Ich hab bei einer AG gearbeitet, und durch die monatsubersichten kann es bewiesen dass sie mir Geld schulden. Es geht um das Geld von Feb 2015 - Nov 2015(Es fehlen 5-10 Stunden pro Monat).
Es steht in meinem Vertrag dass es 3 monate ausschlussfrist gibt. Also ich soll das Geld innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend machen. Dieser Punkt habe ich damals nicht verstanden und ich weiss dass die Firma ist nicht verpflichtet, mir das Geld zu bezahlen. Ich hatte aber folgendes gemacht.
1. Nov 2015 habe ich eineUbersicht uber unbezahlte stunden zu meinem Chef schriftlich abgegeben. Ich kann es aber nicht beweisen. Zaehlt dass als 'schriftlich geltend gemacht'?
2. Marz 2016 habe ich per Email nochmal gefragt und das Geld verlangt.
3. Erst im Aug 2016 habe ich eine schriftliche Mahnung geschickt, per Einschreiben.
Ich verstehe dass ich haette das fruher machen sollen, und dass es mein fehler ist, dass ich das Geld nichts chriftlich geltend gemacht habe. Dass die Firma nicht bezahlen will ist mr klar.
ich mochte aber folgendes wissen: Ich kann die fehler in lohnberechnungen jetzt auch beweisen. Ich hab die Monatsubersichten von der Firma dabei. Ich gehe vor Gericht und erklaere wo die fehler liegen. Aber wie gesagt, wegen ausschlussfristen bekomme ich wahrscheinlich Probleme. Werde ich was bekommen wenn ich ganz klar beweisen kann dass es fehler gibt?
Geld bekommen trotz Ausschlusfristen?
30. Oktober 2016
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Frage vom 30. Oktober 2016 | 14:50
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld bekommen trotz Ausschlusfristen?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2016 | 16:36
Von
Status: Weiser (17342 Beiträge, 6462x hilfreich)
Ausschlussfristen sind eben dazu da, gewisse Fragen definitiv zu beenden . Ob deine Aufstellung von Fehlstunden vom November 2015 bereits eine Forderung darstellt, mag sein oder auch nicht. Wenn du erst im März 2016 und dann erst wieder im August was neu unternommen hast, dürfte die Ausschlussfrist in der Tat greifen und deine Aussichten gegen Null tendieren.
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