dann Jammern sie daß zB. Karstadt Pleite geht und Filialen schließen muss. Wie sollen die Leute noch einkaufen wenn sie kein Geld mehr dafür haben.






-- Editiert von Williams am 02.10.2004 15:19:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die wichtigste Frage ist doch, was steht in Ihrem Arbeitsvertrag?Gehalt und Arbeitsstunden sind da ja wahrscheinlich geregelt, aber ist das Weihnachts- und Urlaubsgeld als freiwillige Leistung definiert oder als fester Einkommensbestandteil?

Natürlich kann Ihr Arbeitgeber den mit Ihnen geschlossenen Vertrag nicht einseitig ändern. D.h. Sie können auf jeden Fall, wenn Ihr Gehalt gekürzt wird oder die Arbeitszeit verlängert wird, Widerspruch beim Arbeitgeber einlegen und ihn zur Zahlung auffordern. Egal, was der Betriebsrat vereinbart hat. Wenn er die Zahlung ablehnt, können Sie die vor dem Arbeitsgericht einfordern, und werden mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit ( bin ja nun kein Anwalt, habe mir aber als ehemalige!! Betriebsrätin doch ziemlich viel Wissen angeeignet) recht bekommen.
Wegen Nichtzahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld können Sie in dem Fall, dass dies freiwillige Leistungen sind, meines Wissens nichts unternehmen.

Nur, wenn der Arbeitgeber Schwierigkeiten hat, die geplanten Kürzungen durchzusetzen, kann es sein, dass er eine Änderungskündigung ausspricht. D.h. Sie erhalten einen neuen Vertrag mit den schlechteren Bedingungen, wenn Sie den nicht unterschreiben, sind Sie entlassen. Die Verweigerung der Unterschrift kann dazu führen, dass die Arbeitsagentur Ihnen später unterstellt, Sie hätten ja mit der Unterschrift die Arbeitslosigkeit verhindern können und gegen Sie eine Sperrfrist verhängt.
Bei uns haben sie tarifliche Gehalterhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestrichen und der Betriebsrat stimmt weiter fleißig zu. Finde ich auch total daneben.

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