Geld verschwunden - Abzug vom Lohn

28. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)
Geld verschwunden - Abzug vom Lohn

Hallo Forum,
vor ca. einem Jahr verschwand aus einem Bürotresor ein größere Summe Geldes. Polizei wurde eingeschaltet, die Ermittlungen laufen immer noch - bisher ohne Erfolg. Zutritt zum Büro hätten sich zig Leute verschaffen können (Hotel). Die Türe war nicht verschlossen und die Kombination wurde nicht verworfen, allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt frei und habe auch Zeugen dafür, dass ich nicht im Haus war.
Nun zieht mir mein Arbeitgeber jeden Monat Geld von meinem Lohn ab (sowie zwei weiteren Mitarbeitern, die ebenfalls in dem Büro saßen, auch an dem besagten Tag und die eben die Türe nicht abgeschlossen haben und die Kombination nicht verwarfen).
Eine Bekannte meinte nun, dass dieses nicht rechtens ist da sowas wie "Selbstjustiz" meines Arbeitgebers und ich sollte mir das Geld, das vom Lohn abgezogen wurde von meinem Arbeitgeber zurückholen.
Meine Fragen:
1. Hat meine Bekannte recht?
2.Gibt es Aussicht, das Geld zurück zu bekommen?
3. Ich denke, das geht nur mit Anwalt, welchen Fachanwalt sollte ich hinzuziehen? Arbeitsrechtler?

Ich bedanke mich für jede Antwort schon im Voraus.

Gruß

PS: Ich möchte sowieso beim AG kündigen, wenn es überhaupt geht, werde ich es besser erst nach der Abwicklung des Arbeitsvertrages machen, oder?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

zu 1.: Ja, Geld abziehen dürfte er Dir nur, wenn Dir irgendwie Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre. Da Du nicht da warst, kommt das wohl nicht in Frage.
zu 2.: Ja, die Aussichten sind sehr gut
zu 3.: Zunächst einmal solltest Du Deinem AG mitteilen, dass Du mit dem Lohnabzug nicht einverstanden bist. Der Gang zum Anwalt ist aus meiner Sicht erst der zweite Schritt.

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#2
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)


Spielt es eine Rolle, dass ich den Abzug die ganze Zeit geduldet habe? Ich hatte Angst um meinen Job, deshalb habe ich mich gegen den Abzug nicht gewehrt. Erst meine Bekante sagte, dass der AG sich im Unrecht befindet und sie es für wahrscheinlich hält, dass er das unberechtigt abgezogene Geld erstatten muss. Ich möchte jetzt auch noch nichts unternehmen, weil ich mir eine neue Stelle suche und dann erst mein Zeugnis und meine Papiere haben möchte und danach zum Anwalt.
Gruß

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#3
 Von 
mbo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Abend !
Sehr suspekt die gesamte Angelegenheit. Man möchte ja meinen, das Du Deinem Arbeitergeber auf Knien danken mußt, daß er Dir nicht gleich eine Kündigung in die Hand gedrückt hat, denn " klauen " oder entwenden,auch mitnehmen von abgeschriebene Gegenständen ist ein Grund zur Kündigung ! Reine Schikane !!!!!!! Fachanwalt für Arbeitsrecht muß her. Wenn Du an diesem Tag sowieso frei hattest, muß es auch auf Deinem Dienstplan vermerkt sein und wenn Urlaub eingetragen war, hat Dein Chef eh seinen Karl- Otto drunter gesetzt. Tse, Frechheit von Deinem Arbeitgeber. Für Deine Kollegen brauchst Du nicht gerade stehen, hier geht es um Dich. Und kündigen würde ich n Deiner Stelle nicht, zumindest nicht bevor Du was neues hast. Echt Hammerhart was Dein Arbeitgeber da abzieht !!! Außerdem sollten die " Pins " nicht öffentlich rumliegen und wenn doch und es kommt ein Hotelgast oder irgendeiner der sich als diesen ausgibt ..... und findet dann einen code für den Tresor, Pech für den jengígen, der für die Sicherheit zuständig ist !

Viel Glück und Kopf hoch !

Gruß
mbo

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo mbo,
freue mich doch gerade über deinen fundierten und erfrischenden
Beitrag hier im Forum!
Hoffe, noch mehr von dir zu lesen!
Gruß aus Hamburg

-----------------
" "

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#5
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
am 15.3. bekam ich meine Kündigung, ich habe KüSch-Klage erhoben und
der Gütetermin hat nun stattgefunden. Anwalt des AG bietet an, die Zahlungen für die letzten drei Monate zurückzugeben, da der Rest wegen tariflicher Ausschlussfrist verfallen sei..... Für Überstunden und Urlaubsabgeltung sollen noch 250,00 Euro dazugelegt werden.

