Gehaltskürzung - variabler Anteil

19. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
wara60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gehaltskürzung - variabler Anteil

Ich Vertriebsleiter-AT- mit fixem (80%) und variablen Gehaltsanteil (20%). Meine eigentliche Vertriebstätigkeit kann ich nicht mehr ausführen, weil das Geschäftsfeld aufgrund von Marktpreiseinbruch für den Gesellschafter nicht mehr rentabel war und wir die Aktivitäten in dem Segment eingestellt haben. Ich konnte/durfte somit im Jahr 2010 die speziellen Produkte nicht zu marktüblichen Preisen verkaufen.
Ich habe 2010 Projektaufgaben übernommen, ohne eine konkrete Zielvereinbarung zu treffen. Hatte mich auf die Zusage verlassen, dass man eine Regelung finden wird. Nun teilte man mir mit, dass ich für 2010 auf den variablen Anteil komplett verzichten muss und ab 2011 den variablen Anteil überhaupt nicht mehr bezahlen will.
Ich gehe davon aus, dass man mich loswerden möchte, weil
das Gesamtpaket (Gehalt, Home-Office,Dienstwagen etc.)zu teuer erscheint. Eine Änderungskündigung habe (noch) nicht erhalten. Möchte jetzt keinen Fehler machen. Gibt es einen Rat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Verringerung Ihres Gehalt mit Wegfall der Provision ist mit Ihnen schriftlich vereinbart worden?
Oder lässt der (alte) Arbeitsvertrag so eine massive Kürzung zu?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wara60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

-Nein, es wurde mir bisher mündlich mitgeteilt.
- Nein, es handelt sich um den Wegfall des variablen Anteils.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bezüglich der möglichen Kündigung wäre wichtig, ob Sie ein sogenannter "leitender Angestellter" sind oder nicht.
Siehe dazu:
http://www.felser.de/felser/RechtA-Z/Arbeitsrecht_von_Abberufung_bis_Zeugnis-Dateien/leitender-angestellter.html

Steht im Arbeitsvertrag eine Ausschlußfrist?
Das ist von Bedeutung, wenn Sie sich gegen die nachträgliche Kürzung Ihres Gehalts in der Vergangenheit wehren wollen.

Grundsätzlich kann Gehalt nicht einfach so vom Arbeitgeber gekürzt werden. Dazu bedarf es einer Übereinkunft mit dem Angestellten. Die mündliche Mitteilung reicht hier nicht aus.
Was steht denn genau im Vertrag zu den Bedingungen, unter denen der variable Teil ausgezahlt wird?
Im Vertrag steht nicht zufällig ganz unten, dass Änderungen des Vertrags schriftlich vereinbart werden müssen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wara60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für den link, der ist evtl. im weiteren Verlauf hilfreich. Die anderen Fragen und Anmerkungen helfen nicht weiter, da ich natürlich meinen Vertrag kenne und selbst weiß, dass das nicht ohne Weiters möglich ist. Genau darum geht es ja. Die Zielvereinbarung wurde im Jahr 2010 nicht getroffen, obwohl sie Vetragsbestandteil war. Gestern wurde mitgeteilt, dass man nicht zahlen will. Natürlich steht so etwas nicht im Vertrag.


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