Hallo zusammen,
mir wurde ein Arbeitsvertrag in der Altenbetreuung angeboten (habe zuvor eine Qualifizierung dazu gemacht), geringfügige Beschäftigung, es werden nur geleistete Arbeitsstunden bezahlt.
Bedeutet dies, dass ich im Krankheitsfalle kein Geld erhalte? Außerdem steht unter dem Punkt Arbeitszeit "auf Abruf". Das heisst doch, dass ich tanzen muss, wenn der Arbeitsgeber pfeift?
Ich bin mir unsicher, ob ich den Vertrag so unterschreiben soll...
Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.
VG
Geringfügig Beschäftigung, werden Krankheitstage bezahlt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Auch bei Arbeit auf Abruf steht dir Urlaub zu als auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings hat Arbeit auf Abruf durchaus ihre Tücken, weil der Arbeitgeber auch tricksen kann, indem er dich z.b. nicht einteilt, wenn du krank bist. Weiterhin solltest du darauf achten, dass der Vertrag Ober- und Untergrenzen festhält.
Dein Zögern, den Vertrag zu unterschreiben, verstehe ich sehr gut, es gibt bessere Verträge und du wirst wissen, dass Altenpfleger derzeit gesuchte Leute sind.
Das heisst doch, dass ich tanzen muss, wenn der Arbeitsgeber pfeift? Im Prinzip schon. Aber auch dafür gibt es Regeln - ich empfehle, mal folgenden § zu lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
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Bedeutet dies, dass ich im Krankheitsfalle kein Geld erhalte?
realistisch Ja.
Auch bei geringfügiger Beschäftigung besteht zwar ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es müssen die Stunden bezahlt werden, die man gearbeitet hätte, wenn man nicht krank geworden wäre. Wenn man aber keine festen Arbeitszeiten hat, kann man kaum beweisen, dass (und wie viel) man gearbeitet hätte, wenn man gesund gewesen wäre. Dadurch ist es für den Arbeitgeber sehr einfach, sich vor der Lohnfortzahlung zu drücken.
-- Editiert von drkabo am 28.10.2020 08:35
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