Gekündigt im Krank

10. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jezebel7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigt im Krank

Hallo, ich arbeite seit 5 1/2 Jahren in einem großen Betrieb und bin seit einigen Wochen krank. Während meiner Erkrankung war ich in einem persönlichen Gespräch bei meiner Einrichtungsleitung bzgl einer von ihr vollzogenen internen Versetzung .
Das Gespräch war vor 8 Tagen , gestern hatte ich nun die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund in meinem Briefkasten. Hilfsweise wurde im gleichen Zug noch fristgerecht aus Verhaltensbedingen Grund zum 28.02.23 gekündigt . Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich mir nichts zu Schulden kommen lasse habe.
Meine Frage ist nun , was muss ich nun tun um meinen Lebensunterhalt weiter zu sichern ? Ich bin noch weiter krankgeschrieben.
Danke für jegliche Hilfe…

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du marschierst binnen drei Wochen zum Arbeitsgericht und reichst Kündigungsschutzklage ein. Der nette Rechtspfleger hilft Dir beim Ausformulieren der Klage. Wenn Du Arbeitsrechtsschutz hast, dann kannst Du auch zum Anwalt marschieren, wenn Du in der Gewerkschaft bist, helfen die auch weiter. Wichtig ist, dass die Frist eingehalten wird.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ergänzend sei gesagt: Man zahlt zunächst mal nichts. Und es wird recht kurzfristig, schätzungsweise im Januar oder Februar, ein Gütetermin angesetzt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Jezebel7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten…

Weiß jemand ob ich trotz Kündigung Krankengeld erhalte ? Ich wurde zu gestern gekündigt , mein Arbeitgeber hätte noch bis zum 20ten Entgelt zahlen müssen , ab dem 21.12 wäre ich im Krankengeld.
Ich habe nun Angst das ich nirgendwo etwas Geld erhalte um meinen Lebensunterhalt zu sichern .

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Jezebel7):
nirgendwo etwas Geld

... die Zahlungen können freilich für einige Zeit in Unordnung geraten.
Etwas Reserve täte richtig gut.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Soweit ich weiß, springt dann jetzt die Krankenkasse ein. Dann marschierst Du auch noch am Montag zur Arbeitsagentur bzw. rufst dort an. Es ist ganz wichtig, dass Du beide Institutionen von vornherein mit einbindest. Und das Gericht auch ganz schnell, damit kurzfristig terminiert wird. Normalerweise bekommt man eine Sperre bei der AfA, wenn man fristlos gekündigt wird. Wenn man aber darlegt, dass man Kündigungsschutzklage eingereicht hat, dann wird da häufig von abgesehen. Also, Du hast einen arbeitsintensiven Montag vor Dir.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn man aber darlegt, dass man Kündigungsschutzklage eingereicht hat, dann wird da häufig von abgesehen.
Nö, leider nicht. Und schon gar nicht gleich. Bis überhaupt ALG1 fließt, dauert es Wochen. Bei weiterer Krankschreibung fließt kein ALG1.
Zitat (von Jezebel7):
Ich bin noch weiter krankgeschrieben.
Ich meine, du solltest du am Montag zur wichtigsten Stelle--- zur KK.

Bei der Arbeitsagentur kannst du dich zunächst am Montag telefonisch --arbeitsuchend--- melden und nachfragen, ob du dich auch gleich persönlich vorstellen musst, zur ---arbeitslos-Meldung---

Zitat (von Jezebel7):
Ich habe nun Angst das ich nirgendwo etwas Geld erhalte um meinen Lebensunterhalt zu sichern
Die Angst ist unbegründet.
Für November hast du Lohn erhalten, davon lebst du im Dezember.
Bis 9.12. zahlt der AG---und überweist hoffentlich zum Jahresende.
Ab 10. 12. sollte Krankengeld fließen.

Wegen der fristlosen K. setzt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von 12 Wochen. Der Anspruch ruht.
Da du weiter krankgeschrieben bist, zahlt die KK aber Krankengeld.

Ich finde hier noch:
Anlasskündigung. Wenn der AG dir wegen deiner Krankheit gekündigt hat und das als wichtigen Grund benennt, muss er die vollen 6 Wochen LFZ leisten.
...aber wann kommt der Grund raus? Meist erst beim Arbeitsgericht. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich hatte nicht geschrieben, dass er während der Arbeitsunfähigkeit ALG I bekommt. Nur, sobald wir eine Situation wie hier haben, muss man sich auch mit der AfA in Verbindung setzen. Und er ist gut beraten, wenn er das tut.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32130 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
muss man sich auch mit der AfA in Verbindung setzen.
Ja, natürlich. Soll gemacht werden, am Montag. Schrieb ich doch. Arbeitsuchend und arbeitslos melden.

Aber NÖ. Die AfA sieht eben nicht von der Sperrzeit ab, weil man KS-Klage erhebt.
Fristlose Kündigung---> Sperrzeit. So ist der eingerastete Terminus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du marschierst binnen drei Wochen zum Arbeitsgericht und reichst Kündigungsschutzklage ein.

Hilft nur leider nicht hierbei
Zitat (von Jezebel7):
was muss ich nun tun um meinen Lebensunterhalt weiter zu sichern ?


Man sollte sich darauf vorbereiten, das es einige Wochen dauern kann bis wieder Geld verfügbar ist - und dann wird es nicht sonderlich viel sein, man sollte sich mal auf ALG 2 / Bürgergeld einstellen.



Zitat (von Jezebel7):
Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich mir nichts zu Schulden kommen lasse habe.

Nun, irgendwas ist wohl vorgefallen, vermutlich in eben diesem Gespräch.
Weshalb man solche Gespräche in solchen Situationen auch eigentlich nicht führen sollte. AU ist AU - Ende der Fahnenstange.



Zitat (von wirdwerden):
Dann marschierst Du auch noch am Montag zur Arbeitsagentur bzw. rufst dort an. Es ist ganz wichtig, dass Du beide Institutionen von vornherein mit einbindest. Und das Gericht auch ganz schnell, damit kurzfristig terminiert wird. Normalerweise bekommt man eine Sperre bei der AfA, wenn man fristlos gekündigt wird. Wenn man aber darlegt, dass man Kündigungsschutzklage eingereicht hat, dann wird da häufig von abgesehen. Also, Du hast einen arbeitsintensiven Montag vor Dir.

Volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Was soll sie denn als krank geschriebene Person bei der Agentur für Arbeit? Anspruch hat sie erst, wenn sie gesund ist (Stichwort "Verfügbarkeit"). Auch die Asu-Meldung nach § 38 SGB III muss bei fehlender Verfügbarkeit nicht erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Turtle1972):
Was soll sie denn als krank geschriebene Person bei der Agentur für Arbeit?

Sich logischerweise arbeitssuchend melden.



Zitat (von Turtle1972):
Anspruch hat sie erst, wenn sie gesund ist (Stichwort "Verfügbarkeit").

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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