Arbeitnehmer A stellt einen formlosen Antrag bei seiner Personalabteilung auf verkürzte Arbeitszeit im letzten Beschäftigungsjahr vor der Rente und äußert in dem Schreiben zudem den Wunsch, Vollzeit weiterzuarbeiten, um die damit erwirtschafteten Plusstunden auf seinem Zeitkonto als Blockfreizeitausgleich zu nehmen, um somit früher aus dem Unternehmen ausscheiden zu können. Der Antrag wird von seinem Vorgesetzten V mit dem Wort "gelesen" oder "gesehen" und Unterschrift und Datum quittiert. Gilt das als Willenserklärung bzw. Genehmigung des Vorgesetzten V, dass er beispielsweise mit dem Blockfreizeitausgleich einverstanden ist und ihn mit seiner Unterschrift somit genehmigt hat?
Genehmigung des Vorgesetzten ???
1. Februar 2019
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Frage vom 1. Februar 2019 | 11:23
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigung des Vorgesetzten ???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2019 | 11:44
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Nein, gelesen oder gesehen bedeutet nicht, dass der Antrag genehmigt ist. Jetzt sollten Sie am besten schriftlich anfragen, wann Sie mit einer Antwort rechnen können.
#2
Antwort vom 1. Februar 2019 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Das kann er machen. Die P-Abteilung wird dann irgendwann zu dem Antrag Stellung nehmen. Schliesslich muss der Arbeitsvertrag geändert werden. Die P-Abteilung wird mit dem V Rücksprache halten, ob der dem Antrag zustimmt.ZitatArbeitnehmer A stellt einen formlosen Antrag bei seiner Personalabteilung :
Der V ist also informiert, er hat von der P-Abteilung den Antrag bekommen. V hat bisher nur Kenntnis genommen.ZitatDer Antrag wird von seinem Vorgesetzten V mit dem Wort "gelesen" oder "gesehen" und Unterschrift und Datum quittiert. :
Nö. Er weiß nur von dem Antrag.ZitatGilt das als Willenserklärung bzw. Genehmigung des Vorgesetzten V, dass er beispielsweise mit dem Blockfreizeitausgleich einverstanden ist und ihn mit seiner Unterschrift somit genehmigt hat? :
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