Hallo und guten Morgen,
meine Schwester wurde gestern überraschend zum Chef gerufen. Dieser wartete dann schon mit Stellvertreter Chef und ihrer direkten Vorgesetzten (Lebensgefährtin vom Stellvertreter Chef) um sie mit belanglosen Vorwürfen niederzumachen.
Man muss vorne weg sagen, dass die Vorgesetzte meiner Schwester persönliche Probleme mit ihr hat! Nach ca. ner halben Stunde meinte der Chef dann zu meiner Schwester, er sehe keine Möglichkeit mehr, sie weiter zu beschäftigen und "sie solle einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, dafür bekommt sie bis ende April ihr Gehalt, wird natürlich freigestellt und bekommt ein ordentliches Zeugnis - ansonsten bekommt sie die gesetzliche Kündigungsfrist und ein !entsprechendes! Zeugnis!
Meine Schwester war so fertig das sie nicht mehr wusste was tun und hat "blöderweise" unterschrieben.
Lange Rede kurzer Sinn - meine Frage jetzt, kann man da evtl. nochmal dagegen vorgehen?
Ich bin für jede Antwort dankbar - und bitte! Keine Vorwürfe das sie nicht unterschreiben hätte sollen - das wissen wir selbst!
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Genötigt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. keine chance. allein schon wegen der beweislage.
als bruder bist du natürlich auf ihrer seite. gleichwohl sei für die darstellung ein wenig distanz angeraten. z.b. der termin mag 'überraschend' anberaumt worden sein, im technischen sinn - dass etwas im argen liegt, musste deine schwester jedoch annehmen (stress mit dem chef). und dass die leitung sich eher mit dem chef solidarisiert, kann nicht wirklich überraschen.
-- Editiert am 03.02.2010 10:27
Aus dem Beitrag ist die Art des Arbeitsverhältnisses nicht ersichtlich, obs z. B. eine Ausbildung war!?
Die Schwester kann natürlich versuchen, sich zu wehren. Soll sie sich doch ruhig mal beraten lassen. Dann kommt es auch darauf an, was genau im Aufhebungsvertrag steht bwz. nicht steht- wurde der AN auf evtl. Konsequenzen hinsichtlich Sperre ALG informiert usw..
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Bis Ende April Gehalt und Freigestellt ist doch kein schlechtes Angebot.
Hätte man den auch einfach kündigen können ? Wie groß ist die Firma, wie lange eine normale Kündigunbgsfrist.
Ich sehe keine "Nötigung", sondern normale Verhandlungen zwischen Erwachsenen. Diese hätte man mit "muss ich mir überlegen" doch verlassen können. Das man einen Fehler macht ist nicht das Problem anderen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
[size=12px][/size][color=red]Hallo nochmal,
will noch einiges ergänzen:
meine Schwester hatte keinen Stress mit dem Chef! Lediglich ihre direkte Vorgesetzte kann meine Schwester nicht ab und die ist mit dem Stellvertretenden Chef zusammen. Es gab aber rein geschäftlich zwischen den Beiden keine Probleme - die Tante ist aber bekannt, dass sie Personen die sie nicht leiden kann gern rausmobbt.
Und zum Überlegen - das wollte sie ja, aber daraufhin meinte der Chef nur, entweder sie entscheidet sich sofort für den Aufhebungsvertrag oder diese Möglichkeit wäre gestrichen.
Sie war jetzt 7 Jahre in dem Betrieb (Festanstellung unbefristet) und es gab keine Probleme in der Vergangenheit. Der Kündigung ging auch keine Abmahnung oder ähnliches voraus. Der Betrieb hat schätzungsweise zwischen 100 und 150 Mitarbeiter.
So, dass ist das was mir noch einfällt, bzw. was ich zu den vorigen Beiträgen sagen kann. Nehme gerne noch weitere Antworten entgegen. Für die bisherigen Beiträge danke ich aber schonmal!![/color]
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quote:
Und zum Überlegen - das wollte sie ja, aber daraufhin meinte der Chef nur, entweder sie entscheidet sich sofort für den Aufhebungsvertrag oder diese Möglichkeit wäre gestrichen.
