Gesetzliche Kündigungsfrist /15. o. Ende des Monat

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ninni123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Kündigungsfrist /15. o. Ende des Monat

Tut mir leid, dass ich diese Frage stelle, aber ich bin doch ziemlich unerfahren und habe nicht so recht Ahnung bezüglich Kündigungen. Ich bin derzeit auf der Suche nach einer neuen Stelle, und muss nun wissen, wie meine Kündigungsfristen aussehen. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass für beide SEiten die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

Soweit ich mich eingelesen habe, betragen diese vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Meine Frage, auf was kommt es denn nun an, ob ich zum 15. oder zum Monatsende kündigen kann? Wenn ich beispielsweise heute kündigen würde, wäre dass dann zum 15.03. oder zum 31. März?

Ich danke schon einmal für die Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie waren weniger als zwei Jahre bei diesem Arbeitgeber beschäftigt?
Dann kommt das hin mit der Kündigung zum 15.3.


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#2
 Von 
Ninni123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich jetzt noch etwas weiter eingelesen. Und das mit der Beschäftigung seit mehr als zwei Jahren gilt wohl nur für den Arbeitgeber .

Also angenommen, ich würde erst nach dem 24.2. kündigen, dann wäre dass dann zum 31.03., weil ja bis zum 15.03. keine vier Wochen vergangen sind.

Verstehe ich das insgesamt so richtig?

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#3
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Man könnte auch das Datum der Kündigung zurückdatieren und sich dann persönlich den Empfang mit Datum bestätigen lassen. Dann würde auch der 15.03. gehen.

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich habe mich jetzt noch etwas weiter eingelesen. Und das mit der Beschäftigung seit mehr als zwei Jahren gilt wohl nur für den Arbeitgeber .


Richtig, wenn tatsächlich im AV steht es gelten die gesetzlichen Fristen, dann verlängern sich diese nur für den AG. Oft wird aber in einem zweiten Satz sinngemäss geschrieben "Sollten sich die Fristen für die Kündigung durch den AG verlängern, dann verlängert sich die Kündigungsfrist für die Kündigung durch den AN ebenso."
So eine Klausel wäre wirksam und dann müsste auch der AN die längeren Fristen aus dem §622 Abs.2 einhalten.

quote:
Also angenommen, ich würde erst nach dem 24.2. kündigen, dann wäre dass dann zum 31.03., weil ja bis zum 15.03. keine vier Wochen vergangen sind.

Verstehe ich das insgesamt so richtig?


Genau so ist es. Die Kündigung zum 31.3. müsste spätestens am 3.3. beim AG eingehen, da die Frist am nächsten Tag zu laufen beginnt.
Das Datum auf dem Brief oder irgendein Poststempel spielt überhaupt keine Rolle. Daher sollten Sie den "Tip" mit dem rückdatieren einfach ignorieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ninni123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Richtig, wenn tatsächlich im AV steht es gelten die gesetzlichen Fristen, dann verlängern sich diese nur für den AG. Oft wird aber in einem zweiten Satz sinngemäss geschrieben "Sollten sich die Fristen für die Kündigung durch den AG verlängern, dann verlängert sich die Kündigungsfrist für die Kündigung durch den AN ebenso."
So eine Klausel wäre wirksam und dann müsste auch der AN die längeren Fristen aus dem §622 Abs.2 einhalten.


Hm, also ich bin jetzt 2 1/2 Jahre dort beschäftigt, und diese Klausel steht tatsächlich in meinem Arbeitsvertrag, heißt das jetzt also, ich müsste mich an die Frist nach Abs. 2 halten, einen Monat zum Monatsende?

Würde beispielsweise bei einer KÜndigung am heutigen 10.02. bedeuten, zum 31.03. könnte ich kündigen?

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-- Editiert am 10.02.2011 20:28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und diese Klausel steht tatsächlich in meinem Arbeitsvertrag, heißt das jetzt also, ich müsste mich an die Frist nach Abs. 2 halten, einen Monat zum Monatsende? <hr size=1 noshade>


Welche Klausel steht tatsächlich drinn? Die, das die verlängerten Kündigungsfristen aus §622 Abs.2 BGB für beide Seiten gelten?

quote:<hr size=1 noshade>Würde beispielsweise bei einer KÜndigung am heutigen 10.02. bedeuten, zum 31.03. könnte ich kündigen?
<hr size=1 noshade>


Wenn obiges mit ja beantwortet wird, dann wäre das korrekt.

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#7
 Von 
Ninni123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau diese Klausel mit den verlängerten Kündigungsfristen.

Wobei ich gerade in dem GEsetz folgenden Satz gelesen habe:

quote:
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.


Ich bin allerdings erst 22. Also gilt für mich doch § 622 Abs. 1 oder?

Ich bin jetzt komplett verwirrt ehrlichgesagt.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich bin jetzt komplett verwirrt ehrlichgesagt.


Kann ich verstehen. Ach ja die Klausel mit unter 25Jahren...hab ich schon fast vergessen.
Diese Klausel ist nach Urteil des EuGH aus 2009 rechtwidrig und darf bzw. sollte bei Kündigungen durch den AG nicht mehr angewendet werden, da dies eine Altersdiskiriminierung von AN bedeutet.

Die Klausel wird sicherlich bei der nächsten Gesetzesreform aus dem BGB verschwinden. Aber da Sie im Moment noch drinn steht, kann man sie meiner Meinung nach bei Kündigungen durch den AN noch anwenden.

Dann wären wir also wieder bei den 4 Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monats.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ninni123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für Ihr Hilfe!

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