Gekündigt nach einem Tag

15. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
ViggesFuller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigt nach einem Tag

Hi!

Ich hab mal ne frage, und zwar bin ich jetzt seit mitte April Arbeitslos und habe mich dauernd nach Stellen umgesehen.
Bei einer Zeitarbeitsfirma hab ich dann eine Stelle erhalten als Produktions Mitarbeiter (wusste nicht wirklich was das war und erklärt wurde mir auch was ganz anderes).
Nun habe ich diese Stelle angenommen und sehr schnell gemerkt das das nichts für mich ist, also habe ich direkt nach Arbeitsschluss bei der Zeitarbeitsfirma angerufen und gesagt das ich Kündige. Jetzt habe ich das Problem das ich bei dem Antrag auf ARGE I angeben muss wieso ich gekündigt habe und was ich getan habe um dies zu Verhindern. Ich hatte zwar Rückenschmerzen während der Arbeit das ist bei mir aber immer so wenn ich lange Zeit in einer Position verweilen muss, bin halt knapp 2,00m und hab meine 110 kg. Aber der hauptgrund war eigentlich das ich so einen Job nicht machen möchte da ich mich eigentlich für Ausbildungsstellen im Berreich Metall bewerbe sprich Mechatroniker, Industriemechaniker, Zerpannungsmechaniker. Und dieser Job hätte mir rein gar nichts gebracht. Jetzt würde ich gerne wissen wie ich das am besten formulieren soll damit ich eine nicht all zu lange Sperrzeit bekomme.

Danke im Voraus!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Und dieser Job hätte mir rein gar nichts gebracht.


Doch: Geld.

Es wäre dir durchaus zuzumuten gewesen, den Job auszuüben, bis du etwas besseres findest.

Ich sehe da wenig Argumentation gegen eine Sperrzeit.

Es sei denn natürlich, du bekommst ein Attest, dass du die Arbeit körperlich nicht durchführen kannst, dann sieht es evtl. anders aus.

Wenn das ganze heute passiert ist, ist dein Glücl, dass eine mündliche Kündigung nicht wirksam ist. Dann solltest du morgen allerdings auch zur Arbeit erscheinen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Es sei denn natürlich, du bekommst ein Attest, dass du die Arbeit körperlich nicht durchführen kannst, dann sieht es evtl. anders aus. Das besorgt man sich aber, bevor man kündigt.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen