Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade in der Kündigungsfrist bei meinem Noch-Arbeitgeber. Diese Woche habe ich mir noch einmal all meine Unterlagen durchgesehen.
Ich habe im März 2016 über eine Zeitarbeitsfirma dort angefangen. Im Oktober 2016 bekam ich einen befristeten Arbeitsvertrag
für 2 Jahre mit Eintritt ab 04.10.16. Ich habe das mal zurück verfolgt und bemerkt, dass mein Gehalt für diesen Monat um 3 Tage gekürzt wurde. Allerdings waren der 01.und 02. Oktober 2016 ein Samstag und Sonntag und der 03. ist ja ein Feiertag. Ich konnte mein Arbeitsverhältnis also gar nicht vor dem 04.10. beginnen. Ich bekomme ein Festgehalt und ich hatte im Oktober all meine Sollstunden geleistet (40 h).
Diese Gehaltskürzung ist doch rechtswidrig, oder? Ich habe das damals einfach so hingenommen, sehr blauäugig, ich weiß! Es geht mir gar nicht so sehr darum diesen Betrag (€ 112,96) zurück zu fordern, möchte aber dennoch wissen, ob ich noch Chancen hätte, da die Angelegenheit jetzt bald 3 Jahre zurück liegt.
Danke vorab für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
Gehaltskürzung wegen Wochenende und Feiertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Eintritt ab 04.10.16
Der Vertragsbeginn ist also der 04/10/2016. Und der Oktober somit kein voller Monat.
Rechtswidrig ist es dann nicht. diesen Monat taggenau zu rechnen.
Und zum Zweiten: Schau bitte in deinen AV. Dort - oder ggf. auch im TV - könnte eine Ausschlussfrist vereinbart sein, drei Monate oder sechs. Dann wären auch sonst berechtigte Forderungen aus der Zeit davor erledigt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Okay, es war kein voller Monat, aber ich hätte ja auch gar keine Möglichkeit gehabt früher zu beginnen und habe doch all meine Sollstunden, die ich im Oktober habe leisten können geleistet.
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Das spielt überhaupt keine Rolle. Das einzige was hier zählt ist:Zitatich hätte ja auch gar keine Möglichkeit gehabt früher zu beginnen und habe doch all meine Sollstunden, die ich im Oktober habe leisten können geleistet. :
ZitatOkay, es war kein voller Monat :
Dann muss ich das wohl oder übel so akzeptieren. Logisch finde ich es nicht.
Danke für die Antworten.
Das hättest du auch gemusst wenn es anders gewesen wäre, denn die Ausschlussfristen sind hier sehr kurz. Meist nur 3 Monate, aber das steht in deinem Arbeitsvertrag. Jeglicher Anspruch wäre schon verjährt.ZitatDann muss ich das wohl oder übel so akzeptieren. :
Wie schon gesagt, es ging mir jetzt auch primär nicht um eine Rückforderung. Mich hätte es bei diesem Arbeitgeber nur nicht gewundert, wenn es rechtswidrig gewesen wäre. Hier werden ständig dubiose Sachen mit den Mitarbeitern abgezogen. Der Arbeitnehmer zählt hier nicht. Gehaltskürzungen stehen an der Tagesordnung.
Ich ärgere mich über mich selbst, dass ich damals nicht geschaltet habe und auf den 01.10. als Vertragsbeginn bestanden habe.
Im September fange bei einem neuen Arbeitgeber an. Mein Vertrag beginnt am 01.09., obwohl das ein Sonntag ist. Kann sein, dass ich da mit meiner Meinung alleine bin, aber ich finde das hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun. Naja, c'est la vie!
-- Editiert von hamster_carlo am 25.07.2019 12:47
Es ist frei verhandelbar ob die an einem 1. anfängst oder eine 3.
Es ist doch überaus fair das dein AG genau das macht was ihr ausgemacht habt.
Nein, es ist nicht fair, einen Arbeitnehmer 3 Tage nach Monatsbeginn einzustellen, weil dadurch wie hier das Gehalt und auch andere Ansprüche gekürzt werden können. Dass das legal ist, spielt dabei für die Bewertung keine Rolle, den Vertrag gestaltet ja eigentlich immer der Arbeitgeber. Welcher Arbeitnehmer redet da schon wirklich mit.
So sehe ich das auch!
Das ist eine unschöne Methode des Arbeitgebers, auf Kosten neuer Mitarbeiter ein paar Euro einzusparen.
Stimmt, aber so ist es nun einmal.
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