Gehaltskürzung ?!

5. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ernst K.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Gehaltskürzung ?!

hallo,

erstmal ein dankeschön an die macher dieser seite, weiter so die seite ist eine meiner favoriten!

nun hab ich auch ein problem und vielleicht könnt ihr mir auch weiterhelfen.

ich habe wegen eines bandscheibenvorfalls eine umschulung zum erzieher gemacht. nach meiner ausbildung fand ich keine anstellung bei mir in der nähre und habe eine stelle als hilfskraft in einem alten.- und kranken pflegedienst angenommen. da ich nach der umschulung noch anspruch auf reha hatte, hat das arbeitsamt meinem jetzigen arbeitgeber 2jahre lang in etwa die hälfte meine sgehlats monatlich bezahlt. in diesen 2jahren hatte ich viele kranktage wegen meines rückenleiden das auch ursache der umschulung war. nun gab es nach 3wöchiger krankheit (wiederum rückenprobleme) ein gespräch mit der geschäftsleitung. mir wurde vorgeworfen ich sein ständig krank. in diesem zusammenhang kam dann das thema plötzlich auf mein gehalt und mein arbeitgeber sagte er könne es mit seinem gewissen nicht vereinbaren das ich als hilfskraft soviel verdiene wie eine fachkraft. mit dieser begründung wurd mein gehalt um ca. 300€ netto gekürzt.

nun meine frage darf mein arbeitgeber mein ursprünglich vertraglich festgesetztes gehalt mit so einer seltsamen begründung kürzen?

irgendwie habe ich das gefühl ich wurde 2jahre ausgenutzt, da ja die firma in der zeit fast nichts für meine erbrachte leistung zahlen mußte.

ich währe euch seh dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.



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"MfG
Ernst"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag? Ein Kürzung des Gehaltes stellt eine Änderung des Vertrages dar. Das heisst, dass der alte Vertrag gekündigt werden muss und es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden. In der Praxis passiert das mit einer Änderungskündigung. Diese muss allerdings korrekt begründet sein. Das Gewissen des Chefs interessiert da relativ wenig. Nach der nächsten Abrechnung den Arbeitgeber schriftlich auffordern das zuwenig gezahlte Gehalt nachzuberechnen. Weigert er sich ... dann zum Betriebsrat und wenn es den nicht gibt zum Anwalt gehen! Paralell würde cih mal das Arenitsamt davon in Kenntniss setzen. Ich habe das bei Bekannten schon des öfteren erlebt.

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#2
 Von 
Ernst K.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo und erstmal danke für die schnelle antwort.

der alte vertrag wurde nicht gekündigt sondern nach dem gespräch einfach ein neuer arbeitsvertrag aufgesetzt. alles was sich in dem neuen vertrag geändert hat ist lediglich die stelle in der mein gehalt aufgeführt ist (also die kürzung). sonst nichts. einen betriebsrat gibt es in dieser firma leider nicht. aber ich werde sofort das arbeitsamt von diesem vorfall unterrichten! zumahl das unternehmen ja zwei jahre lang vom arbeitsamt geld abkassiert hat und jetzt nach dem das arbeitsamt nicht mehr zahlt auf einmal mit gehaltskürzungen kommt. die wollen halt einfach an mir sparen.

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"MfG
Ernst"

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#3
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Was heißt " es wurde sofort ein neuer Vertrag aufgesetztt" ??? Haben Sie den etwa unterschrieben ?

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#4
 Von 
Ernst K.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vertrag wurde insofern neu aufgesetzt als das sich der teil des vertrages bzgl gehalt entsprechen geändert hat. also kürzung von vorherigem gehalt auf jetziges. ja ich hab den vertrag unterschrieben, zwangsläufig. heißt das dies hat negative folgen falls ich nach kündigung eventuell die differenz die mir entstanden ist, in den monaten in denen ich für das wenigere gehalt gearbeitet habe, vor einem arbeitsgericht einklagen / rückerstattet haben möchte? ich werde erstmal das arbeitsamt aufsuchen und die sache dort nochmals detailiert schildern, wenn ich dann endlich mal einem termin zugeschickt bekomme ...

