Moin! Ich bin gerade etwas am Verzweifeln. Ich habe vor knapp 2,5 Jahren mehrere Jugendstraftaten begangen, da ich die falschen Freunde hatte. Spielt glaube ich auch nicht groß zur Sache. Auf jeden Fall habe ich aus meinen Fehlern gelernt und bin auf einem sehr guten Weg zum erwachsenwerden.
Nun ist es so, dass jetzt nächste Woche die Hauptverhandlung stattfindet. An diesem Tag hätte ich Berufsschule, kann also keinen Urlaub nehmen für den Tag. Also muss ich mich freistellen lassen, ich möchte aber nicht, dass mein Arbeitgeber erfährt, weswegen ich vor Gericht muss und am Besten gar nicht, dass ich überhaupt Beschuldigter bin. Natürlich sollte man für seine Fehler gerade stehen, aber ich bin noch in der Probezeit und ein Arbeitgeber möchte glaube ich ungerne kriminelle Mitarbeiter haben.
Als Zeuge kriegt man ja eine Bescheinigung über Verdienstausfall etc., als Angeklagter aber nicht anscheinend. Stimmt das? Kann das Gericht mir nicht einfach eine einfache Bescheinigung ausstellen, dass ich an dem und dem Tag um xx Uhr - xx Uhr da war? Ohne Angabe von Gründen?
Ich habe einfach extrem Angst die Ausbildung zu verlieren, weil ich ja noch in der Probezeit bin und sie mich deswegen einfach kündigen können, wenn sie möchten. Ich bin gerade wie gesagt auf einem sehr guten Weg; habe eine Ausbildung, einen Nebenjob, eigene Wohnung und habe mir seit 2,5 Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen, und die "Freunde" glücklicherweise auch nicht mehr. (war damals 16, jetzt 19, also Jugendstraftat)
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
-- Editiert von Moderator topic am 14.08.2021 16:51
-- Thema wurde verschoben am 14.08.2021 16:51
Gerichtsverhandlung Freistellung von Ausbildung/Berufsschule
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Also muss ich mich freistellen lassen, ich möchte aber nicht, dass mein Arbeitgeber erfährt, weswegen ich vor Gericht muss und am Besten gar nicht, dass ich überhaupt Beschuldigter bin. Und da wollen Sie dann sagen: "Ich muss vor Gericht, aber die Ladung zeige ich Ihnen nicht"? Da muss man Sie halt auch nicht freistellen. Und natürlich kann man sich dann denken, dass Sie kein Zeuge sind...
Die BS wird dich doch freistellen müssen. oder irre ich mich da?
Frage also, ob der AG von der Vorladung erfahren muss.
dazu passt auch dieser Link
Nachsatz: Die ganz andere Frage. der du dich vielleicht noch wirst stellen müssen, ist; ob du deinem AG eine Verurteilung wirst offenbaren müssen. Das wäre dann der Fall, wenn es einen Zusammenhang zwischen Beruf und Art des Delikts geben sollte.
Kannst du schon Mal nach googeln.
-- Editiert von blaubär+ am 14.08.2021 17:25
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatKann das Gericht mir nicht einfach eine einfache Bescheinigung ausstellen, dass ich an dem und dem Tag um xx Uhr - xx Uhr da war? :
Und das soll was genau bringen? Die Freistellung muss man vor dem Termin beantragen und genehmigen lassen.
ZitatAlso muss ich mich freistellen lassen, ich möchte aber nicht, dass mein Arbeitgeber erfährt, weswegen ich vor Gericht muss und am Besten gar nicht, dass ich überhaupt Beschuldigter bin. :
Naja, so ein "Wasch mich, aber mach mich nicht naß" funktioniert aber nicht immer.
Zitatein Arbeitgeber möchte glaube ich ungerne kriminelle Mitarbeiter haben. :
Deine Schuld steht also schon unwiderruflich fest und ist in Stein gemeißelt?
ZitatDie BS wird dich doch freistellen müssen. oder irre ich mich da? :
Frage also, ob der AG von der Vorladung erfahren muss.
Kommt ganz darauf an, wie das in dem Ausbildungsverhältnis geregelt ist.
In der Regel kommuniziert die BS aber auch mal mit dem AG.
In dem Ausbildungsgang, in welchem ich ein wenig Einblick habe, muss auch eine Freistellung (Beurlaubung) vom Schulunterricht über den Ausbildungsbetrieb laufen.
wirdwerden
Wp ist das Problem? Dann fehlt halt der TE mal 1 Tag unentschuldigt in der Berufsschule. Die BS wird deswegen nicht beim Arbeitgeber anrufen. Erst im Jahreszeugnis wird sich der Hinweis finden, dass der TE 1 Tag unentschuldigt gefehlt hat. Probezeit vorbei.
ZitatDie BS wird deswegen nicht beim Arbeitgeber anrufen. :
Es gibt durchaus welche die das machen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten