Geld für Sex via Whats App

22. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dwin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld für Sex via Whats App

Hallo,

Ich hatte neulich ein Bewerbungsgespräch. Kurz danach kam von meinem potentiellen AG eine what’s app Nachricht in der er mit Geld für ein Wochenende mit ihm geboten hat und die Aufforderung ihm ein Bild von mir zu senden. Wie kann ich hier vorgehen? Bei welchen Stellen kann ich das melden? Kann ich beim Arbeitsgericht klagen?

Danke und LG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

Ob das schon füf eine Beleidigungsklage reicht, weiß ich nicht. Arbeitsrechtlich, fürchte ich, ist da wohl nix zu machen. Vielleicht schickst du die Nachricht weiter an einen Höhergestellten in der Firma.

-- Editiert von blaubär+ am 22.11.2020 18:42

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Dwin):
Ich hatte neulich ein Bewerbungsgespräch.

Als was genau und wie alt bist Du?



Zitat (von Dwin):
Kurz danach kam von meinem potentiellen AG eine what’s app Nachricht in der er mit Geld für ein Wochenende mit ihm geboten hat und die Aufforderung ihm ein Bild von mir zu senden.

Da ist jetzt nichts strafbares /illegales / verbotenes in der Sachverhaltsschilderung zu finden.



Zitat (von Dwin):
Wie kann ich hier vorgehen?

Was genau ist denn das Ziel?



Zitat (von Dwin):
Bei welchen Stellen kann ich das melden?

Bei allen wenn man mag. Sinnvoll ist aber dann nicht wirklich, oft sogar kontraproduktiv.



Zitat (von Dwin):
Kann ich beim Arbeitsgericht klagen?

Ja, aber auch hier ist keine Sinnhaftigkeit zu erkennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

//// Da ist jetzt nichts strafbares /illegales / verbotenes ...

Leider nicht, noch nicht. Ein unerbetenes und wohl auch unverhohlenes Angebot ist schon eine Form der Belästigung in dem Kontext von dem, was man wohl 'catcalling' nennt. Seit der #metoo-Debatte und Veröffentlichungen über die Weinsteins dieser Welt darf man da wohl sensibler mit Umgehen oder auch sensibleren Umgang erwarten.
Meines Wissens soll dergleichen unter Strafe gestellt werden, aber wie weit das gediehen ist, weiß ich nicht.
Deswegen mein Vorschlag, das an die Oberbosse zur Kenntnis zu schicken, verbunden vll. mit der Frage, ob das im Einklang mit den Compliance-Regeln des Unternehmens steht. (Wenn es ein Unternehmen ist und nicht gerade eine Klitsche.)

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#4
 Von 
Dwin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Da ist jetzt nichts strafbares /illegales / verbotenes in der Sachverhaltsschilderung zu finden.

Naja ich habe mich nicht als prostituierte beworben, falls dies der Grund nach der Frage für was ich mich beworben habe ist? Meine Bewerbung belief sich auf eine offene Position als Mitarbeiterin im Vertrieb.

Zudem habe ich meinem potentiellen Arbeitgeber keine Einwilligung gegeben meine persönlichen Daten für private Zwecke nutzen zu dürfen.

Für mich stellt es eine massive Pflichtverletzung dar - muss ich jetzt bei jeder Bewerbung die ich absende Angst haben dass ich Angebote für sexuelle Leistungen bekomme? Mit einer Bewerbung sende ich sensible Daten von mir (Telefonnummer, Bild, Email, Lebenslauf, ect) da kann’s doch nicht sein dass ein AG dieses Vertrauen ausnutzt und meine Telefonnummer mit der Einer Sex Hotline gleichstellt.

Mich für Sex bezahlen zu wollen stellt bereits einen Strafbestand der Beleidigung dar- mich interessiert ob ich arbeitsrechtliche Schritte gegen 1. Den Datenmissbrauch 2. Sexismus einleiten kann und welche Stelle mich dabei unterstützt.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

Vorab: Zitate bitte nur, wenn unerlässlich. Diese Wiederholungen sind oft nicht wirklich notwendig und für den Leser oder erneut Lesenden meist lästig.

