Geht das so einfach mit der Abmahnung?

10. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)
Geht das so einfach mit der Abmahnung?

Hallo,

ich habe heute einen Anschiss von unserem Personellen bekommen. Es würde auch noch eine Abmahnung geben.

Ich bin wie jeden Mittag in die Kantine gegangen. Den Salat habe ich wie immer für den kleinen Hunger zwischen durch mitgenommen. Den habe ich ja bezahlt! Nun soll ich deswegen eine Abmahnung bekommen. Ich dürfe kein Essen mit aus der Kantine nehmen und später im Büro essen. Es gibt offiziellen Verbote diesem Thema.

Geht das so einfach mit der Abmahnung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ja. Der AG kann alles mögliche abmahnen, auch zu lautes Atmen. Was die rechtliche Wirkung angeht muss man allerdings differenzieren.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Bei uns ist das schriftlich irgendwo geregelt ( nur wo, weiß ich gerade nicht ) - in den sog. "Bürowelten" und auch in Einzelbüros darf nichts gegessen werden, ein "Deutschland um halb zehn morgens" wird jedoch meistens toleriert.

Der Grund liegt einesteils darin, dass man vermeiden möchte, dass z.B. die Tastatur oder das Telefon mit "Spuren der Mahlzeiten" versehen werden und irgendwann Kulturen darauf/darin aufblühen UND weil "der kleine Hunger zwischendurch" in Form eines Salates o.ä. ganz sicher fairnesshalber nur "zeitgerecht" in einer Pause verzehrt werden kann ( dein AG bezahlt dich fürs Arbeiten, nicht fürs Salatessen ). DANN könntest du allerdings auch in die Kantine gehen und Deinen Salat dort essen. Drittens ( und nicht unerheblich! ) findet nicht jeder die Essgeräusche oder -gewohnheiten des Kollegen so prickelnd.

Ich würde vermuten - lasse mich aber gerne belehren - dass eine Abmahnung durchaus "drin" wäre, speziell halt im Hinblick auf die bezahlte "Ess-Zeit" ODER eine Ermahnung ( die hast du ja jetzt schon ;) ), in der Du auf die Gründe für ein solches Verbot hingewiesen wirst, im Falle der Abmahnung dann auch noch auf die Folgen bei Zuwiderhandlung.

Nichts desto trotz - Es steht Ihnen meiner unmaßgeblichen Meinung nach kein Recht dahingehend zu, dass Sie Ihren Salat o.ä. während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz verzehren dürfen. Dafür sind Pausen und meist auch Pausenräume da.

Gruß, Mira

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Es gibt also offiziellen Verbote diesem Thema und du fragst dich dann ersthaft 'Geht das so einfach mit der Abmahnung'?

Natürlich kann der Verstoß gegen offizielle Verbote abgemahnt werden. Ein wiederholter Verstoß gegen offiziellen Verbote kann dann sogar recht schnell zur Kündigung führen.

Manche Verstöße gegen offiziellen Verbote können sogar direkt zur fristlosen Kündigung führen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

@HvS

Ich glaube, da ist etwas durcheinander geraten - ICH habe geschrieben, dass es in MEINER Firma geregelt ist. Der TE schrieb so etwas nicht.

LG, Mira

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
ch glaube, da ist etwas durcheinander geraten - ICH habe geschrieben, dass es in MEINER Firma geregelt ist. Der TE schrieb so etwas nicht.

Das interpretiere ich etwas anders:
quote:

Es gibt offiziellen Verbote diesem Thema.

Geht das so einfach mit der Abmahnung?

von Punkte_im_Deckel am 10.08.2012 17:10


;)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Oh *ploing* - tatsächlich.

Ich werd wohl auch schon wirr im Kopf, ich könnte schwören, dass der Beitrag vorher anders war ( aber vielleicht ist's auch nur meine Phantasie ).

Sorry! :dance:

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