Ich habe einen Geschäftsführervertrag unterzeichnet zum 01.01.2005. Die notarielle Beglaubigung ist noch nicht erfolgt, die Unterschrift beim Notar wurde von mir nicht geleistet. Somit gibt es keinen Handelsregister-Eintrag.
Frage: Ist der "alte bzw. vorherige" im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer verantwortlich bzw. haftbar für die Geschäfte des Unternehmens (GmbH) oder der "neue" noch nicht eingetragene?
Geschäftsführer Haftung
4. Februar 2005
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Frage vom 4. Februar 2005 | 11:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsführer Haftung
#1
Antwort vom 4. Februar 2005 | 13:34
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
Haftet tut doch die GmbH?
Der Geschäftführer nur wenn er Schei... baut.
Ab da wo es im HR steht, "haftet" er auch nach außen.
Und jetzt?
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