Gehaltsnachzahlungen

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltsnachzahlungen

Hallo Freunde,

ich habe da folgendes Anliegen:

mein Gehalt wurde 7 Monate lang falsch berechnet. Die Ausschlussfrist beträgt 3 Monate. Ich habe aber fristgerecht meinem Vorgesetzten sowohl mündlich als auch schriftlich darüber informiert, dass was mit einem Gehalt nicht stimmt. Er hat gesagt, er würde sich darum kümmern, insbesondere, da es ja seine Pflicht war. Monate später habe ich immer noch nichts erhalten oder von ihm gehört, bis er dann fristlos entlassen wurde.

Meine Frage: Habe ich in dieser Konstellation noch ein Recht auf das zu wenig gezahlte Gehalt, auch wenn die Ausschlussfrist verstrichen ist? Ich hätte natürlich zeitnah klagen können, aber das wollte ich vermeiden, da ich den Job nicht verlieren wollte. Wie könnte ich jetzt vorgehen? Danke für die Hinweise.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Eine Kopie des Anspruchsschreibens mit damaligen Zugangsnachweis an die personalverwaltende Stelle geben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für ein Anspruchsschreiben? Meinst du mit Zugangsnachweis meine Entgeltabrechnungen für die Monate?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von askandlearn):
Ich habe aber fristgerecht meinem Vorgesetzten sowohl mündlich als auch schriftlich darüber informiert

Dieses Schreiben ist gemeint.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihm das Schreiben ja gegeben. Und da er fristlos entlassen wurde, glaube ich nicht, dass er das Schreiben je weitergeleitet hat etc. Es ist viel wahrscheinlicher einfach im Müll gelandet. Was nun tun? Hätte ich von ihm verlangen sollen, das Schreiben zu unterzeichnen und mir eine Kopie des unterschriebenen Schreibens zu geben? Das Problem hierbei wäre aber, dass ich damit aussage, dass ich ihm nicht vertraue, er es womöglich als Beleidigung ansehen und mir einfach kündigen könnte. Mein Arbeitsvertrag war kein fester Arbeitsvertrag und mir konnte zu jeder Zeit einfach gekündigt werden.

-- Editiert von askandlearn am 06.12.2016 22:09

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

zunächst einmal hat jeder einen Anspruch auf den vereinbarten Lohn. Welcher Lohn vereinbart wurde, gibt der Arbeitsvertrag oder die Aufzeichnung des Arbeitgebers nach dem Afzeichnungsgesetz her.

Wo liegt konkret die Unregelmäßigkeit zum vereinbarten Lohn?

Könnte es sein, das Lohnbestandteile durch den entlassenen Vorgesetzten dem Lohnbüro hätten mitgeteilt werden müssen?

Ihre einfache Mitteilung an den ehemaligen Vorgesetzen über nicht zutreffenden Lohn reicht aus, um die Verjährungsfrist zu hemmen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Lohnforderungen beträgt drei Jahre. Diese Frist kann jedoch durch Arbeits- oder Tarifvertrag auf drei Monate durch eine "Ausschussfrist" verkürzt werden.

Zunächst ist deshalb zu prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag die Ausschußfrist hergibt.

Teilen Sie hier mit, welcher Sachverhalt zutrifft.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nicht so einfach das zu beantworten. In dem Arbeitsvertrag, den ich erhalten habe, ist überhaupt nicht die Rede von irgendeiner Frist. Aber mein Arbeitsvertrag ist nur ein kleiner Teil des vollen Vertrags, den ich online einsehen kann. Link dazu:

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

Dort steht, dass es eine Ausschlussfrist von 3 Monaten gibt. Die Unregelmäßigkeit liegt darin, dass mir über mehrere Monate zu wenig Lohn gezahlt wurde und trotz Schreibens sich daran nichts geändert hat. Erst viel später.

Wenn ich meinem vorherigen Vorgesetzten informiert habe, hemmt dies auch die Ausschlussfrist?

-- Editiert von askandlearn am 06.12.2016 23:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von askandlearn):
Wenn ich meinem vorherigen Vorgesetzten informiert habe, hemmt dies auch die Ausschlussfrist?


Ja, möglicherweise. Das sollte aber irgendwie belegbar sein, gibt es dazu irgendeinen E-Mail-Kontakt? Sprechen Sie mit der Personalabteilung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
askandlearn
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider nein. Ich habe ihm da vertraut, dass er sich darum kümmert. Umso mehr noch wenn man sich seinen Lebenslauf anguckt(Offizier bei der BW, Master in BWL). Da geht man ja nicht von aus, dass er ein faules Ei ist.

Das Gehalt wurde mir innerhalb der 7 Monate, wo es mir falsch berechnet wurde, immer gleich berechnet. Folglich bin ich dann ab Februar 2016 davon ausgegangen, dass es schon rechtens ist und das Gehalt sich geändert hat. Erst als ich im September 2016 bemerkt habe, dass mein Gehalt wieder anders berechnet wurde, da bin ich hellhörig geworden, was mich nun hierher geführt hat.

Ideen wären natürlich jetzt hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von askandlearn):
Ideen wären natürlich jetzt hilfreich.



Hallo askanlearn,


Wie wäre es mit dem naheliegendsten.

Sprich die Verantwortlichen doch einfach mal auf den Fehler an und sag ihnen, dass du dies deinem
Vorgesetzten schon vor längerem mitgeteilt hast und er sich darum kümmern wollte.
Es wird ja auch einen Grund geben, warum dieser fristlos entlassen wurde.

Und nur weil es eine vertragliche Aussschlussfrist gibt, bedeutet dies nicht automatisch dass sich
der Arbeitgeber auch darauf beruft.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen