Gekündigt - Urlaub verweigert

9. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Bianca Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigt - Urlaub verweigert

Ich habe zu 30.09.02 gekündigt, da ich ab 01.10.02 studieren werde.

Es stehen mir noch 5 Tage Urlaub zu, die ich auch unbedingt bis zum 30.09.02 nehmen möchte.

Mein Arbeitgeber, eine Zeitarbeitsfirma, möchte mir meinen Urlaub nur dann Genehmigen, wenn sie keinen Einsatz mehr für mich haben. Ist dies der Fall würden sie mir meinen Urlaub ausbezahlen, dies wiederrum verlängert mein Arbeitsverhältnis vor der Krankenkasse um weitere 5 Tage und das möchte ich verhindern.

Kann die Zeitarbeitsfirma mir meinen Urlaub so einfach ausbezahlen, auch wenn ich dies nicht möchte??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Müller,

bei Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse wird der AG wohl so verfahren können, obwohl ansonsten der Grundsatz gilt, Erholungsurlaub vor Abgeltung.

Warum sich im Falle einer "Ausbezahlung" das Arbeitsverhältnis für die Krankenkasse um 5 Tage verlängern soll, verstehe ich nicht. Entscheidend dürfte doch wohl das tatsächliche Ende gem. AG-Bescheinigung sein. Was wäre so nachteilig an einer 5tägigen Überschreitung oder Doppelversicherung?

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bianca Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Scharnhorst,

das die 5 Tage versicherungstechnisch hintendrangehängt werden, hat mir meine Krankenversicherung selbst bestätigt.

Für mich ist das Problematisch, da ich sowieso schon 2 Monate nur einen 325,-EUR Job haben darf um meinen Studentstatus vor der Sozialversicherung gewährleistet zu bekommen.

Meine Frage ist ob der Tatbestand der betrieblichen Erfordernisse auch vorliegen, wenn mein derzeitiger Arbeitseinsatz 2 Wochen vor meinem ausscheiden endet und mein AG sich nicht festlegen möchte, ob er mir den Urlaub gewährt oder nicht. Im Falle einer nicht Vermittlung von Arbeit müsste mein AG trotzalledem für mein Entgelt aufkommen. (lt. Vertrag)

Für zwei Wochen ist die Chance größer eine Einsatzfirma für mich zufinden, als nur für eine.

Da ich nur 5Tage Urlaub habe, müßte mein AG so für die restliche Woche bezahlen und dies möchte er selbstverständlich verhindern.

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