Guten Morgen Forengemeinde,
aktuell befinde ich mich in einem Kündigungsschutzverfahren.
Es zeichnet sich ab dass dieses bald beendet sein wird und ich dementsprechend wieder meine Arbeit aufnehmen kann.
Nun ist die Frage wie und was ich bei der Gehaltsnachzahlung fordern kann.
Zahlt mir der Arbeitgeber mein offenes Gehalt mit einmal aus habe ich natürlich durch die Lohnsteuern wesentlich weniger Netto als bei Gehalts-üblicher Abrechnung pro Monat.
Ich habe bereits verschiedene Themen und Urteile gelesen jedoch geht es dort immer um Jahresübergreiffende Rückzahlungen. Dies ist bei mir nicht der Fall. Der komplette offene Lohn wäre aus diesem Jahr (seit Januar).
In einem anderen Thread hier im Forum habe ich gelesen das es so etwas wie die Forderung nach Gehalts-üblicher Zahlung gibt. Leider wurde dies nicht weiter ausgeführt.
Kann mir jemand einen Rat geben wie ich am besten Verfahre um möglichst wenig Verluste zu haben?
Kann ich im Vergleich fordern den Betrag so zu zahlen wie wenn er monatlich gekommen wäre.. bzw. darf das der Arbeitgeber überhaupt ?
Danke Vorab
Gehaltsnachzahlung nach Kündigungsschutzklage
24. August 2017
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Frage vom 24. August 2017 | 09:13
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 22x hilfreich)
Gehaltsnachzahlung nach Kündigungsschutzklage
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#1
Antwort vom 24. August 2017 | 09:20
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Spätestens mit dem Einkommenssteuerbescheid im nächsten Jahr hat sich alles zurecht geruckelt. Da gibt es dann keinen Unterschied mehr zur monatlichen Auszahlung.
wirdwerden
#2
Antwort vom 24. August 2017 | 09:27
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
ZitatEs zeichnet sich ab dass dieses bald beendet sein wird und ich dementsprechend wieder meine Arbeit aufnehmen kann. :
Da sollte man sich nicht so sicher sein, solche Verfahren dauern sehr lange. Da müssten Urteile auch erst rechtskräftig werden. In welcher Instanz sind Sie?
ZitatNun ist die Frage wie und was ich bei der Gehaltsnachzahlung fordern kann. :
Wurde das Gehalt schon mit der Kündigungsschutzklage gefordert? Es gibt das Ausschlussfristen, die zu beachten sind. In manchen Verträgen ist diese aber im Falle einer Kündigungsschutzklage aufgehoben, das muss man aber nachlesen. Im ungünstigsten Fall kann man dann nur die letzten 3 Monate nachfordern.
Prinzipiell ist der Arbeitgeber auch bzgl. evtl. Steuerverluste schadensersatzpflichtig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. August 2017 | 09:41
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatDa sollte man sich nicht so sicher sein, solche Verfahren dauern sehr lange. Da müssten Urteile auch erst rechtskräftig werden. In welcher Instanz sind Sie? :
Noch in der ersten. Es läuft aber zumindest aktuell alles auf einen Vergleich in der zweiten Güteverhandlung hinaus. Ob dieser kommt wird man sehen müssen. Ich bin jedoch aktuell vorsichtig optimistisch.
ZitatWurde das Gehalt schon mit der Kündigungsschutzklage gefordert? :
Ja
ZitatPrinzipiell ist der Arbeitgeber auch bzgl. evtl. Steuerverluste schadensersatzpflichtig. :
Auch wenn es um Forderung aus dem laufenden Jahr geht? Alles was ich dazu gefunden habe bezieht sich wie gesagt aus Nachzahlungen die Jahres-übergreifend sind.
ZitatSpätestens mit dem Einkommenssteuerbescheid im nächsten Jahr hat sich alles zurecht geruckelt. Da gibt es dann keinen Unterschied mehr zur monatlichen Auszahlung. :
Bekommt man dann sämtlicher Verlust wieder rein oder nur einen Teil? Ich hab ja nichts zum gegenrechnen daher bin ich da etwas skeptisch.
#4
Antwort vom 24. August 2017 | 14:38
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
ZitatNoch in der ersten. Es läuft aber zumindest aktuell alles auf einen Vergleich in der zweiten Güteverhandlung hinaus. Ob dieser kommt wird man sehen müssen. Ich bin jedoch aktuell vorsichtig optimistisch. :
Eine Wiedereinstellung durch Vergleich ist recht selten, Da sind die Aussichten, dass das auch dauerhaft ist (nicht gleich die nächste Kündigung folgt) noch am größten. Man sollte sich daher hier kompromissbereit zeigen. Evtl. Steuerverluste sollte man nicht unbedingt berücksichtigen. Ob diese überhaupt entsteht ist fraglich, da man evtl. die Fünftel-Regelung (Einkommen aus mehreren Jahren) anwenden kann. Evt. steht man danach sogar besser da, als hätte man das Gehalt gleich bekommen.
#5
Antwort vom 24. August 2017 | 14:53
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Du hast keinen Verlust. Die Steuern werden immer über den Zeitraum von einem Jahr gerechnet. Zahlst du monatlich zu viel bekommst du Geld zurück. Zahlst du monatlich zu wenig musst du nachzahlen.ZitatBekommt man dann sämtlicher Verlust wieder rein oder nur einen Teil? :
#6
Antwort vom 24. August 2017 | 15:04
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
ZitatDu hast keinen Verlust. Die Steuern werden immer über den Zeitraum von einem Jahr gerechnet. Zahlst du monatlich zu viel bekommst du Geld zurück. Zahlst du monatlich zu wenig musst du nachzahlen. :
Sie haben Recht. Hatte übersehen,dass es sich momentan nur um Gehaltsnachzahlungen aus diesem Jahr handelt. Erst bei Gehaltsnachzahlungen aus mehreren Jahren sähe das anders aus.
-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 24.08.2017 15:06
#7
Antwort vom 24. August 2017 | 15:11
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 22x hilfreich)
Ok danke. Heist für mich im Klartext. Das was ich jetzt weniger bekomme kann ich mir mit der Einkommensteuererklärung nächstes Jahr 1 zu 1 zurückholen?
#8
Antwort vom 24. August 2017 | 15:39
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Jepp
#9
Antwort vom 17. Mai 2020 | 15:24
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bist du noch bei alten Arbeitgeber?
#10
Antwort vom 17. Mai 2020 | 15:29
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
2017! Was soll die Nachfrage 2020???
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