Guten Abend!
Ich befinde mich im gekündigten Arbeitsverhältnis und muss zum 01. Juli einen neuen Job suchen. Die Möglichkeit, spontane / kurzfristige Vorstellungstermine wahrzunehmen, gewährt man mir glücklicherweise.
Aber für Termine, die einen halben oder sogar einen ganzen Tag beanspruchen, zieht man mir immer einen Urlaubstag ab, so dass nun mein „Urlaubskonto“ drastisch sinkt. Von irgendwo her hat man mir den „Floh“ ins Ohr gesetzt, dass der Arbeitgeber – wenn er kündigt – den gekündigten Arbeitnehmer zum Zwecke der neuen Job-Suche freistellen muss.
Wer kann mir sagen, ob das richtig ist?
Vielen Dank im Voraus!
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"Wolfgang, der Ratsuchende :-)"
Gekündigtes Arbeitsverhältnis
5. Mai 2006
Thema abonnieren
Frage vom 5. Mai 2006 | 17:57
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 7x hilfreich)
Gekündigtes Arbeitsverhältnis
#1
Antwort vom 5. Mai 2006 | 20:37
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Hallo Wolfgang das kann dir ein Blick ins BGB § 629
verraten.
MfG
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__629.html
#2
Antwort vom 5. Mai 2006 | 20:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo, venotis!
Ich sage DANKE für die flotte Antwort. Du hast mir sehr geholfen. Jetzt drücke mir noch die Daumen, dass es mit der Jobsuche klappt!
Grüße
Wolfgang
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"Wolfgang, der Ratsuchende :-)"
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