Ausgangslage:
Angestellter in der Kundenberatung bei einer Volksbank.
30 Tage Urlaubsanspruch.
Kann der Arbeitgeber
verlangen, dass
1. der 3/4 des Urlaubs für 2014 schon jetzt geplant werden muss und
2. kein Urlaub in den Monaten Oktober bis Dezember genommen werden darf (Begründung: diese Zeit wäre wichtig, um die Ertragsziele in den Filiale zu erreichen)?
danke
Genehmigung von Urlaub
1. November 2013
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Frage vom 1. November 2013 | 07:42
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigung von Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 1. November 2013 | 08:26
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8078x hilfreich)
Beides wäre bei Vorhandensein eines Betriebsrats nur mit dessen Zustimmung möglich, das vorweg.
1. ist erlaubt.
2. Eine Urlaubssperre ist dann zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Das Erreichen von Ertragszielen dürfte m.E. kein kein ausreichender Grund für eine 3-monatige Sperre sein.
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