Hallo zusammen,
ich benötige fachmännischen Rat, da ich wahrscheinlich ein Eigentor geschossen habe. Hatte vor einiger Zeit einen Job angenommen und dort angekommen festegestellt, dass der Chef alle seine Versprechen nicht wahrgemacht hat. Daraufin habe ich nach 2 Wochen gekündigt und mich für die restlichen 2 Wochen krank schreiben lassen (ich weiß das macht man nicht, er hatte es aber verdient dachte ich). Nun bekam ich von seinem Anwalt eine Nachzahlungsforderung über die 2 Wochen, mit der Begründung die Krankenkasse müßte die 2 Wochen Ausfall übernehmen. Was soll ich nun am besten tun?
Für euere Mühe schon mal ein fettes Danke!
-- Editiert am 30.08.2009 16:13
Gekündigt und dann krank geschrieben
30. August 2009
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Frage vom 30. August 2009 | 15:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigt und dann krank geschrieben
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#1
Antwort vom 30. August 2009 | 16:30
Von
Status: Unbeschreiblich (45446 Beiträge, 16164x hilfreich)
In den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Man erhält also bereits mit dem ersten Tag der Krankheit Krankengeld von der Krankenkasse.
Das ist also nicht unbedingt ein Hinweis darauf, dass man Dir auf die Schliche gekommen ist, dass Du während der zwei Wochen gar nicht krank warst.
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#2
Antwort vom 30. August 2009 | 17:28
Von
Status: Gelehrter (10619 Beiträge, 2430x hilfreich)
@HH
Winzige Korrektur
quote:
Man erhält also bereits mit dem ersten Tag der Krankheit Krankengeld von der Krankenkasse.
Ab Tag der dem ersten Tag der Au folgt. Es sei denn, man ist in einer Reha oder einem Akutkrankenhaus. SGB V, §46, Abs. 2
Sunbee
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#3
Antwort vom 31. August 2009 | 06:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Alles klar, vielen Dank für die netten Antworten.
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