Gekündigt?

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
wiktoryx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigt?

Hallo,
mein Freund arbeitet im Einzelhandel und es ist zur folgender Situation gekommen:
Er hat sich während der Arbeit einen Pullover von der Ausstellung genommen, da ihm kalt war. Er hat das Etikett entfernt, es auf den Tresen gelegt und nach dem Feierabend wollte er sie wieder anbringen. Leider hat er in der Eile vergessen, den Pullover auszuziehen und das Etikett ganz offensichtlich liegen lassen. Am nächsten Tag hat er den Pullover zurückgebracht, doch es wurde schon getuschelt, dass die Filialleiterin den Chef informiert hat, da sie die entfernten Etiketten gesehen hat. Nach dem ganzen Arbeitstag mit der Filialleiterin: kein Wort von ihr zu der Sache.
Mein Freund dachte, dass es sich dann erledigt hat, da der Pullover ja unaufgefordert wieder erschienen ist.
Heute kam der Chef, mein Freund musste seine Mitarbeiterkarte abgeben und wurde für heute freigestellt. Am Montag wird er dann erfahren, ob er gekündigt wurde.

Ich möchte nur objektive Meinungen von euch und würde mich freuen, wenn sich jemand kurz die Zeit nehmen würde.

Der Chef sagt, es sieht für ihn schlecht aus und dass es sich um Diebstahl handelt. Somit kann er ihn ja fristlos kündigen, ohne eine Abmahnung bekommen zu haben.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(884 Beiträge, 361x hilfreich)

Dein Freund wollte also den Pullover, den er einen Arbeitstag lang getragen hat, wieder in die Auslage legen und als neues Produkt verkaufen? Wie kommt man denn auf so eine Idee?

Das Vorhaben wäre zumindest mit einem Vorgesetzten abzustimmen gewesen. Notfalls hätte er sich den Pullover kaufen müssen.

Sein Vorgehen rechtfertigt in meinen Augen eine Kündigung. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder was auch immer ist eigentlich egal. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber dürfte nachhaltig gestört sein.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20125 Beiträge, 7289x hilfreich)

Sehe ich nicht anders.
Vergleichbarer Fall: jemand "leiht" sich Geld aus der Kasse, legt sogar einen Zettel in die Kasse. Gilt gleichwohl als Diebstahl.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42209 Beiträge, 14699x hilfreich)

das Entscheidende ist, dass der Pulli aus dem Verfügungsbereich des Eigentümers/Besitzers gekommen ist. Das kann sogar schon im Bereich des Ladens sein. Aber abgesehen davon, es kommt bei der Lage doch gar nicht unbedingt auf die strafrechtliche Bewertung an. Aus der Auslage TEile nehmen, selbst benutzen, das geht doch gar nicht.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129016 Beiträge, 41168x hilfreich)

Zitat (von wiktoryx):
Der Chef sagt, es sieht für ihn schlecht aus und dass es sich um Diebstahl handelt.

Ja, es sieht sehr schlecht aus.


Diebstahl kann es durchaus sein. Zwar fehlt die Zueignungsabsicht, aber man kann davon ausgehen, dass der Pulli aus dem Verfügungsbereich des Eigentümers/Besitzers gekommen ist. Und letzeres reicht durchaus.



Zitat (von dummfragerin):
Dein Freund wollte also den Pullover, den er einen Arbeitstag lang getragen hat, wieder in die Auslage legen und als neues Produkt verkaufen?

Das wäre dann Betrug.


Dazu das erschütterte Vertrauensverhältnis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20125 Beiträge, 7289x hilfreich)

Wenn der AG das am Montag bei einer Abmahnung belassen sollte, hätte dein Freund mehr als Dusel.
Mir will nicht in den Kopf, wie einer auch nur im Ansatz auf die Idee kommen kann, sowas ohne Absprache mit dem Chef zu machen. Wenn man das mit dem Frieren für bare Münze nehmen kann. Und dann das Vergessen nach Arbeitsschluss.

:bang:

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