Hallo zusammen,
ich arbeite geringfügig bei netto als Reinigungskraft im Wechsel mit einer
Kollegin.Sie von Montag bis Donnerstag und ich Freitags und Samstags sowie
wenn sie Urlaub hat oder krank ist.Nun ist es schon vorgekommen
das ich mich wirklich krank gefühlt habe und auch eine Mandelentzündung hatte und deshalb
Antibiotikum nehmen musste.Zeitgleich aber meine Kollegin Urlaub hatte und Weg gefahren ist.
Bin deshalb weiter arbeiten gegangen und hab die Vertretung übernommen weil meine Chefin mir gesagt
hatte das die Kollegin schon lang den Urlaub geplant hatte und sie sonst wen anders suchen muss!
Möchte ja den Job nicht verlieren und gehe deshalb immer den Krankschreibungen aus dem Weg.
Meine Frage dazu wäre ,was würde denn passieren wenn man auf Arbeit zusammenklappt aus dem Grund das man auch krank arbeiten geht?Würden dann auch dem Arbeitgeber konsequenzen erwarten?Könnte ich dann gekündigt werden?
Danke für Eure Antworten!
Geringfügig Beschäftigt + krank zur Arbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Könnte ich dann gekündigt (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) werden? Nö, sofern Sie nicht mehr in der Probezeit sind.
Möchte ja den Job nicht verlieren und gehe deshalb immer den Krankschreibungen aus dem Weg. Man kann Sie auch nicht so einfach wegen Krankheit kündigen (wiederum mit Ausnahme der Probezeit, wo man Ihnen sowieso grundlos kündigen kann).
ZitatHallo zusammen, :
ich arbeite geringfügig bei netto als Reinigungskraft im Wechsel mit einer
Kollegin.Sie von Montag bis Donnerstag und ich Freitags und Samstags sowie
wenn sie Urlaub hat oder krank ist.Nun ist es schon vorgekommen
das ich mich wirklich krank gefühlt habe und auch eine Mandelentzündung hatte und deshalb
Antibiotikum nehmen musste.Zeitgleich aber meine Kollegin Urlaub hatte und Weg gefahren ist.
Bin deshalb weiter arbeiten gegangen und hab die Vertretung übernommen weil meine Chefin mir gesagt
hatte das die Kollegin schon lang den Urlaub geplant hatte und sie sonst wen anders suchen muss!
Möchte ja den Job nicht verlieren und gehe deshalb immer den Krankschreibungen aus dem Weg.
Meine Frage dazu wäre ,was würde denn passieren wenn man auf Arbeit zusammenklappt aus dem Grund das man auch krank arbeiten geht?Würden dann auch dem Arbeitgeber konsequenzen erwarten?Könnte ich dann gekündigt
werden?
Danke für Eure Antworten!
Sorry das der Beitrag hier nochmal erscheint.Wollte ihn oben bearbeiten geht hier scheinbar nicht
-- Editiert von amz424424-33 am 25.09.2015 14:31
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Würden dann auch dem Arbeitgeber konsequenzen erwarten? Nö - der hat Sie nicht aufgefordert, krank zur Arbeit zu kommen.
ZitatKönnte ich dann gekündigt (Kündigung Arbeitsvertrag :
Arbeitnehmer ) werden? Nö, sofern Sie nicht mehr in der Probezeit sind.
Möchte ja den Job nicht verlieren und gehe deshalb immer den Krankschreibungen aus dem Weg. Man kann Sie auch nicht so einfach wegen Krankheit kündigen (wiederum mit Ausnahme der Probezeit, wo man Ihnen sowieso grundlos kündigen kann).
Bin längst nicht mehr in der Probezeit.Mach das schon 6 Jahre ab Oktober.
Die Frage aller Fragen ist, wie groß resp. klein der Betrieb ist. Weniger als 10 MA (alle MA, auf Vollzeit gerechnet), bedeutet Kleinbetrieb, bedeutet: KSchG kommt nicht zum Zuge - Kündigung ist immer und auch ohne Angabe von Gründen möglich. Über Kündigung wegen Krankheit brauchen wir da gar nicht erst anzufangen.
Die Frage 'was passiert, wenn ich zusammenklappe' ist auch leicht zu beantworten: nichts, jedenfalls nicht dem AG. Der AG sollte dich nach Hause schicken, wenn deine Krankheit eine Gefahr für andere wird (Ansteckungsgefahr); ansonsten solltest du schon für dich selbst sorgen.
Die Frage aller Fragen ist, wie groß resp. klein der Betrieb ist. Von der Firma netto haben Sie noch nicht gehört? Die ist ziemlich groß - da muß man nicht wirklich über Regelungen für Kleinbetriebe nachdenken...
Zitat:Meine Frage dazu wäre ,was würde denn passieren wenn man auf Arbeit zusammenklappt aus dem Grund das man auch krank arbeiten geht?Würden dann auch dem Arbeitgeber konsequenzen erwarten?
Nein. Ihn würden keine Konsequenzen erwarten. Der Einzige, der hier die Folgen zu erleiden hat, sind Sie! Und ich sage Ihnen, niemand wird Ihnen jemals danken, wenn Sie auf Dauer erkranken, weil Sie sich bis dahin zur Arbeit geschleppt haben und eine Erkrankung chronisch wird oder Sie sonstige Folgen auszutragen haben.
Zitat:Bin deshalb weiter arbeiten gegangen und hab die Vertretung übernommen weil meine Chefin mir gesagt
hatte das die Kollegin schon lang den Urlaub geplant hatte und sie sonst wen anders suchen muss!
Wie furchtbar!! Wie unerträglich....... Sie muss jemanden suchen. Das ist ja nun wirklich nicht zumutbar.
Da soll doch besser ein kranker Kollege mit Mandelentzündung arbeiten, der gerade Antibiotika einnimmt.....
Merken Sie was?
Ich kann @altona01 Ausführungen nur unterstreichen.
Sie behalten den Job keinen Tag länger, nur weil sie krank zur Arbeit gekommen sind. Es dankt Ihnen niemand, wirklich niemand.
Wenn sie krank sind, dann bleiben sie zu Hause und kurieren sich aus. Es ist alleinig die Aufgabe des Arbeitgebers, sich um entsprechenden Ersatz zu sorgen. Natürlich wird das auf nicht viel Gegenliebe stoßen, aber das sollte Sie nun wirklich nicht kümmern. Gute Reinigungskräfte werden immer und überall gesucht.
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