Hallo liebe Member,
Ich hab vor eineinhalb jahren bei einer grossen Firma gearbeitet. Der Arbeitsvertrag enthielt keine Stundenregelung und ich habe dort auch seit einem jahr nicht mehr gearbeitet. Nur wurde mir geld überwiesen. Auf nachfrage wurde gesagt es handelt sich um einen fehler, später bekam ich jedoch einen von einem leitenden Mitarbeiter der mir sagte es habe alles seine richtigkeit. Das wurde auch nochmal per Email auf meine Anfrage bbestätigt. Darf ich das geld jetzt behalten oder muss ich es wegen meiner Zweifel zurückgeben?
Geld vom Arbeitgeber erhalten ohne Grund
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



quote:
muss ich es wegen meiner Zweifel zurückgeben
Eine Verpflichtung zur proaktiven Rückzahlung gibt es schon mal nicht.
Die Frage ist, was passiert, wenn der AG das Geld zurückfordert. Dann wird man schauen müssen, was man beweisen kann.
Dann gibt es allerlei Konstellationen, ob die Zusage des "leitenden Mitarbeiters" erstens generell wirksam war und zweitens du diesbezüglich guten Glaubens warst.
(Die Anforderungen dürften hoch sein, wenn du ja wußtest, daß du in der Zeit gar nicht gearbeitet hast.)
Mal blöde gesagt, wenn dir das der Chef der Fahrzeugflotte gesagt hat, du aber im Callcenter arbeitest, wird man schon fragen, wieso du meintest, er dürfe dir gegenüber verbindliche Gehalts- oder sonstige Zusagen im Namen der Firma machen.
War der "leitende MA" hingegen dein Chef bzw. irgendwo in deiner Vorgesetztenkette oder im Controlling, kann es schon besser aussehen.
-- Editiert NinaONina am 12.12.2014 14:05
Von dir aus musst du erst einmal ganz sicher nichts tun.
Wenn es sich um einen nennenswerten Betrag handelt, würde ich ihn einigermaßen gut anlegen und abwarten was passiert.
Möglicherweise fällt ein Fehler beim Jahresabschluss oder der Jahresrevision auf - dann zahlst du nach der Aufforderung zurück. Wenn nichts passiert und du auf Nummer sicher gehen willst, wartest du mit dem Ausgeben 3 Jahre, danach gehört das Geld in jeder Höhe dir.
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bgb
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
aber
bgb
§ 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt.
(2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen.
[color=red](3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.[/color]
(4) Von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an haftet der Empfänger nach den allgemeinen Vorschriften.
ich weiß nicht um welchen betrag es sich handelt
prinzipiell bedeutet § 818
wenn sie das geld ausgegeben haben sind sie nicht mehr bereichert
wenn sie (wie blaubär schreibt) das geld anlegen sind sie weiterhin bereichert und zur herausgabe verpflichtet
selber mal im internet nach bereicherung - entreicherung suchen
die zitierten einzelnormen des bgb sind nur anhaltspunkte, die rechtssprechung bzw. urteile sind nicht ganz so eindeutig
@herrmüller
wenn folino sich von dem Geld ein Auto, ein Yacht oder ggf. auch nur ein neues Smartphone usw. usf., hat er/sie sich auch bereichert.
"Wenn sie das Geld ausgegeben haben .." - darauf würde ich nicht setzen.
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ok auf die yacht würde ich auch nicht "setzen"
bisschen "dumm" ist in diesem fall dass der te lt. eigener aussage kenntniss über die "ungerechtfertigte" zahlung hat und dies auch nachgefragt hat.
allerdings
quote:
Das wurde auch nochmal per Email auf meine Anfrage bbestätigt.
ob eine email "beweiskraft" hat sei dahingestellt
da aber "schlafende hunde" geweckt worden sind sollte der te eine "schriftliche" bestätigung einfordern
-- Editiert Herr Müller 176 am 13.12.2014 23:22
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