Ein MA war 5 Monate in Marokko, weil er wegen der Sperrung nicht nach Deutschland zurückkehren konnte. In der Zwischenzeit zahlte der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Jetzt muss der MA das Geld zurückgeben, aber da das Geld weg ist und er nicht viel verdient, fällt es ihm schwer, es zurückzuzahlen. Die Frage ist: Welche Möglichkeiten gibt es, das Geld zurückzugeben? Kann das Arbeitsamt helfen?
Der MA hat ein Ausschlussfrist von 3 Monate. Gilt es auch hier?
Aus dem Haustarifvertrag:
"Verwirkung von Ansprüchen
Der AN ist zur unverzüglichen Nachprüfung der Entgeltabrechnung und des gezahltes Geldbetrages verpflichtet. Stimmt der Geldbetrag nicht mit dem Gehaltsnachweis überein, so ist dies unverzüglich dem Auszahlenden zu melden.
Gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis - mit Ausnahme von Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Ansprüchen aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung - sind innerhalb einer beiderseitigen Ausschlussfrist von 3 Monate seit Fälligkeit des Anspruchs gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen, andersfalls verfällt der jeweilige Anspruch. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch schriftlich ab, so ist innerhalb einer Frist von vier Monate nach Ablehnung bzw. dem Fristablauf der Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Fristen geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen."
Danke
Geld zurückzahlen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das ist wahrscheinlich ein Fragenkomplex, der für eine Semesterarbeit reichen könnte. Mit anderen Worten: so einfach wird die Frage nicht zu beantworten sein, zumal es hier noch keine gefestigte Rechtsprechung gibt, wie ich vermute.
Wahrscheinlich wird man verschiedenen Fragen auf den Grund gehen und sie auch zueinander in Beziehung setzen müssen. Die Ausschlussfrist ist da nur ein kleiner Punkt, es geht ja schon los mit der Frage, ob du sehenden Auges in ein Risiko Gebiet gereist bist, oder dort von der Entwicklung überrascht wurdest. Dann wird man überlegen müssen, was das bedeutet, dass der Arbeitgeber ja offensichtlich ohne Rechtsverpflichtung dein Gehalt weiter gezahlt hat, wiewohl er von deiner Situation wusste.
ZitatDer MA hat ein Ausschlussfrist von 3 Monate. Gilt es auch hier? :
Diese Klausel ist nichtig, bedeutet sie gilt nicht.
Allerding tendieren Gerichte in solchen Fällen durchaus dazu, dem Verwender der nichtigen Klausel zu versagen sich auf diese Nichtigkeit berufen zu können.
Das würde bedeuten, das für Dich die Klausel nicht gilt, für den AG aber schon.
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Sehe ich ähnlich.
Alles was länger als 3 Monate her ist, ist in trockenen Tüchern.
Die Frage ist: Was genau schreibt der AG? Und worauf bezieht der AG sich in dem Schreiben?ZitatIn der Zwischenzeit zahlte der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Jetzt muss der MA das Geld zurückgeben, :
Die andere Frage ist: Warum war der AN in Marokko? Dienstlich, im Auftrag des AG? Oder im Urlaub?
Erscheint ein AN nicht zur Arbeit, hat der AG etliche Möglichkeiten... die letzte wäre sicher, einfach und stillschweigend das Gehalt weiter zu bezahlen.
Die Arbeitsagentur? Eher nicht.ZitatKann das Arbeitsamt helfen? :
Ist der AN denn gekündigt worden? Wann? Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld?
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