Gehören Überzeit Überstunden in der Schweiz zur mtl Sollarbeitszeit?

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Escada_1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehören Überzeit Überstunden in der Schweiz zur mtl Sollarbeitszeit?

Die monatliche Sollarbeitszeit von 172 Stunden (bei 41 Stunden Woche) ist heute schon erreicht, diese beinhaltet 20 Überstunden und 30 Stunden Überzeit.
Der Arbeitsvertrag enthält keine Klausel zur Überzeit/Überstunden.
Kann ich diese 50 Stunden nun als Freizeit ausgleichen oder mit einem Zuschlag auszahlen lassen?
Falls ja, muss ich diese 50 Stunden von den 172 wieder abziehen?
Oder ist diese Entschädigung als Goody zu verstehen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Du arbeitest in der Schweiz? Oder in Deutschland und und hast nur mal Überstunden während einer Geschäftsreise in die Schweiz gemacht?

Zitat (von Escada_1984):
die monatliche Sollarbeitszeit von 172 Stunden (bei 41 Stunden Woche) ist heute schon erreicht,
Was steht denn im Arbeitsvertrag? 172h/Monat oder 41h/Woche? Ich vermute doch eher 41h/Woche, richtig? Die 172h/Monat sind dann nur ein rechnerischer Wert ohne praktische Bedeutung. die 41h/Woche zählen dann.


Zitat (von Escada_1984):
Kann ich diese 50 Stunden nun als Freizeit ausgleichen
Welche 50 Stunden?


Zitat (von Escada_1984):
diese beinhaltet 20 Überstunden und 30 Stunden Überzeit.
Das verstehe ich nicht. Was ist denn der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?


Zitat (von Escada_1984):
Kann ich diese 50 Stunden nun als Freizeit ausgleichen oder mit einem Zuschlag auszahlen lassen?
Was steht denn dazu in deinem AV oder einem für dich geltenden TV oder einer für dich geltenden BV?

Zitat (von Escada_1984):
Falls ja, muss ich diese 50 Stunden von den 172 wieder abziehen?
DAs verstehe ich nicht. Warum solltest du diese 50h von den 172h abziehen müssen? Gelten die 172h überhaupt?

Zitat (von Escada_1984):
Oder ist diese Entschädigung als Goody zu verstehen?
Welche Entschädigung?

Bitte sortiere deinen Beitrag doch einmal und schreib ihn so, dass man verstehen kann, was du aussagen/fragen möchtest.

-- Editiert von -Laie- am 19.12.2019 13:25

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn Begriffe noch bedeuten, was sie benennen, können Über-Zeiten/Stunden schon begrifflich nicht zur Sollarbeitszeit zählen, sondern gehen ÜBER das Maß hinaus. Hier in Deutschland wären generelle Klauseln ungültig, dass Überzeiten sämtlich mit dem Gehalt abgegolten sein sollen.
Aber das Recht der Schweiz, auch Arbeitsrecht weicht von dem ab, was hier gilt, und insofern kann man von D aus auch schlecht mitreden, was für CH gilt.
Unklar bleibt vorerst auch, ob dein AV eingebettet sein mag in einen TV, der diese Fragen alle regelt.
Hier jedenfalls will auch Zeitausgleich mit dem AG abgesprochen sein. Selbstermächtigung geht gar nicht.

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#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du arbeitest in der Schweiz?

Die Begriffe Überstunden (mehr als Vertraglich vereinbart) und Überzeit (mehr als täglich und wöchentlich gesetzlich Erlaubt) lassen auf Schweiz schliessen.

Wir nehmen mal an, dass ein Arbeitsstelle ist welche dem Schweizerischem ArG unterstellt ist, also nicht um Krankenhaus, Heim, Strafvollzug, kantonale oder Bundesverwaltung, Landwirtschaft etc.

Zitat (von -Laie-):
Was steht denn dazu in deinem AV oder einem für dich geltenden TV oder einer für dich geltenden BV?

In der Schweiz wäre das AV und im speziellen NAV oder GAV, sowie betriebliche Reglement.

Überstunden wie Überzeit werden in der Regel ausbezahlt können aber mit gegenseitigen Einverständnis kompensiert werden. Jetzt schon einfach das Ende des Jahres einläuten geht also nicht ohne dass der Arbeitgeber einverstanden ist. Details siehe AV und Reglemente. Unter gewissen Bedienungen werden Überstunden "erwartet" und werden nicht abgegolten. Wenn es keine Regelung im AV so gilt ein gesetzliche Zuschlag von 25%.

Falls Überzeit ausbezahlt wird muss diese in der Regel, da gibt es auch wieder ein paar Ausnahmen, mit 25% Zuschlag abgegolten werden. Wenn Überzeit kompensiert wird, so muss dies in der Regel zeitnah erfolgen.

Folgende Möglichkeiten hat man:
1. Man kompensiert im gleichen Monat. D.h. man hat verfrüht das monatliche Sollarbeitszeitziel erriecht und bleibt den Rest des Monats zuhause. Der Lohn bleibt gleich. Es braucht das Einverständiss des Arbeitgebers.

2. Man erfüllt weiter die Vertragliche vereinbarte tägliche Arbeitszeit. Am Ende des Monats hat man 172 Reguläre Stunden 20 Überstunden und 30 Stunden Überzeit.
2a) Überstunden und Überzeit kann man sich Auszahlen lassen worauf der Lohn sich um 36.3% (1.25* 50/172) erhöht. AHV/IV/AV ist auf den gesamten Lohn zu entrichten.
2b) Man kompensiert Überzeit zeitnah und die Überstunden irgendwann.
2c) Man kompensiert einen Teil und man lässt einen Teil auszahlen.

Hier von der Schweizer Regierung:
https://www.ch.ch/de/uberstunden-und-uberzeit/
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht/FAQ_zum_privaten_Arbeitsrecht/ueberstunden.html

Von einem renommierten Fachverlag:
https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitszeit-und-absenzen/ueberstunden-und-ueberzeit/article/ueberzeit-die-gesetzlichen-schranken/
https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitszeit-und-absenzen/ueberstunden-und-ueberzeit/article/ueberstunden-zumutbarkeit-kompensation-und-abgeltung/

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Escada_1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung, ja, ich arbeite in der Schweiz.
Im Personalreglement ist in Anlehnung des Gesetzes geregelt.
Ebenso ist mein AV auf 41h/Woche geschrieben.
Nehmen wir an ich habe Arbeitswoche 1 mit 70,5 Stunden erbracht, dann wären das 9 Überstunden und 20,5 Überzeit.
Woche 2 und 3 identisch,
Woche 4 = 20 Stunden erbracht.
dh. die fehlenden 21 Stunden ziehe ich dann von den 24 Überstunden aus 1,2,3 ab?

Muss mich die monatliche Sollarbeitszeit auf Basis der Anzahl Arbeitstage interessieren?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ich glaube, dass man dir in einem Forum für Schweizer Recht besser weiterhelfen kann. Hier geht es um das Arbeitsrecht in Deutschland. Aber Fareaky Thunder scheint sich da ein wenig auszukennen. Evtl. kann er ja noch ein bisschen was dazu schreiben.

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