Datenmissbrauch ist ein interessanter Gedanke, denn der Typ missbraucht dienstlich erhaltene Informationen für überaus private Interessen - dafür gibt es allerdings die Datenschutzbeauftragten.
Sexangebote an Personen, die sich nur bewerben wollen, sollten allerdings die Firmenleitung interessieren, deswegen: Compliance-Regeln. Haben größere Firmen höchstwahrscheinlich.
Beleidigung und ein Strafverfahren - im Prinzip ja, allerdings mit dem hohen Risiko, dass das zu Enttäuschungen führt - sei es, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an Verfolgung verneint, sei es dass es derzeit noch nicht die Grundlage in unserem Rechtssystem dafür gibt. Aber das ist nicht mein Gebiet.
Mit sowas an die Öffentlichkeit zu gehen, halte ich allerdings für hoch riskant und rate ab.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Ich würde dem Herren eine Whatsapp mit einer Polizeiwache drauf senden. Nach dem Motto: Schreiben Sie ruhig weiter, die Herren lesen mit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Dwin):
Für mich stellt es eine massive Pflichtverletzung dar
Welche Pflicht ?
Zitat (von Dwin):
muss ich jetzt bei jeder Bewerbung die ich absende Angst haben dass ich Angebote für sexuelle Leistungen bekomme?
Nein.
Zitat (von Dwin):
da kann’s doch nicht sein dass
Nun ja, recht übel, wenn es doch so ist und der Noch-Nicht-AG so reagiert.
Zitat (von Dwin):
Mich für Sex bezahlen zu wollen stellt bereits einen Strafbestand der Beleidigung dar
Dann zeig das an.

Arbeitsrechtliche Schritte ? Was meinst du damit?
Aber Datenmissbrauch kannst du anzeigen. Beim Datenschutzbeauftragten.
Und wenn du meinst, das war Sexismus, dann kannst du auch das anzeigen.

Anzeigen stellt man iaR bei der Polizei. Das ist die Stelle. Die nimmt zumindest Anzeigen auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
darf man da wohl sensibler mit Umgehen oder auch sensibleren Umgang erwarten.

Stimmt.

Eine Einladung zu einen gemeinsamen Wochenende / Gesellschaft gegen Bezahlung ist juristisch zwar erlaubt, von der Regeltreue / Regelkonformität in größeren Unternehmen aber in der Regel ein "no-go".



Zitat (von Dwin):
muss ich jetzt bei jeder Bewerbung die ich absende Angst haben dass ich Angebote für sexuelle Leistungen bekomme?

Zitat (von Dwin):
Mich für Sex bezahlen zu wollen stellt bereits einen Strafbestand der Beleidigung dar

Eine Einladung zu einen gemeinsamen Wochenende / Gesellschaft gegen Bezahlung ist aber weder das eine noch das andere.



Zitat (von Dwin):
mich interessiert ob ich arbeitsrechtliche Schritte gegen 1. Den Datenmissbrauch 2. Sexismus einleiten kann

Da man den Job offenbar nicht bekommen hat, ist das Arbeitsrecht außen vor.
Abgesehen davon können arbeitsrechtliche Schritte nur von z.B. Vorgesetzen eingeleitet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da man den Job offenbar nicht bekommen hat, ist das Arbeitsrecht außen vor.


Also wenn man den Job nicht bekommen hat, würde ich mir eine klagen überlegen. Zumindest wenn die abgelehnte Aufforderung vor der Absage kam.

Ansonsten Landesdatenschutz beauftragten. Hier hat man gute Karten, dass es direkt ein Bußgeld gibt. Betriebsrat und Frauenbeauftragte sind auch gute Adressen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Und wenn du meinst, das war Sexismus, dann kannst du auch das anzeigen. Nö. Wo im Strafgesetzbuch sollte denn bitte "Sexismus" stehen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hier wurden Kontaktdaten im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens missbraucht.

Was ist aktueller Stand im Bewerbungsverfahren?

Wenn du einen Absage bekommst, hast du eine schriftliche Steilvorlage, auf die du dich m. E. nach dem AGG berufen kannst (allg. Gleichbehandlungsgesetz - Das sind sexuelle Belästigungen, unerwünschte Handlungen mit sexuellem Bezug, die das Gegenüber erniedrigen oder abwerten.) "Ich habe sein Angebot abgelehnt, daraufhin kam die Absage". Die Stelle wirst du evtl. nicht bekommen oder besser, gar nicht haben wollen, aber mit Hilfe der Antidiskrimierungstelle oder einer Frauenbeauftragten ist es denkbar, eine finanzielle Entschädigung zu erreichen.

Auf keinen Fall solltest du das einfach abhaken: Es gibt AG, die Stellen nur aus dem Grund ausschreiben, damit sie junge Frauen kennenlernen und mit Jobangeboten ggfs. unter Druck setzen können.

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