Genemigter Urlaub nach vertragsende.

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Marshall100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Genemigter Urlaub nach vertragsende.

Ich bin seid 2 Jahren bei der Deutschen Post beschäftigt. Jetzt soll mein Vertrag nicht verlängert werden und endet am 22.09.2015. Im Juni wurde mir aber mündlich versichert das man noch darüber hinaus mit mir plane. Darauf hin hab ich vom 05.10 vis 16.10 urlaub beantragt und auch schriftlich genemigt bekommen. Und letzte Woche dann die Nachricht das nicht verlängert wird.

Kann ich mich auf Grund der mündlichen Zusage und dem genehmigten Urlaubsantrag einklagen? Und gibt es schon ähnliche oder gleiche Fälle derart?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Du wirst den dir zustehenden Urlaub ausbezahlt bekommen und gut iss?
Ein Hebel, dir den Job zu erklagen, ist durch die Bewilligung nicht in Sicht.

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#2
 Von 
Gredo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich denke, dass ich dich auch enttäuschen muss.
Die mündliche Zusage bringt dir in diesem Fall leider reichlich wenig.
Der Urlaub wird dir wohl ausgezahlt und dann nicht mehr ...

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#3
 Von 
Oinaru
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 18x hilfreich)

hast du dieses Jahr schon Urlaub gehabt? Du musst bedenken das dein Urlaub für den 01.01- 22.09 runter gerechnet wird, d.h. dass es auch sein kann das du keinen Urlaub mehr zur Verfügung hast und deshalb dieser auch nicht bezahlt wird.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Du musst bedenken das dein Urlaub für den 01.01- 22.09 runter gerechnet wird Nein, muß er nicht, denn ihm steht der komplette Jahresurlaub zu, wenn sein Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte endet.

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#5
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Wenn es nur eine mündliche Zusage der Verlängerung ist bringt das leider nichts. Dann lief der Vertrag gestern einfach aus. Was den Urlaub betrifft: wenn noch Resturlaub vorhanden ist, dann kann der Arbeitnehmer ihn vor Ende des Vetrages absetzen, also vor dem 22.9.!

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