Gehaltskürzung wegen Wochenende und Feiertag

25. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
hamster_carlo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Gehaltskürzung wegen Wochenende und Feiertag

Hallo zusammen,

ich befinde mich gerade in der Kündigungsfrist bei meinem Noch-Arbeitgeber. Diese Woche habe ich mir noch einmal all meine Unterlagen durchgesehen.
Ich habe im März 2016 über eine Zeitarbeitsfirma dort angefangen. Im Oktober 2016 bekam ich einen befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre mit Eintritt ab 04.10.16. Ich habe das mal zurück verfolgt und bemerkt, dass mein Gehalt für diesen Monat um 3 Tage gekürzt wurde. Allerdings waren der 01.und 02. Oktober 2016 ein Samstag und Sonntag und der 03. ist ja ein Feiertag. Ich konnte mein Arbeitsverhältnis also gar nicht vor dem 04.10. beginnen. Ich bekomme ein Festgehalt und ich hatte im Oktober all meine Sollstunden geleistet (40 h).
Diese Gehaltskürzung ist doch rechtswidrig, oder? Ich habe das damals einfach so hingenommen, sehr blauäugig, ich weiß! Es geht mir gar nicht so sehr darum diesen Betrag (€ 112,96) zurück zu fordern, möchte aber dennoch wissen, ob ich noch Chancen hätte, da die Angelegenheit jetzt bald 3 Jahre zurück liegt.
Danke vorab für Ihre Hilfe!
Viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

/// Eintritt ab 04.10.16
Der Vertragsbeginn ist also der 04/10/2016. Und der Oktober somit kein voller Monat.
Rechtswidrig ist es dann nicht. diesen Monat taggenau zu rechnen.
Und zum Zweiten: Schau bitte in deinen AV. Dort - oder ggf. auch im TV - könnte eine Ausschlussfrist vereinbart sein, drei Monate oder sechs. Dann wären auch sonst berechtigte Forderungen aus der Zeit davor erledigt.

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#2
 Von 
hamster_carlo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Okay, es war kein voller Monat, aber ich hätte ja auch gar keine Möglichkeit gehabt früher zu beginnen und habe doch all meine Sollstunden, die ich im Oktober habe leisten können geleistet.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von hamster_carlo):
ich hätte ja auch gar keine Möglichkeit gehabt früher zu beginnen und habe doch all meine Sollstunden, die ich im Oktober habe leisten können geleistet.
Das spielt überhaupt keine Rolle. Das einzige was hier zählt ist:
Zitat (von hamster_carlo):
Okay, es war kein voller Monat

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#4
 Von 
hamster_carlo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann muss ich das wohl oder übel so akzeptieren. Logisch finde ich es nicht.

Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von hamster_carlo):
Dann muss ich das wohl oder übel so akzeptieren.
Das hättest du auch gemusst wenn es anders gewesen wäre, denn die Ausschlussfristen sind hier sehr kurz. Meist nur 3 Monate, aber das steht in deinem Arbeitsvertrag. Jeglicher Anspruch wäre schon verjährt.

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#6
 Von 
hamster_carlo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie schon gesagt, es ging mir jetzt auch primär nicht um eine Rückforderung. Mich hätte es bei diesem Arbeitgeber nur nicht gewundert, wenn es rechtswidrig gewesen wäre. Hier werden ständig dubiose Sachen mit den Mitarbeitern abgezogen. Der Arbeitnehmer zählt hier nicht. Gehaltskürzungen stehen an der Tagesordnung.
Ich ärgere mich über mich selbst, dass ich damals nicht geschaltet habe und auf den 01.10. als Vertragsbeginn bestanden habe.
Im September fange bei einem neuen Arbeitgeber an. Mein Vertrag beginnt am 01.09., obwohl das ein Sonntag ist. Kann sein, dass ich da mit meiner Meinung alleine bin, aber ich finde das hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun. Naja, c'est la vie!



-- Editiert von hamster_carlo am 25.07.2019 12:47

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#7
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Es ist frei verhandelbar ob die an einem 1. anfängst oder eine 3.

Es ist doch überaus fair das dein AG genau das macht was ihr ausgemacht habt.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein, es ist nicht fair, einen Arbeitnehmer 3 Tage nach Monatsbeginn einzustellen, weil dadurch wie hier das Gehalt und auch andere Ansprüche gekürzt werden können. Dass das legal ist, spielt dabei für die Bewertung keine Rolle, den Vertrag gestaltet ja eigentlich immer der Arbeitgeber. Welcher Arbeitnehmer redet da schon wirklich mit.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamster_carlo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

So sehe ich das auch!
Das ist eine unschöne Methode des Arbeitgebers, auf Kosten neuer Mitarbeiter ein paar Euro einzusparen.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Stimmt, aber so ist es nun einmal.

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