Das ist normale Verhandlungstaktik, das man Angebote begrenzt.
quote:
Der Kündigung ging auch keine Abmahnung
Da war noch keine "Kündigung", das war nur die Ankündigung. Mit einer Kündigung wäre man wohl bei der Betriebsgröße nie durchgekommen.
Ohne "Nötigung" die man irgendwie beweisen muss hat man sich einfach nur über den Tisch ziehen lassen. Man kann ja mal "Klagen", das sollte man wegen der Kosten ohne Anwalt versuchen, evtl, findet ja irgendein Richter etwas unschicklich bei der Sache.
Auf Arbeitsgericht gehen: Ich möchte weiterbeschäftigt werden und der Aufhebungsvertrag entstand unter Druck sagen. Kostet 80 Euro Gerichtskosten
Danach gibts einen Termin bei dem versucht wird auf die Parteien einzuwirken, Dabei kann man erkennen zu wem der Richter tendiert.
Es sei denn man findet einen anderen Job, schneller.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Ja, es ist sicher normal das man Angebote begrenzt - aber jemandem die Pistole auf die Brust setzen und ihn zwingen innerhalb ner halben Stunde (was es nicht mal war) zu entscheiden gehört für mich einfach nicht zur normalen Verhandlungstaktik!
Aber dank dir trotzdem für die Antwort!
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quote:
und ihn zwingen innerhalb ner halben Stunde (was es nicht mal war) zu entscheiden gehört für mich einfach nicht zur normalen Verhandlungstaktik!
Das nennt man 'Angebot unter Anwesenden'. Solange man dort sich gegenüber sitzt gilt das Angebot, verlässt man den Raum, ist es beendet.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
quote:
Ja, es ist sicher normal das man Angebote begrenzt - aber jemandem die Pistole auf die Brust setzen und ihn zwingen innerhalb ner halben Stunde (was es nicht mal war) zu entscheiden gehört für mich einfach nicht zur normalen Verhandlungstaktik!
Leider ist das eine generell angewandte Taktik. Hier nutzt der AG die Gunst der Stunde. Eigentlich sollte so etwas untersagt sein, da hier eine der AN eine weitaus ungünstigere Position hat, als über das Ohr gehauene Leute bei Haustürgeschäften. Hier wäre eigentlich der Gesetzgeber gefragt, diesem unfairen Verfahren ein Riegel vorzuschieben. Dies wird er jedoch höchstwahrscheinlich nicht erfolgen, vor allem nicht bei der jetzigen Regierung.
Aufhebungsverträge können jedoch auch sittenwidrig sein.
Die Voraussetzungen sind dazu gegeben, wenn der Arbeitnehmer dadurch nur Nachteile hat und der AG auf keinerlei Rechte verzichtet.
Dies dürfte im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben sein. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei 7 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate oder steht im Arbeitsvertrag etwas anderes? Damit hätte der AG schon einen Monat mehr gezahlt, als er verpflichtet gewesen wäre.
Dann gibt es ein gutes Zeugnis. Steht wirklich ein "gutes" Zeugnis oder nur ein wohlwollendes Zeugnis im Aufhebeungsvertrag? Ist die Bewertung des Zeugnisses überhaupt in den Aufhebungsvertrag aufgenommen worden?
Wie es aussieht, dürfte der Aufhebungsvertrag nicht sittenwidrig sein, wobei hier jedoch nioch nicht die erforderlichen Infos vorliegen (Kündigungsfrist im Vertrag, Zeugnis).
