Hallo zusammen,
ich habe als AN fristgerecht zum 30.09.2005 gekündigt und wurde für die restliche Zeit freigestellt! Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und mache mich ab 01.10.2005 in der gleichen Branche selbstständig. Ich habe schon rausgefunden, dass ich den Kunden meines AG´S meine Pläne mitteilen darf! Meine Fragen: Darf ich in der Zeit bis zum 30.09.2005 Angebote abgeben (Bei seinen Kunden und Nichtkunden) und darf ich Werbung machen (Flyer, Presse u.s.w.)???
Vielen Dank und liebe Grüße
N8FEE
-- Editiert von N8FEE am 13.09.2005 11:19:43
-- Editiert von N8FEE am 13.09.2005 11:23:19
-- Editiert von N8FEE am 13.09.2005 13:46:28
Gekündigt+freigestellt-Selbstständikeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo N8FEE,
ich sehe da zumindest gewisse Schwierigkeiten auf Dich zukommen, wenn Du bewußt und aktiv versuchst, die Kunden Deines derzeitigen AG "mitzunehmen" oder Deinem derzeitigen AG Konkurrenz machst, während Du noch bei ihm angestellt bist. Das könnte er Dir u.U. extrem übel nehmen und dagegen entsprechend vorzugehen versuchen.
Da Du nicht schreibst, in welcher Branche Du tätig bist, ist es schwer einzuschätzen, ob es u.U. grundsätzliche Wettbewerbsverbote gibt, an die Du durch Deinen noch bis Ende des Monats laufenden Arbeitsvertrag (und darüber hinaus) gebunden bist.
In manchen Berufsfeldern sind diese Verbote an der Tagesordnung, in anderen ist es dem aktuellen AG recht egal, was seine bisherigen AN nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses tun.
Zumindest diesen Aspekt solltest Du genau prüfen/klären (lassen), bevor Du Dich da in die Nesseln setzt und der Schritt in die Selbständigkeit erstmal unnötig weh tut.
Gruß,
der Ritter
-- Editiert von DerRitter am 13.09.2005 16:05:15
Hallo Ritter,
ich bin in der Dienstleistungsbranche tätig!
Genau nennt sich das Zulassungsdienst!
Wenn ich aber doch "allgemeine" Werbung in der Zeitung mache oder auch mit Flyern,,spreche ich seine Kunden ja nicht "direkt" an,sondern informiere sozusagen die Öffentlichkeit über die Neugründung einer Fa. Oder?
LG
N8FEE
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Hallo N8FEE,
soweit ist Deine Sicht der Dinge sicherlich richtig. Allgemeine Werbung im Sinn von "Ab 01.09. neu in ...: Zulassungsdienst N8FEE" dürfte (sofern kein arbeitsvertraglich geregeltes Wettbewerbsverbot besteht) m.E. problemlos möglich sein.
In dem Zeitraum, den Du noch bei Deinem bisherigen AG unter Vertrag stehst (was trotz Freistellung der Fall ist), solltest Du allerdings auf jeden Fall davon absehen, seine Kunden mehr oder weniger direkt abzuwerben, wie Du es in Deinem ersten Posting geschrieben hast. Dagegen kann Dein derzeitiger AG dann in jedem Fall vorzugehen versuchen.
Viel Erfolg beim Schritt in die Selbständigkeit!
Der Ritter
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