Genehmigung des Vorgesetzten ???

1. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
MuffNick
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigung des Vorgesetzten ???

Arbeitnehmer A stellt einen formlosen Antrag bei seiner Personalabteilung auf verkürzte Arbeitszeit im letzten Beschäftigungsjahr vor der Rente und äußert in dem Schreiben zudem den Wunsch, Vollzeit weiterzuarbeiten, um die damit erwirtschafteten Plusstunden auf seinem Zeitkonto als Blockfreizeitausgleich zu nehmen, um somit früher aus dem Unternehmen ausscheiden zu können. Der Antrag wird von seinem Vorgesetzten V mit dem Wort "gelesen" oder "gesehen" und Unterschrift und Datum quittiert. Gilt das als Willenserklärung bzw. Genehmigung des Vorgesetzten V, dass er beispielsweise mit dem Blockfreizeitausgleich einverstanden ist und ihn mit seiner Unterschrift somit genehmigt hat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein, gelesen oder gesehen bedeutet nicht, dass der Antrag genehmigt ist. Jetzt sollten Sie am besten schriftlich anfragen, wann Sie mit einer Antwort rechnen können.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von MuffNick):
Arbeitnehmer A stellt einen formlosen Antrag bei seiner Personalabteilung
Das kann er machen. Die P-Abteilung wird dann irgendwann zu dem Antrag Stellung nehmen. Schliesslich muss der Arbeitsvertrag geändert werden. Die P-Abteilung wird mit dem V Rücksprache halten, ob der dem Antrag zustimmt.
Zitat (von MuffNick):
Der Antrag wird von seinem Vorgesetzten V mit dem Wort "gelesen" oder "gesehen" und Unterschrift und Datum quittiert.
Der V ist also informiert, er hat von der P-Abteilung den Antrag bekommen. V hat bisher nur Kenntnis genommen.
Zitat (von MuffNick):
Gilt das als Willenserklärung bzw. Genehmigung des Vorgesetzten V, dass er beispielsweise mit dem Blockfreizeitausgleich einverstanden ist und ihn mit seiner Unterschrift somit genehmigt hat?
Nö. Er weiß nur von dem Antrag.

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