Gekündigt und kein Lohn bekommen

5. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nooby
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigt und kein Lohn bekommen

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem und vielleicht kennt jemand
einen Fall wie diesen und kann mir Tipps geben.

Ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt mit der Begründung das mein
Arbeitsplatz wegfällt. Da gegen kann ich wohl recht wenig tun.

Aber nun ist es so mein Arbeitgeber mich für die restliche Zeit freigestellt hat.
Als ich dann auf mein Konto geschaut habe, musste ich feststellen das mein
Gehalt für den Monat April nicht überwiesen wurde. Im normal Fall ist das Geld
jedoch schon Tage vorher drauf ( 25-27 des Monats )

Nun habe ich meinem Chef eine Mail geschrieben das kein Geld eingegangen
sei und ihn gebeten den Sachverhalt seinerseits zu prüfen.

In der Regel belibt keine Mail an ihn unbeantwortet und wenn es nur ein
"Ich werde mich drum kümmern ist" diesmal aber kommt nichts.

Wie kann ich mich nun am besten verhalten?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
ch wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt mit der Begründung das mein
Arbeitsplatz wegfällt. Da gegen kann ich wohl recht wenig tun.


Wenn der Betrieb mehr als 10 MA (Vollzeit) hat, muss der Chef eine Sozialauswahl durchführen. Allein mit dem Grund, dass Ihr Arbeitspaltz weggefallen ist, kann dann nicht gekündigt werden. Zusätzlich müssten Sie noch der sozial stärkste MA des Vergleichskreises sein.

Ich vermute, dass die Kdg. schon länger her ist. Wenn mehr als 3 Wochen vergangen sind, kann man gegen die Kdg. als solche nichts mehr machen.

quote:
Nun habe ich meinem Chef eine Mail geschrieben das kein Geld eingegangen sei und ihn gebeten den Sachverhalt seinerseits zu prüfen.
In der Regel belibt keine Mail an ihn unbeantwortet und wenn es nur ein
"Ich werde mich drum kümmern ist" diesmal aber kommt nichts.


Hier hilft nur einen Termin zu setzen und per Einschreiben ihm zukommen lassen, damit das Setzen des termins auch beweisbar ist. Wenn dann immer noch nichts da ist Mahnung und dann evtl. Klage.

Natürlich kann es auch sein, dass Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber insolvent ist. Das müssen Sie in Erfahrung bringen. In diesem Fall zahlt die Arbeitsagentur Insolvenzgeld (max. 3 Monate), das innerhalb von 2 Monaten nach der Insolvenz beantragt sein muss.



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