Gesetzliche Feiertage

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Solman
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Gesetzliche Feiertage

Hallihallo !!

ich habe folgendes Problem ich arbeite über die Firma Pond Sicherheit als Leiharbeiter beim "landesamt für jugend familie und soziales" in hildesheim. Die firma Pond beharrt darauf, dass sie laut ihrem Tarifvertrag keine gesetzlichen Feiertage bezahlen muß, da ich aber gehört habe dass dies nicht der wahrheit entspricht frage ich nun hier mal nach. Kann ein Tarifvertrag überhaupt etwas Gesetzlich geregeltes aushebeln? In meinem fall halt erst mal dass gesetzliche feiertage nicht bezahlt werden? Vielen Dank schonmal für eure Antworten, ich gebe natürlich gern noch weiter Informationen an euch weiter.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Welcher Tarifvertrag gilt denn für das Leiharbeitsverhältnis?

quote:
Kann ein Tarifvertrag überhaupt etwas Gesetzlich geregeltes aushebeln?


Gesetzliche Mindeststandards können auch durch Tarifverträge nicht ausgeheblt werden. Allerdings gibt es in vielen Gesetzen so genannte tarifvertragliche Öffnungsklauseln, die von den Tarifvertragsparteien auch zu ungunsten der Arbeitnehmer angewendet werden können.

Z.B. beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist während einer längstens 6 Monate dauernden Probezeit 2 Wochen. In den Tarifverträgen der Leiharbeit (die den Namen nicht verdienen, das nur am Rande) wird diese Frist in den ersten Wochen zum Teil auf gerade mal einen Tag (!) gekürzt.
Beim BZA-MTV beträgt sie darüber hinaus in den ersten 3 Monaten auch nur 1 Woche.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. hinsichtlich der entgeltfortzahlung an gesetzlichen feiertagen kennt das gesetz aber keine öffnung für tv

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Solman
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

zur Frage welcher Tarifvertrag denn für das Leiharbeitsverhältnis gilt kann ich leider erst nächste Woche etwas sagen, da ich und meine Kollegen weder vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages noch danach einsicht in den Tarifvertrag bekommen haben. Erst gestern nach "Drohungen" von unserer Seite aus wurde uns zugesagt das er uns zugesendet wird.

Allerdings finde ich es auch vom Landesamt schwach, dass sie bei der Ausschreibungen und Vertragsabschlüssen nur nach dem billigsten Angebot gehen und sich nicht mal die Tarifverträge usw. vorlegen lassen. Hat dass Landesamt für "soziales" da nicht auch einer Pflicht nachzukommen? wollte mich da auch mal beim Personalrat erkundigen was ich mir aber erst jetzt nach Ende meiner Probezeit traue/erlauben kann.

MfG und vielen Dank schonmal für eure Antworten

Euer Solman :)

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#4
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Solman,

leider sind auch den Kommunen mittlerweile durch das Muss der EU-weiten Ausschreibungen die Hände häufig gebunden.

Einzig im Vorfeld können bestimmte Richtlinien und Bedingungen in die Ausschreibung mit aufgenommen werden, z.B. Entlohnung nach Tarif xy, nur Deutschsprachige Mitarbeiter, Zertifizierung nach DIN oder Iso oder ...

Nach Abgabe, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, zählt fast ausschließlich der Preis.

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"Liebe Grüße"

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
zur Frage welcher Tarifvertrag denn für das Leiharbeitsverhältnis gilt kann ich leider erst nächste Woche etwas sagen, da ich und meine Kollegen weder vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages noch danach einsicht in den Tarifvertrag bekommen haben.


Mit Verlaub: dann sollte man so einen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben. Das ist ja fast, also ob man einen Blanko-Scheck unterschreibt.

Im Arbeitsvertrag selbst müsste doch eigentlich was zum angewendeten TV (BZA, iGZ, AMP oder ähnliches) angeführt sein. Die Tarifverträge kann man mit Ausnahme des AMP problemlos im Internet finden. Den AMP findet man auch, allerdings etwas versteckt. Die "christlichen" "Gewerkschaften" sind eben etwas scheu und zurückhaltend.

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