Geschäftsführer Haftung

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Diermeier M.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsführer Haftung

Ich habe einen Geschäftsführervertrag unterzeichnet zum 01.01.2005. Die notarielle Beglaubigung ist noch nicht erfolgt, die Unterschrift beim Notar wurde von mir nicht geleistet. Somit gibt es keinen Handelsregister-Eintrag.
Frage: Ist der "alte bzw. vorherige" im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer verantwortlich bzw. haftbar für die Geschäfte des Unternehmens (GmbH) oder der "neue" noch nicht eingetragene?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

Haftet tut doch die GmbH?

Der Geschäftführer nur wenn er Schei... baut.

Ab da wo es im HR steht, "haftet" er auch nach außen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.569 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.202 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.