Geschlossen während Urlaub.

17. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
adubsi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)
Geschlossen während Urlaub.

Hallo,

ich hoffe jetzt erstmal meine letzte Frage, aber vielen Dank schon ein Mal für die sehr hilfreichen Antworten.
Arbeitnehmer A hat zur Weihnachtszeit Urlaub genommen. Genau von 22.12.15-3.01.16.
Nun hat die Arbeitgeberin natürlich nicht alle Tage als Urlaub in die Zeittabelle geschrieben, da dazwischen ja der ein oder andere Feiertag ist. Trotzdem hat sie sowohl für den 24.12, 27.12 und den 31.12 nur einen Bruchteil bzw. gar keinen Urlaubstag eingetragen, da zu dieser Zeit das Geschäft nur kurz bzw. gar nicht geöffnet hatte.
Ist dies rechtens? An sich ja nicht unbedingt schlimm für den Arbeitnehmer, aber im Jahre 2015 wurden nicht alle Urlaubstage verbraucht und können auch für 2016 nicht übernommen werden, also hat Arbeitnehmer A ein interesse daran auch diese Tage als Urlaub voll angerechnet zu bekommen.

-- Editier von adubsi am 17.04.2016 11:44

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Trotzdem hat sie sowohl für den 24.12, 27.12 und den 31.12 nur einen Bruchteil bzw. gar keinen Urlaubstag eingetragen

Sondern was?

/// .. nicht alle Urlaubstage verbraucht und können auch für 2016 nicht übernommen werden

Wieso nicht? Lies BUrlG § 7

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
adubsi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Trotzdem hat sie sowohl für den 24.12, 27.12 und den 31.12 nur einen Bruchteil bzw. gar keinen Urlaubstag eingetragen
Sondern was?
Öffnungszeit für den 24.12 nur 2 Stunden. Also wurde auch nur diese Zeit in die Zeitentabelle als Urlaub eingetragen.
Vielleicht ist es wichtig zu sagen, dass Öffnungszeiten eigentlich immer gleich Arbeitszeit ist, da das Geschäft nie ohne Kunden Arbeit "benötigt". Frage eben: Müsste der Arbeitgeber nicht trotzdem bei verkürzter Öffnungszeit bzw. kompletter Schließung des Geschäfts die Tage als vollen Urlaub anrechnen, also circa 8 Stunden?

/// .. nicht alle Urlaubstage verbraucht und können auch für 2016 nicht übernommen werden
Wieso nicht? Lies BUrlG § 7

Wurden von Arbeitnehmerseite nicht bis zum 31. März 2016 verlangt, bzw. genommen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wenn AN diesen Fehler gemacht hat, nicht genommenen Urlaub ins Folgejahr übertragen zu lassen - was ist dann das Interesse noch, diese Frage wegen des Urlaubs um die Weihnachtszeit zu erörtern?

/// Öffnungszeit für den 24.12 nur 2 Stunden. Also wurde auch nur diese Zeit in die Zeitentabelle als Urlaub eingetragen.

Nö - wenn betriebsüblich am Hl.Abend nur zwei Stunden gearbeitet wird, ist das gleichwohl 1 Tag Urlaub

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
adubsi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn AN diesen Fehler gemacht hat, nicht genommenen Urlaub ins Folgejahr übertragen zu lassen - was ist dann das Interesse noch, diese Frage wegen des Urlaubs um die Weihnachtszeit zu erörtern?


/// Öffnungszeit für den 24.12 nur 2 Stunden. Also wurde auch nur diese Zeit in die Zeitentabelle als Urlaub eingetragen.
Nö - wenn betriebsüblich am Hl.Abend nur zwei Stunden gearbeitet wird, ist das gleichwohl 1 Tag Urlaub

Interesse: Arbeitsverhätltnis wird beendet und jetzt geht es um die richtige Erfassung der Stunden.
Also müssten 8 Stunden eingetragen werden?

-- Editiert von adubsi am 17.04.2016 14:37

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber 2 STunden Arbeitszeit anrechnet und einem den Rest des Tages frei gibt, dann kann er daraus keine Minusstunden machen.
Ein Urlaubstag wird mit den Stunden angerechnet, die man normalerweise arbeiten würde.

Zitat:
Interesse: Arbeitsverhätltnis wird beendet und jetzt geht es um die richtige Erfassung der Stunden.

Wird das Gehalt hier stundenweise berechnet?
Oder gibt es ein Monatsgehalt?

Wenn es um Minusstunden gehen sollte: Wenn im Arbeitsvertrag kein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde, gibt es keine Minusstunden. So einfach ist das.
Ausführlich nachzulesen unter:
http://www.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html



-- Editiert von altona01 am 17.04.2016 16:47

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
adubsi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Es gibt ein festes Monatsgehalt mit vereinbarten Stundenlohn.
Bei dieser Sachlage geht es nicht unbedingt um Minusstunden, sondern um noch ausstehende Überstunden, die auf ein Zeitkonto geschrieben werden und dieses wird nach Beendigung des AV ausbezahlt.
Übliche Arbeitstag 8,5 Stunden.
Für den 24. wurden eben nur 2 eingetragen (da das Geschäft nur 2 Stunden offen hatte)
und bei zwei anderen Tagen wurde gar keine Urlaubstunden eingetragen, obwohl vorher und nachher Urlaub eingetragen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// wurde gar keine Urlaubstunden

Ist doch prima. Also kein Urlaub verbraucht.

