Guten Abend alle zusammen,
Folgender Fall:
Person A wird nach der 3-jährigen Ausbildung beim Ausbildungsbetrieb befristet eingestellt seit Mitte Juni. Das bisherige Urlaubskonto wird übernommen.
Von 30 Tagen wurden 10 Tage bis zum jetzigen Zeitpunkt genommen. Von den restlichen 20 Tagen sind Anfang September 11 Tage genehmigt.
Nun kündigt Person A Mitte August das AV in der Probezeit
zu Mitte September. Könnte der Ausbildungsbetrieb nun den Urlaub zurückziehen? Hat Person A den vollen Anspruch auf den Urlaub?
Danke und liebe Grüße
Genehmigter Urlaub bei Kündigung
15. Juli 2019
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Frage vom 15. Juli 2019 | 20:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigter Urlaub bei Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 15. Juli 2019 | 21:47
Von
Status: Weiser (17426 Beiträge, 6485x hilfreich)
Ein einmal genehmigter Urlaub kann in aller Regel nicht widerrufen werden.
Und jetzt?
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