Geht das so in Ordnung?

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Geht das so in Ordnung?

Guten Abend alle miteinander,
eine Bekannte von mir arbeitet in der Reinigung. Vor ca. 4 Jahren gab es einen Betriebsübergang und einige Objekte gingen an ein Outsourcing-Unternehmen.

Seitdem ist meine Bekannte nur noch am Rotieren. Ihr wurden mittlerweile ein paar Objekte in ihre Verantwortung gegeben. Ungefragt. Wenn es dort nun Schwierigkeiten gibt, wird sie ständig angerufen. Sie reinigt in einem Objekt und kann ihrer Arbeit kaum in Ruhe nachgehen.

Richtigen Erholungsurlaub hat sie schon länger nicht mehr. Entweder sie wird rausgezogen oder aber telefonisch gestört.

Eine entsprechende Vertragsänderung wurde bis dato nicht vorgenommen. D. h. sie macht teilweise die Arbeit einer Objektleitung,wird aber nicht entsprechend bezahlt. Bei Nachfrage wird sie immer wieder um einen Monat vertröstet.
Zum Teil arbeitet sie bis zu 20 Tage durch. Oft 10-12 Stunden am Tag.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so in Ordnung geht.

Ich habe ihr dazu geraten sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Sie geht wirklich am Stock und ich mache mir Sorgen.

Doch sie scheint der Meinung zu sein, dass das alles so korrekt ist.
Ich habe ihr gesagt im Urlaub solle sie das Firmenhandy ausmachen. Oder auch, wenn sie an ihrer Hauptstelle arbeitet. Doch sie meinte das dürfe sie nicht. Stimmt das?

Wie verhält es sich mit der Gesamtsituation? Geht das alles mit rechten Dingen zu?

Ich poste das hier, weil es ihr vielleicht die Augen öffnet wenn sie schwarz auf weiß liest, was rechtlich gedeckt ist und was nicht.

Vielen Dank im Voraus.

LG, Soulstorm



-- Editiert von Soulstorm am 18.11.2019 16:52

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Doch sie scheint der Meinung zu sein, dass das alles so korrekt ist.
Helfen kann man nur dem, der Hilfe auch will. Und wie schon das Sprichwort weiß: "Der geduldigen Schafe passen viele in einen Stall".
Da wird schon einiges im Argen liegen - aber stellvertretend wirst du das kaum angehen können.
Als Allererstes wäre zu fragen: Was steht im AV. Ob sie das Handy überhaupt mit nach Hause nehmen muss, ob es Rufbereitschaft gibt, ...
Am Rande: Frei ist frei. Und im Frei muss sie für niemanden erreichbar sein.
Entsprechend bei Urlaub. Oder anders gesagt - Urlaub ist Erholungsurlaub und nicht Standby für die Firma.
10 - 12 h Arbeit am Tag? Wenn das wahr ist, geht das gewiss an jedem Arbeitszeitgesetz vorbei.
Und so weiter. Aber einen Augiasstall auszumisten vermögen nur Götter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo blaubär,
tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.
Soweit ich weiß, hat sie noch den alten Arbeitsvertrag und in dem steht wohl nichts von Rufbereitschaft. Sie hat auch um AV-Änderung gebeten, eben auch um entsprechende Bezahlung festzulegen für die Aufgabenbereiche, die sie übernimmt.
Ihr Chef meinte, das würde nicht gehen, wäre zu teuer für die Firma.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Soulstorm ):
Soweit ich weiß, hat sie noch den alten Arbeitsvertrag und in dem steht wohl nichts von Rufbereitschaft.

Die Unwissenheit sollte man durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen beseitigen.



Zitat (von Soulstorm ):
Zum Teil arbeitet sie bis zu 20 Tage durch. Oft 10-12 Stunden am Tag.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so in Ordnung geht.

Nein, das ist rechtswidrig.
Kurzfassung: Die normale tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, danach hat man eine Pause von 11 Stunden.
Da gibt es zwar noch einige Ausnahmen, daher das nur mal als grobe Orientierung.



Zitat (von Soulstorm ):
D. h. sie macht teilweise die Arbeit einer Objektleitung,wird aber nicht entsprechend bezahlt.

Das wäre tatsächlich legal. Jeder darf sich unter Wert verkaufen.
Gezahlt werden muss nur der Mindestlohn der durch Gesetz oder Tarif vorgegeben ist.
Findet sich einer, der so doof ist, das er hochwertige Arbeiten zum absoluten Minimallohn macht, gilt "selber schuld".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Wie schon von Blaubär geschrieben wurde:

Zitat (von blaubär+):
"Der geduldigen Schafe passen viele in einen Stall".


Letztens beim Bäcker, die Verkäuferin mit jeweils einer Bandage am rechten und linken Handgelenk, lt. ihrer Aussage Sehnenscheidenentzündung und der Arzt hat sie krank geschrieben.....

Warum sie denn dann doch arbeitet ?

"Naja, mein Chef hat sonst niemanden als Ersatz, also muss ich ja arbeiten gehen......" löblich, löblich.....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

//// #4 " löblich, löblich.....

,,, oder auch nicht. Am Ende wird sie sich noch anhören müssen "Das hat Ihnen doch niemand aufgetragen" o.ä.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
//// #4 " löblich, löblich.....

,,, oder auch nicht. Am Ende wird sie sich noch anhören müssen "Das hat Ihnen doch niemand aufgetragen" o.ä.


Das war auch ironisch gemeint.... Solange die Leute das mitmachen, wird sich nichts ändern, genauso wie bei der bekannten von Soulstorm….

0x Hilfreiche Antwort

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