Gekündigt , Doppelbeschäftigt für einen Monat

15. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jessid1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Gekündigt , Doppelbeschäftigt für einen Monat

Hallo,
ich habe am 24.12.12 zum 31.1.13 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und zum 1.1.13 schon bei dem neuen Arbeitgeber angefangen.
Ich beziehe im Januar Gehalt von beiden Arbeitgebern .
Bekomme ich hier rechtliche Schwierigkeiten oder muss nur eine Steuerklasse für den Monat geändert werden ?
Ich bin nicht freigestellt und nicht krankgeschrieben.
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren ?

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8 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Das Finanzamt kommt immer zu "seinem" Geld, und sei es am Jahresende; die monatlichen Zahlungen sind ja nur Abschlagzahlungen auf die Jahressteuerschuld.
Die Frag ist eher, ob deinem AG, dem alten, das Gehalt zurückzuzahlen ist; ich schätze, dass das der Fall ist, wenn du bei beiden in Vollzeit angestellt bist. Auch wenn du freigestellt bist - der AV gilt bis zum letzten Tag.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da Deine Steuerkarte noch beim alten Arbeitgeber ist, wirst Du beim neuen für den Monat in die Steuerklasse 6 gesteckt. Das "ruckelt" sich dann mit dem Jahresausgleich zurecht.

wirdwerden

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich bin nicht freigestellt und nicht krankgeschrieben.
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren ?


Dann könnte der AG sie u.U auch fristlos wegen Arbeitsverweigerung kündigen, denn Sie bleiben unentschuldigt von der Arbeit fern.

Normalerweise wäre hier eine Abmahnung erforderlich. Die Annahme einer neuen Arbeit bei einem anderen AG könnte aber eine solche Abmahnung überflüssig machen, da man davon ausgehen könnte, dass einen Abmahnung in solchen Fällen keine Wirkung zeigen würde.

Ich vermute, dass der AG auch das Januar-Gehalt nicht zahlen wird, da Sie Ihren Teil des Vertrages im Januar nicht erfüllt haben.

Neben der fristlosen Kdg. wären u.U. auch noch Schadensersatzforderungen des alten AG möglich, welche aber selten bezifferbar sind.

Auch dürfte sich das unentschuldigte Fehlen im Arbeitszeugnis bemerkbar machen.

Soviel zum schlimmsten Fall. Was wirklich erfolgt, kann niemand vorhersagen, aber dürfte nicht diesem Worst-Case-Zenario entsprechen.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 16.01.2013 09:08

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich bin davon ausgegangen, dass es sich hier um Urlaub handelt, der noch zu gewähren ist. Denn so blöd kann doch eigentlich niemand sein: einfach wegbleiben und glauben, dass er sein volles Gehalt erhält.

wirdwerden

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#5
 Von 
Jessid1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Es ist ein wenig komplizierter.
Der alte Arbeitgeber , ein Dienstleister, hatte mir die Aufhebung des Arbeitsvertrages zum 31.12. mündlich zugesagt , aber nicht eingehalten.
Deshalb diese Doppelbeschäftigung.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Eine mündliche Zusage hat hier wohl nicht genügt. Gehen Sie jetzt einfach zum "ehemaligen" Job nicht mehr hin oder arbeiten Sie an beiden Arbeitsplätzen?

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#7
 Von 
Jessid1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat mir noch keine "neue" Aufgabe zugeteilt , ich warte auf seine Antwort.
Bloß welcher AG stellt einen noch für 2 Wochen ein ?
Da ich schon gekündigt habe , kann ich fristlos das Arbeitsverhältnis mit dem alten AG kündigen ?


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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also, welcher Arbeitgeber hat keine Aufgabe zugeteilt? Ich denke, Du arbeitest seit dem 1. Jan. schon beim neuen Arbeitgeber?

Es gibt doch nur zwei Alternativen: entweder Du arbeitest noch beim alten, dann bekommst Du bis zum Ende des Monats auch Dein Gehalt. Oder, Du arbeitest schon beim neuen Arbeitgeber, dann bekommst Du von dort Dein Gehalt. Wie dann das noch laufende Arbeitsverhältnis mit dem alten AG abzuwickeln ist, ist eine ganz andere Frage.

Aber wieso Du bei zwei laufenden Arbeitsverhältnissen arbeitslos sein sollst, das erschliesst sich mir nicht.

wirdwerden

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