Gehaltszahlung verspätet gezahlt!

18. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hallo2009
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltszahlung verspätet gezahlt!

hallo ihr!
bin neu und habe paar fragen:
oktober habe ich einen job bekommen und habe am 26.ten angefangen.gehalt ging dann am 12.november ein.naja ok!! der folgemonat sah genauso aus denn das geld war erst am 10.dezember da!das problem dabei mein vermieter hat mich angemahnt zwecks der verspäteten mietzahlung vom dezember und bleibe nun auf den anwaltskosten (153,-€) sitzen.darf ich die dem AG in rechnung stellen?

über antworten freue ich mich!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wessen Anwaltskosten? Was hat denn der Anwalt gemacht?

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Verstehe ich auch nicht.

Was ist zu den Gehaltszahlungstermine denn im AV genannt? Ist der AG im Verzug mit den Zahlungen?

Denn eigentlich ist der Turnus doch völlig gleichmäßig:
Du beginnst am 26.10 und bekommst am 12.11. (nach drei Wochen) dein Gehalt, vier Wochen später (10.12.) kommt bereits die nächste Zahlung.
Das sieht ganz so aus, als sei die Lohnzahlung für den 15. d. M. vereinbart und kommt sogar schon früher an. Besser gehts doch nicht.

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" "

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#3
 Von 
Hallo2009
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein vertraglich ist der 1.te festgelegt!also sollte es ja auch am 1. da sein!
der anwalt hat nix gemacht!sondern der anwalt hat mich die kosten zukommen lassen.durch die verspätete zahlung meiner miete habe ich vom amtsgericht die eintreibung der miete bekommen und da das ja schon erledigt war bevor der brief kam muss ich laut anwalt noch die anwaltskosten zahlen.und die frage ist dabei ob ich durch die verspätete zahlung diesen betrag dem AG in rechnung stellen kann?!ich ******* ja kein geld zuhause!! ich bin ja nur durch den AG in dieser breduille!!!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
darf ich die dem AG in rechnung stellen?

Ja, sofern diese Gebührenforderung berechtigt ist und diese dem Verschulden des Arbeitgebers (z.B. durchVerzug bei Gehaltszahlung) zuzuordnen sind.

Dazu solltest du in dem anderen Tread erstmal die Reihefolge und den Inhalt der Schreiben klären, die Angaben dazu sind widersprüchlich ...

Dies wird zumindest für die Novembermiete nicht funktionieren.
Oder hast du so einen Nettostundenlohn das du von 6 Tagen Arbeit (26.10-31.10) die komplette Miete bezahlen könntest?
Nein? Dann wäre nur die Hälfte anzurechnen (falls die Gebühren berechtigt wären).



quote:
nein vertraglich ist der 1.te festgelegt!also sollte es ja auch am 1. da sein!

Das ist doch schon viel früher da?
Statt am 01.12.2009 schon zum 12.11.2009?
Statt am 01.01.2010 schon zum 10.12.2009?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Du hättest aber den Schaden gering halten müssen und notwendige Schritt einleiten

1. Mahnen
2. Mit anderen Mittel zahlen
3. MIt VM reden

Du bist doch selber schuld wenn du einfach "wartest". Führe in klärendes Gespräch mit dem AG, wenn er nicht spurt verklage ihn. Dann wird er deine Probezeit wohl beenden.

Oder: Legen das Geld vom Vormonat auf die Seite
Oder: Sprich mit deinem Vermieter, das du einmalig die 15 Tage zahlst dann jeweils ab dem 15. Damit hat der kein Problem

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

-- Editiert am 20.12.2009 10:35

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