Ich möchte aber den kompletten Betrag zurück ausserdem Bezahlung des Urlaubs und der Überstunden. Ich wurde vom AG nach der Kündigung sofort freigestellt und bekam Hausverbot. Man drohte mir, die Polizei zu holen, falls ich im Haus erscheine (es gibt Zeugen dafür) Kann ich mich auf ungerechtfertigte Bereicherung berufen im Falle des enbehaltenen Geldes? Gelten unterschriebene Dienstpläne als Nachweis für erbrachte Überstunden?

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#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

nachdem was Du hier schreibst und dass zuletzt erwähnte, dass Du bereits freigestellt bist , sieht das für mih so aus, als "unterstellt" man Dir, das Geld entwendet zu haben und Dich daraufhin auch noch mit Jobverlust straft.
Allein auf den Verdacht hin, auch wenn Du der einige Arbeitnehemer wärst, der vielleicht ein Motiv hätte das Geld dringend gebraucht zu haben, glaube ich, dafür darfst Du trotzdem nicht ohne den Beweis, dass Du das Geld es entwendet hast, vom Arbeitgeger einfach zum Schadensersatz gezwungen werden.
Mal gesponnen: Ein AG veranlasst das selbst zwei, drei mal im Jahr, weil er weiß das er das durch Angestellte wieder ersetzt bekommt, was "angäblich gestohlen wurde", weil 3,4 Mitarbeiter Zugang hatten..... Nee das geht ja nicht. Das muss man Dir schon nachweisen, bevor man Dich zum schadenersatz heran zieht - denke ich. Sonst ist es eine Sicherheitslücke, fdie der AG ganz schnell beheben muss, um nicht Unschuldige zu Schuldigen machen.

bei einer Bekannten arbeiten 2 an einer Kasse an der Tankstelle. Immer wenn Sie mit einem bestimmten Lehrling Dienst hat, fehlen glatt 50€ abends in der Kasse! Ersetzen muss aber jeder 25€ beim Chef. Da habe ich sie auch für verrückt erklärt, als sie meinte, dass sie das machen müsste. Unter dem Motto kann der Lehrling immer 50€ nehmen und nur 25 € zurückzahlen und hat immer noch 25€ gut gemacht ! Das kann nicht sein. Sie sollte auf zwei Kassen bestehen oder sich weigern mit zu kassieren. Andererseits wäre sie ja "gezwungen" Minusbeträge mit zu bezhalen und dagegen wehrt sie sich nun so.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo angie, Ihre Bekannte kann sich aus gutem Grund gegen das Verhalten des Arbeitgebers wehren, dazu gibt`s auch ein Urteil:

vnr-news:
"Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat inzwischen die Haftung der Mitarbeiter bei solchen Fehlbeständen eindeutig eingeschränkt:
Wollen Sie jemanden haftbar machen, müssen Sie als Arbeitgeber darlegen und beweisen können, dass explizit ein bestimmter Mitarbeiter den Fehlbestand verursacht hat. Dabei ist insbesondere der Nachweis erforderlich, dass die jeweilige Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter – wie der Jurist sagt - ausschließlicher und alleiniger Besitzer der Sache war, die abhanden gekommen ist.
Mit anderen Worten, der Mitarbeiter muss ausschließlich und alleine über die betreffenden Sache verfügt haben.
Können Sie das nicht darlegen und beweisen, braucht der Mitarbeiter keinen Schadenersatz leisten (Az: AZR 175/97; in: AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mankohaftung)."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

oh Hamburgerin, das war ja ganz lieb von Dir mit dem Text! Danke,!!!! Drucke es gleich aus und gebe es ihr weiter .... suchte schon immer mal im Netz nach § für sie, weil sie sich immer wieder aufregt. Ich persönlich fand das etwas unfair, sdass sich der Chef auf diese Weise die Kasse immer uaf +/- stellte un gab ihr den Tip, nur zu bezahlen, wenn Sie alleine dran war. Wenn es nicht geht, würde ich nichts ersetzen, somal sonst ihre Kasse auf den cent stimmte, wo der Verdacht ja auf der Hand liegt, woher die Differenz dann immer kommt!!! Sie meinte zu mir, Lehrling hat nie Geld, aber dann plötzlich neues Tatoo oder Piersing ....also unter den Umständen hab ich ihr erst recht geraten auf eigene Kassen "zu bestehen"! Also Danke nochmals!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bitte sehr:)
Wenn Du mehr Details benötigst, unter "Mankohaftung oder Mankobetrag" wirst du fündig.

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