Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Arbeitsverhältnis

22. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
newbierecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Arbeitsverhältnis

Ende Juni ist ein Mitarbeiter ausgeschieden.

Ihm wurde versehentlich mit der Juniabrechnung zu viel Geld ausgezahlt.

Dies haben wir Ende Juli gemerkt und einen einfachen Brief mit Rückforderung gesendet. Nach 2 Wochen nochmals.

Aufgrund keinerlei Reaktion wurde ihm nun per Email nochmals eine letztmalige Aufforderung gesendet, worauf sich der Mitarbeiter meldete.

Er sagt, dass er keine Briefe erhalten habe und verweist auf die vertrag vereinbarte Ausschlussfrist von 3 Monaten der Geltendmachung.


Leider wurden die Briefe ohne Empfangsbestätgung versendet. Hätte eine Klage nun keinen Erfolg vor Gericht?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34259 Beiträge, 17733x hilfreich)

Das ist stark anzunehmen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von newbierecht123):
Leider wurden die Briefe ohne Empfangsbestätgung versendet. Hätte eine Klage nun keinen Erfolg vor Gericht?


Wüsste nicht, woraus sich Erfolgsaussichten ergeben sollten. Würde sonst dem Sinn von Ausschlussfristen widersprechen. Nächstes Mal wenigstens mit Einschreiben verschicken. Die 3 Mark 80 sollte man als Arbeitgeber übrig haben. Dann hätte man auch nur einen Brief schreiben müssen.

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3117 Beiträge, 1258x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#4
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ich hab das Gegenstück gefunden:


Genial. Wie klein die Welt ist!

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