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"MfG
Ernst"

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#5
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn Sie den vertrag unterschrieben haben, dürfte der Zug ziemlich abgefahren sein... auf welcher Basis wollen Sie eine Differenz einklagen?
Ich kann nicht verstehen, warum Sie den neuen Vertrag unterschrieben haben, oder war der alte ein befristeter Vertrag?

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#6
 Von 
Ernst K.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

der alte vertrag war nicht befristet. problem an der sache ist oder war das mich die leitung ständig gedrängt hat wo den jetzt endlich der unterschriebene vertrag sei.

na gut ist der zug abgefahren, von meinerseite habe ich mit der firma sowieso abgeschlossen. sobald ich eine neue anstellung gefunden habe werde ich meine kündigungsfrist einhalten und dann können die mich mal von hinten sehen.

der differenz betrag besteht sowieso nur für maximal 2-3monate, was insgesamt etwa 500€ netto ausmacht. deshalb jetzt vor ein arbeitsgericht zu gehen ist mir zu dumm, zumahl ich mit der firma im guten auseinandergehen möchte. ich möchte nicht das irgendwann mal bei einem eventuellen neuen stellenwechsel jemand dort anruft bzgl. meiner arbeitsleistung od. ähnlichen und dann von seitens der geschäftsleistung auf übelste über mich abgelestert wird. diesen faktor sollte man nicht vergessen! rückrufe von personalabteilungen sind heutzutage gang und gebe.

die ganze sache läuft einfach bes******, am liebsten würde ich auf der stelle kündigen. zum einen habe ich ein rückenleiden und dürfte eigentlich gar nicht als altenpfleger arbeiten und zum anderen will ich in dieser firma nicht mehr arbeiten, das arbeitsklima wird immer unerträglicher. ständige tadel und sogar meine lieben kollegen (lach9 fangen jetzt sogar an mich zu moben.

meine umschulung basiert auf einem attest meines früheren hausarztes der einen morbus scheuerman bei mir diagnostiezierte. daraufhin war ich bei einem amtsarzt des arbeitsamtes der zu selbigem ergebniss kamm und deshalb vollzog sich der wechsel von meinem früheren beruf dreher zu meinem umschulungsberuf arbeitserzieher.

da ich nach dem anerkennungsjahr keine vertragsverlängerung bekam mußte ich mir notgedrungen eine vorübergehende alternative suchen, in diesem fall eben meinen jetzigen job hilfskraft in einem pflegeunternehmen. eigentlich dürft ich dort gar nicht arbeiten wegen der ständigen belastung meines rückens. trozdem bin ich ich jetzt seit 2 1/2 jahren dort tätig. das arbeitsamt unterstützte die ersten 2jahre im rahmen einer reha massnahme in dem sie die hälfte meines gehaltes zahlte. jetzt, seitdem diese zahlungen nicht mehr erfolgen kam man eben auf mich zu und die gehaltskürzung ist ein produkt von sparmassnahmen!

in den 2 1/2 jahren war ich ca. 115tage krankgeschrieben, größtenteils wegen rückenbeschwerden. ich wollte schon mal raus aus dem laden, leider diagnostiezierte ein otopäde plötzlich keinen mobus scheuermann mehr sondern eine verkürzte rückenmußkulatur. ich mache seitdem schwimmen, rückengymnastic etc. toz alle dem kann ich mir manchmal morgens nichtmal die schuhe vor lauter schmerzen binden.

wie hoch besteht die wahrscheinlichkeit mit unterstützung des arbeitsamtes auf grund meines definitiv geschädigten rücken sofort aus dieser anstellung rauszukommen? habe ich wenn das arbeitsamt mein rückenleiden miteinbezieht sofort anspruch auf arbeitslosengeld?

ich will aus dieser firma raus! wenn möglich auf einem weg der für alle beteiligten keine nachteile hat. wie geh ich dies am besten an?

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"MfG
Ernst"

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