/// Übliche Arbeitstag 8,5 Stunden.

Mag sein. Die Frage ist, was dienstplanmäßig oder betriebsüblich am Hl. Abend Sache ist.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// wurde gar keine Urlaubstunden
Ist doch prima. Also kein Urlaub verbraucht.
/// Übliche Arbeitstag 8,5 Stunden.
Mag sein. Die Frage ist, was dienstplanmäßig oder betriebsüblich am Hl. Abend Sache ist.


Aber doch nicht wenn ich das Urlaubsentgelt für einen Urlaubsentgelt berechnen will. Urlaubsentgelt wird bekanntlich anders berechnet als Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen.
Also kommt es im Urlaubsfall nicht darauf an, wieviel Stunden man normalerweise an solchen Tagen arbeiten würde, sondern es greift die Formel aus dem BUrlG: Durchnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. §11 Abs. 1 BUrlG

-- Editiert von 1000kleinesachen am 17.04.2016 19:52

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nö - wenn betriebsüblich am Hl.Abend nur zwei Stunden gearbeitet wird, ist das gleichwohl 1 Tag Urlaub


Und ein halber Tag Urlaub ist dann eine Stunde? So ein Humbuck...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):
Aber doch nicht wenn ich das Urlaubsentgelt für einen Urlaubsentgelt berechnen will. Urlaubsentgelt wird bekanntlich anders berechnet als Entgeltfortzahlung bei Krankheit
und an Feiertagen.
Also kommt es im Urlaubsfall nicht darauf an, wieviel Stunden man normalerweise an solchen Tagen arbeiten würde, sondern es greift die Formel aus dem BUrlG: Durchnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. §11 Abs. 1 BUrlG


Das ist zwar richtig. Aber wenn die TS hier ein festest Monatsgehalt erhält und dieses auch stets für alle Monate, also auch im Dezember und Januar erhalten hat, dann ist das mit dem Urlaubsentgelt richtig gelaufen. Mehr als das stetige Monatsentgelt kann es nunmal nicht geben, auch wenn man den ganzen Monat Urlaub hat.

Urlaub wird nunmal nach Tagen gewährt. Und wenn der AN nunmal ausgerechnet an einem Tag Urlaub nimmt wo er nur ein paar Stunden hätte arbeiten müssen, dann ist es trotzdem ein Tag Urlaub. Das ist dann sein persönliches Pech.

Mir scheint, dass die TS hier durch den Urlaub "Überstunden" generieren will. Und das funktioniert halt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Urlaub wird nunmal nach Tagen gewährt. Und wenn der AN nunmal ausgerechnet an einem Tag Urlaub nimmt wo er nur ein paar Stunden hätte arbeiten müssen, dann ist es trotzdem ein Tag Urlaub. Das ist dann sein persönliches Pech.


In so einem Fall nimmt würde ich einen halben Tag nehmen oder Homeoffice anmelden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
In so einem Fall nimmt würde ich einen halben Tag nehmen


Es gibt zwar AG, die das mit den halben Urlaubstagen machen, aber das entspricht nicht dem BUrlG. Es gibt halt nur ganze Urlaubstage.

Zitat (von Xipolis):
oder Homeoffice anmelden


Diese Möglichkeit werden aber wohl nicht sehr viele AN haben und die TS, die offensichtlich in einem Geschäft arbeitet, wohl gar nicht, weil die Arbeitsleistung nur vor Ort erbracht werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Es gibt zwar AG, die das mit den halben Urlaubstagen machen, aber das entspricht nicht dem BUrlG. Es gibt halt nur ganze Urlaubstage.


OK - verstehe. Habe ich persönlich so noch nie erlebt.

Zitat:
Diese Möglichkeit werden aber wohl nicht sehr viele AN haben und die TS, die offensichtlich in einem Geschäft arbeitet, wohl gar nicht, weil die Arbeitsleistung nur vor Ort erbracht werden kann.


Sorry, habe ich überlesen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Es gibt zwar AG, die das mit den halben Urlaubstagen machen, aber das entspricht nicht dem BUrlG. Es gibt halt nur ganze Urlaubstage.


OK - verstehe. Habe ich persönlich so noch nie erlebt.

Zitat:
Diese Möglichkeit werden aber wohl nicht sehr viele AN haben und die TS, die offensichtlich in einem Geschäft arbeitet, wohl gar nicht, weil die Arbeitsleistung nur vor Ort erbracht werden kann.


Sorry, habe ich überlesen.

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