Ende Juni ist ein Mitarbeiter ausgeschieden.
Ihm wurde versehentlich mit der Juniabrechnung zu viel Geld ausgezahlt.
Dies haben wir Ende Juli gemerkt und einen einfachen Brief mit Rückforderung gesendet. Nach 2 Wochen nochmals.
Aufgrund keinerlei Reaktion wurde ihm nun per Email nochmals eine letztmalige Aufforderung gesendet, worauf sich der Mitarbeiter meldete.
Er sagt, dass er keine Briefe erhalten habe und verweist auf die vertrag vereinbarte Ausschlussfrist von 3 Monaten der Geltendmachung.
Leider wurden die Briefe ohne Empfangsbestätgung versendet. Hätte eine Klage nun keinen Erfolg vor Gericht?
Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Arbeitsverhältnis
22. Oktober 2025
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Frage vom 22. Oktober 2025 | 13:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Arbeitsverhältnis
#1
Antwort vom 22. Oktober 2025 | 14:42
Von
Status: Unbeschreiblich (34259 Beiträge, 17733x hilfreich)
Das ist stark anzunehmen.
#2
Antwort vom 22. Oktober 2025 | 14:43
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 24x hilfreich)
Zitat :Leider wurden die Briefe ohne Empfangsbestätgung versendet. Hätte eine Klage nun keinen Erfolg vor Gericht?
Wüsste nicht, woraus sich Erfolgsaussichten ergeben sollten. Würde sonst dem Sinn von Ausschlussfristen widersprechen. Nächstes Mal wenigstens mit Einschreiben verschicken. Die 3 Mark 80 sollte man als Arbeitgeber übrig haben. Dann hätte man auch nur einen Brief schreiben müssen.
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#3
Antwort vom 22. Oktober 2025 | 18:14
Von
Status: Bachelor (3117 Beiträge, 1258x hilfreich)
Ich hab das Gegenstück gefunden: https://www.frag-einen-anwalt.de/Fristen-gerichtliche-Geltendmachung-Nachweis-ueber-Zugang-Geltendmachung-Anspruch--f448483.html
Mit den Informationen von beiden Seiten sieht es schlecht für den Arbeitgeber aus.
#4
Antwort vom 22. Oktober 2025 | 19:00
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 24x hilfreich)
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