Geld zurückzahlen

27. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Treu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurückzahlen

Ein MA war 5 Monate in Marokko, weil er wegen der Sperrung nicht nach Deutschland zurückkehren konnte. In der Zwischenzeit zahlte der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Jetzt muss der MA das Geld zurückgeben, aber da das Geld weg ist und er nicht viel verdient, fällt es ihm schwer, es zurückzuzahlen. Die Frage ist: Welche Möglichkeiten gibt es, das Geld zurückzugeben? Kann das Arbeitsamt helfen?


Der MA hat ein Ausschlussfrist von 3 Monate. Gilt es auch hier?

Aus dem Haustarifvertrag:
"Verwirkung von Ansprüchen
Der AN ist zur unverzüglichen Nachprüfung der Entgeltabrechnung und des gezahltes Geldbetrages verpflichtet. Stimmt der Geldbetrag nicht mit dem Gehaltsnachweis überein, so ist dies unverzüglich dem Auszahlenden zu melden.
Gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis - mit Ausnahme von Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Ansprüchen aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung - sind innerhalb einer beiderseitigen Ausschlussfrist von 3 Monate seit Fälligkeit des Anspruchs gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen, andersfalls verfällt der jeweilige Anspruch. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch schriftlich ab, so ist innerhalb einer Frist von vier Monate nach Ablehnung bzw. dem Fristablauf der Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Fristen geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen."

Danke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

Das ist wahrscheinlich ein Fragenkomplex, der für eine Semesterarbeit reichen könnte. Mit anderen Worten: so einfach wird die Frage nicht zu beantworten sein, zumal es hier noch keine gefestigte Rechtsprechung gibt, wie ich vermute.
Wahrscheinlich wird man verschiedenen Fragen auf den Grund gehen und sie auch zueinander in Beziehung setzen müssen. Die Ausschlussfrist ist da nur ein kleiner Punkt, es geht ja schon los mit der Frage, ob du sehenden Auges in ein Risiko Gebiet gereist bist, oder dort von der Entwicklung überrascht wurdest. Dann wird man überlegen müssen, was das bedeutet, dass der Arbeitgeber ja offensichtlich ohne Rechtsverpflichtung dein Gehalt weiter gezahlt hat, wiewohl er von deiner Situation wusste.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120190 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von Treu):
Der MA hat ein Ausschlussfrist von 3 Monate. Gilt es auch hier?

Diese Klausel ist nichtig, bedeutet sie gilt nicht.

Allerding tendieren Gerichte in solchen Fällen durchaus dazu, dem Verwender der nichtigen Klausel zu versagen sich auf diese Nichtigkeit berufen zu können.
Das würde bedeuten, das für Dich die Klausel nicht gilt, für den AG aber schon.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Sehe ich ähnlich.
Alles was länger als 3 Monate her ist, ist in trockenen Tüchern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Treu):
In der Zwischenzeit zahlte der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Jetzt muss der MA das Geld zurückgeben,
Die Frage ist: Was genau schreibt der AG? Und worauf bezieht der AG sich in dem Schreiben?

Die andere Frage ist: Warum war der AN in Marokko? Dienstlich, im Auftrag des AG? Oder im Urlaub?
Erscheint ein AN nicht zur Arbeit, hat der AG etliche Möglichkeiten... die letzte wäre sicher, einfach und stillschweigend das Gehalt weiter zu bezahlen.
Zitat (von Treu):
Kann das Arbeitsamt helfen?
Die Arbeitsagentur? Eher nicht.

Ist der AN denn gekündigt worden? Wann? Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen