Gehaltsnachzahlung nach Kündigungsschutzklage

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
crasher1985
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 22x hilfreich)
Gehaltsnachzahlung nach Kündigungsschutzklage

Guten Morgen Forengemeinde,

aktuell befinde ich mich in einem Kündigungsschutzverfahren.
Es zeichnet sich ab dass dieses bald beendet sein wird und ich dementsprechend wieder meine Arbeit aufnehmen kann.

Nun ist die Frage wie und was ich bei der Gehaltsnachzahlung fordern kann.
Zahlt mir der Arbeitgeber mein offenes Gehalt mit einmal aus habe ich natürlich durch die Lohnsteuern wesentlich weniger Netto als bei Gehalts-üblicher Abrechnung pro Monat.

Ich habe bereits verschiedene Themen und Urteile gelesen jedoch geht es dort immer um Jahresübergreiffende Rückzahlungen. Dies ist bei mir nicht der Fall. Der komplette offene Lohn wäre aus diesem Jahr (seit Januar).

In einem anderen Thread hier im Forum habe ich gelesen das es so etwas wie die Forderung nach Gehalts-üblicher Zahlung gibt. Leider wurde dies nicht weiter ausgeführt.

Kann mir jemand einen Rat geben wie ich am besten Verfahre um möglichst wenig Verluste zu haben?
Kann ich im Vergleich fordern den Betrag so zu zahlen wie wenn er monatlich gekommen wäre.. bzw. darf das der Arbeitgeber überhaupt ?

Danke Vorab

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Spätestens mit dem Einkommenssteuerbescheid im nächsten Jahr hat sich alles zurecht geruckelt. Da gibt es dann keinen Unterschied mehr zur monatlichen Auszahlung.

wirdwerden

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von crasher1985):
Es zeichnet sich ab dass dieses bald beendet sein wird und ich dementsprechend wieder meine Arbeit aufnehmen kann.


Da sollte man sich nicht so sicher sein, solche Verfahren dauern sehr lange. Da müssten Urteile auch erst rechtskräftig werden. In welcher Instanz sind Sie?

Zitat (von crasher1985):
Nun ist die Frage wie und was ich bei der Gehaltsnachzahlung fordern kann.


Wurde das Gehalt schon mit der Kündigungsschutzklage gefordert? Es gibt das Ausschlussfristen, die zu beachten sind. In manchen Verträgen ist diese aber im Falle einer Kündigungsschutzklage aufgehoben, das muss man aber nachlesen. Im ungünstigsten Fall kann man dann nur die letzten 3 Monate nachfordern.

Prinzipiell ist der Arbeitgeber auch bzgl. evtl. Steuerverluste schadensersatzpflichtig.

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#3
 Von 
crasher1985
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von MitEtwasErfahrung):
Da sollte man sich nicht so sicher sein, solche Verfahren dauern sehr lange. Da müssten Urteile auch erst rechtskräftig werden. In welcher Instanz sind Sie?


Noch in der ersten. Es läuft aber zumindest aktuell alles auf einen Vergleich in der zweiten Güteverhandlung hinaus. Ob dieser kommt wird man sehen müssen. Ich bin jedoch aktuell vorsichtig optimistisch.

Zitat (von MitEtwasErfahrung):
Wurde das Gehalt schon mit der Kündigungsschutzklage gefordert?

Ja

Zitat (von MitEtwasErfahrung):
Prinzipiell ist der Arbeitgeber auch bzgl. evtl. Steuerverluste schadensersatzpflichtig.


Auch wenn es um Forderung aus dem laufenden Jahr geht? Alles was ich dazu gefunden habe bezieht sich wie gesagt aus Nachzahlungen die Jahres-übergreifend sind.

Zitat (von wirdwerden):
Spätestens mit dem Einkommenssteuerbescheid im nächsten Jahr hat sich alles zurecht geruckelt. Da gibt es dann keinen Unterschied mehr zur monatlichen Auszahlung.


Bekommt man dann sämtlicher Verlust wieder rein oder nur einen Teil? Ich hab ja nichts zum gegenrechnen daher bin ich da etwas skeptisch.

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von crasher1985):
Noch in der ersten. Es läuft aber zumindest aktuell alles auf einen Vergleich in der zweiten Güteverhandlung hinaus. Ob dieser kommt wird man sehen müssen. Ich bin jedoch aktuell vorsichtig optimistisch.


Eine Wiedereinstellung durch Vergleich ist recht selten, Da sind die Aussichten, dass das auch dauerhaft ist (nicht gleich die nächste Kündigung folgt) noch am größten. Man sollte sich daher hier kompromissbereit zeigen. Evtl. Steuerverluste sollte man nicht unbedingt berücksichtigen. Ob diese überhaupt entsteht ist fraglich, da man evtl. die Fünftel-Regelung (Einkommen aus mehreren Jahren) anwenden kann. Evt. steht man danach sogar besser da, als hätte man das Gehalt gleich bekommen.

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Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von crasher1985):
Bekommt man dann sämtlicher Verlust wieder rein oder nur einen Teil?
Du hast keinen Verlust. Die Steuern werden immer über den Zeitraum von einem Jahr gerechnet. Zahlst du monatlich zu viel bekommst du Geld zurück. Zahlst du monatlich zu wenig musst du nachzahlen.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du hast keinen Verlust. Die Steuern werden immer über den Zeitraum von einem Jahr gerechnet. Zahlst du monatlich zu viel bekommst du Geld zurück. Zahlst du monatlich zu wenig musst du nachzahlen.


Sie haben Recht. Hatte übersehen,dass es sich momentan nur um Gehaltsnachzahlungen aus diesem Jahr handelt. Erst bei Gehaltsnachzahlungen aus mehreren Jahren sähe das anders aus.


-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 24.08.2017 15:06

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#7
 Von 
crasher1985
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 22x hilfreich)

Ok danke. Heist für mich im Klartext. Das was ich jetzt weniger bekomme kann ich mir mit der Einkommensteuererklärung nächstes Jahr 1 zu 1 zurückholen?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Jepp

Signatur:

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#9
 Von 
raihan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bist du noch bei alten Arbeitgeber?

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

2017! Was soll die Nachfrage 2020???

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