Hallo,
nach der Probezeit
war mündlich eine Gehaltsverhandlung geplant. Ich habe den Chef gegen Ende der Probezeit um ein Mitarbeitergespräch gebeten und dieser meinte, es wird eines stattfinden. Nun hat er es zwischenzeitlich vergessen und Monatswechsel fanden statt.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, mir die entgangene Gehaltserhöhung vom Vormonat einzufordern. Es war ja schließlich nicht mein Versäumen, dass er es vergessen hat. Leider weiß ich von Kollegen, dass der Chef gerne solche Themen (bewusst) rauszögert.
Vielen Dank für die Info.
Gehaltsverhandlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatGibt es eine rechtliche Grundlage, mir die entgangene Gehaltserhöhung vom Vormonat einzufordern. :
Nein, denn es war nach eigenem Vortrag lediglich eine Gehaltsverhandlung geplant. Im Übrigen endet nicht jede Gehaltsverhandlung auch mit einer Gehaltserhöhung.
War eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit bereits schriftlich oder mündlich vereinbart?
Dann solltest Du dies auch nachfordern können. Einfach mal in der Personalabteilung nachfragen wo das zusätzliche Geld bleibt und auf die Zusage des Chefs berufen.
Gab es jedoch nur eine Aussage in Richtung: "Wir können uns nach der Probezeit nochmal zusammensetzen und reden über eine Gehaltserhöhung" sehe ich die Chancen eher schlecht. Wie Du im Titel deines Beitrags schon richtigerweise geschrieben hast: Ihr seid in Verhandlungen und die Verhandlung kann auch so ausgehen, dass du keine Gehaltserhöhung bekommst. Fertig. Dementsprechend gibt es bei einer nicht final vereinbarten Gehaltserhöhung auch nichts rückwirkend einzufordern.
Einfach dem Chef mehr Druck machen und jetzt auf den Termin bestehen.
-- Editiert von Start4u am 11.06.2019 10:28
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Vielen Dank für die schnelle umfangreiche Antwort.
Auch wenn es damals nur mündlich ausgedrückt wurde, wurde versprochen, bei positiver Leistung eine Anpassung zu verhandeln. In den letzten Monaten hab ich mehrfach Lob für gute Arbeit bekommen, weshalb ich eig sicher bin, dass es auch zu einer Erhöhung kommt.
Wieso *entgangen*?Zitatmir die entgangene Gehaltserhöhung vom Vormonat einzufordern. :
Dir ist nichts entgangen. Einfordern kannst du gar nichts. NACH der Probezeit ist immer noch.
Das machen gaaanz viele Chefs in gaaanz vielen Unternehmen sehr gern.Zitatdass der Chef gerne solche Themen (bewusst) rauszögert. :
Ist das dein erster Job in der freien Wirtschaft? Manchmal endet die Verhandlung auch bei 0,00Zitatwurde versprochen, bei positiver Leistung eine Anpassung zu verhandeln. :
Gute Arbeit ist das geringste, was von Neulingen erwartet wird.Zitatweshalb ich eig sicher bin, dass es auch zu einer Erhöhung kommt. :
Wie viele Monatswechsel sind denn seit Ende der Probezeit schon vergangen?
Evtl. kannst du bei passender Gelegenheit deinen Chef darauf ansprechen.
Sofern denn tatsächlich der Arbeitgeber Deine Leistungen ebenfalls positiv beurteilt, hast Du lediglich Anspruch darauf, Gehaltsverhandlungen mit ihm zu führen. Eine Frist hierfür wurde ja offensichtlich nicht verabredet.
Dir ist zu empfehlen, ebenso freundlich wie hartnäckig an der Sache dranzubleiben und bei einem dann stattfindenden Gehaltsverhandlungstermin Deine Leistungen herauszustellen und versuchen, eine eventuelle Gehaltserhöhung rückwirkend zu verhandeln.
Einen Rechtsanspruch hierauf hast Du jedoch nicht.
ZitatAuch wenn es damals nur mündlich ausgedrückt wurde, wurde versprochen, bei positiver Leistung eine Anpassung zu verhandeln. :
Sprich, man wird mal kurz über eine Erhöhung sprechen und dir mitteilen, wieso man diese "leider" gerade nicht zahlen kann.
Wenn man sich auf sowas berufen will, schreibt man die Gehaltserhöhung nach Probezeit direkt im Vertrag fest. Die ganzen Wischi-Waschi Aussagen wären ja schriftlich schon nichts wert, mündlich noch weniger.
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