Geld fehlt aus der Abrechnug

23. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
jessy123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld fehlt aus der Abrechnug

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich arbeite, mit unterbrechung, da ich im ausland zum arbeiten war, 1 1/2 Jahre im selben Betrieb (Restaurant). Ich habe nie probleme mit meiner abrechnung gehabt, meine kasse hat immer gestimmt. nun habe ich am letzten sonntag frühschicht gehabt und habe zum feierabend hin meine abrechnung gemacht, den vorhanden umsatz in einen umschlag getan. meine kollegin die mich dann abgelöst hat, hat den umsatz gezählt und alles hat gestimmt. umsatz kommt in den safe! nun bekomme ich abends um 22 uhr eine sms von dieser kollegin, das plötzlich in meiner abrechnung, die zu meinem feierabend noch stimmte, plötzlich genau 200 Euro fehlen... An diesem abend war noch eine weitere kollegin da und unsere köche... nun erwartet unser chef natürlich das das geld so schnell wie möglich wieder zurück gezahlt wird, ihm ist egal wie, sollen das untereinander klären... was ich persönlich eine frechheit finde, den fakt is das geld is weg und jemand im laden klaut!!!!!!! und ausserdem sehe ich nich ein für etwas zu zahlen was ich nicht getan habe!!! ich habe überlegt eine anzeige bei der polizei zu machen und alle kollegen die in der schicht waren anzugeben, denn von meinem chef kann ich wohl keine unterstützung erwarten!!!! ich weiß nicht was ich machen soll... denn wie mir "die rechte hand" des chef mitteilte, sagte er, letztendlich ist es meine abrechnung und im schlimmsten fall soll ich die 200 euro zahlen!!!

für zahlreiche antworten wäre ich dankbar....

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-- Editiert jessy123 am 23.11.2011 12:29

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4 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Ein Plus, scheint mir, hast du: Dass die Kollegin das Geld aus deiner Abrechnung gezählt hat. Diese Schnittstelle sollte dich entlasten. Fragt sich also, wer alles zwischen Übergabe und Feststellung des Defizits Zugang zum Safe hat/hatte. Wenn da jeder ran kann, kann der Chef ohne weitere Anhaltspunkte niemanden konkret verdächtigen/beschuldigen. Insoweit ist auch niemand verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Und du hast - wenn ich deiner Darstellung folge - am wenigsten Anlass, dir den Schuh anzuziehen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

meine kollegin die mich dann abgelöst hat, hat den umsatz gezählt und alles hat gestimmt.

Wurde das irgendwie quittiert, durch euer beide Unterschrift? Gab es Zeugen? Bekommt ihr Mankogeld oder ist vertraglich etwas geregelt? Lies hier mal selbst:

Mankohaftung

1. Allgemein
Als Mankohaftung wird die Haftung des Arbeitnehmers für Fehlbestände in dem ihm anvertrauten Vermögen wie z.B. Kassen, Warenlagern etc. bezeichnet.

Die Mankohaftung ist gesetzlich nicht geregelt. Die Grundsätze werden von der Rechtsprechung aufgestellt.

Im September 1998 änderte das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung und unterstellte auch die Mankohaftung den allgemeinen Grundsätzen über die Arbeitnehmerhaftung. Nach wie vor ist aber danach zu unterscheiden, ob sich die Mankohaftung des Arbeitnehmers nach einer speziellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag u.Ä. oder nach den allgemeinen Grundsätzen richtet.

2. Mankohaftung nach einer Vereinbarung

Die Arbeitsvertragsparteien können die Grundsätze, nach denen der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand haften soll, individuell vereinbaren. Zum Schutz des Arbeitnehmers ist die Mankohaftung nur zulässig, wenn

•der Arbeitnehmer alleinigen Zugriff auf den durch die Mankohaftung geschützten Bestand hatund
•die Gefahr der Haftung durch eine wirtschaftliche Zuwendung wieder ausgeglichen wird (Mankovergütung). Die Haftungssumme (evtl. auf einen längeren Zeitraum bezogen) darf dabei die erhöhte finanzielle Zuwendung nicht überschreiten (BAG 17.09.1998 - 8 AZR 175/97 , BAG 02.12.1999 - 8 AZR 386/98 ).
Soll die Haftung des Arbeitnehmers verschuldensunabhängig zu leisten sein, muss dies ausdrücklich vereinbart sein.

3. Mankohaftung nach allgemeinen Grundsätzen

Haben die Arbeitsvertragsparteien die Mankohaftung nicht gesondert vereinbart, richtet sie sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung und greift nur bei Verschulden des Arbeitnehmers ein.

Quelle:https://www.juraforum.de/lexikon/mankohaftung
-- Editiert HeHe am 23.11.2011 13:11

-- Editiert Moderator am 23.11.2011 14:55

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Mit der Abgabe des Geldes haben Sie Ihre Pflicht erfüllt.
Es ist nicht Ihre Aufgabe das Geld Ihres Arbeitgebers zu bewachen.Empfehlen Sie Ihrem Chef Anzeige zu erstatten.

Und für die Zukunft:
Lassen Sie sich das abgegebene Geld vom Empfänger quittieren.




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