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages Erfolg hat, ist m.E. daher sehr gering.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
.... wir reden hier über 'vergossene milch', d.h. auch darüber was hätte sein können.
du - als mitfühlender bruder - neigst dazu, deine schwester in schutz zu nehmen und das übel beim arbeitgeber fest zu machen. verständlich. andererseits könnte deine schwester daraus lernen. selbst wenn es bei einem 'angebot unter anwesenden' geblieben wäre, hätte sie dem AG ein großes risiko aufgeladen, wenn sie gesagt hätte / in der lage gewesen wäre zu sagen: ich lasse es auf die kündigung ankommen und werde mich zu wehren wissen.
wer die tageszeitung liest, weiß doch, dass es um die loyalität der betriebe zu den beschäftigten im falle eines falles nicht gut bestellt ist. und siehe: es gilt nicht nur für die anderen da draußen. und ich glaube nicht, dass deine schwester vollkommen ahnungslos war. ich kenne genug leute, die alleine in solche gespräche gegangen sind in der überzeugung, auch alleine zurecht zu kommen, und sich überschätzt haben. und sie hatten immer eine zutreffende vorstellung davon, worum es wohl gehen würde. - AN haben das recht, personen ihres vertrauens in solche gespräche mitzunehmen, wenn es um ihren status als AN geht.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
quote:
du - als mitfühlender bruder - neigst dazu, deine schwester in schutz zu nehmen und das übel beim arbeitgeber fest zu machen. verständlich
Da hast du sicher recht - ich als ihre Schwester finde solche Verhandlungstaktiken einfach nur zum . Ich habe schon vermutet, dass man da nichts oder nicht viel machen kann.
quote:
Leider ist das eine generell angewandte Taktik. Hier nutzt der AG die Gunst der Stunde. Eigentlich sollte so etwas untersagt sein, da hier eine der AN eine weitaus ungünstigere Position hat, als über das Ohr gehauene Leute bei Haustürgeschäften. Hier wäre eigentlich der Gesetzgeber gefragt, diesem unfairen Verfahren ein Riegel vorzuschieben. Dies wird er jedoch höchstwahrscheinlich nicht erfolgen, vor allem nicht bei der jetzigen Regierung.
Ich bin jedenfalls auch der Meinung, dass soetwas einfach vom Gesetz her geregelt werden müsste - aber wie du schon schreibst - darauf können die AN wohl lange warten!
Naja, wir werden sehen. Übrigens steht im Aufhebungsvertrag "qualifiziertes Zeugnis", was wird sie da erwarten können?
Also, nochmals Merci für eure Antworten!!
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... "qualifiziertes zeugnis" - eigentlich eine selbstverständlichkeit, das steht deiner schwester ohnehin zu. 'qualifiziert' schließt nur das einfache zeugnis aus, es heißt leider nicht notwendigerweise, dass ein gutes zeugnis versprochen oder vereinbart worden ist. hoffentlich widerfährt ihr darin wenigstens fairness.
(bitte entschuldige, dass ich dich für den bruder gehalten habe. klassischer kurzschluss von sich auf andere).
-- Editiert am 04.02.2010 12:37
quote:
Naja, wir werden sehen. Übrigens steht im Aufhebungsvertrag "qualifiziertes Zeugnis", was wird sie da erwarten können?
Dazu ist der Arbeitgeber schon gesetzlich verpflichtet. Ob dabei ein gutes Zeugnis herauskommt, steht in den Sternen. Hier ist Ihre Schwester nun auf Gedeih und Verderb ihrem AG ausgeliefert.
Hier hat der Arbeitgeber in keiner Weise auf eins seiner Rechte verzichtet. Wie ist es nun mit der Kündigungsfrist, was steht im Vertrag? Ist dort evtl. eine 3 monatige Kündigungsfrist festgelegt?
Wenn ja, könnte eine Anfechtung evtl erfolgreich sein, dass müsste man über einen Anwalt noch weiter klären, falls nein, kann man hier eigentlich nur für die Zukunft lernen.
Das Zeugnis sollte aber auf jeden Fall jemand lesen, der sich mit der zeugnissprache auskennt.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert am 04.02.2010 22:34
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