Gesetzliche Kündigungsfrist TVöD?

14. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rosa Marin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Gesetzliche Kündigungsfrist TVöD?

Hallo,

im Arbeitsvertrag steht "das Arbeitsverhältnis ist mit der gesetzlichen Frist kündbar". Lt. öffentlicher-dienst.info also 2 Wochen zum Monatsende. Wann muss die Kündigung spätestens beim AG vorliegen bei Kündigung zum 30.06.16?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 717x hilfreich)

Zu wenige Infos. Ist das alles, was im Arbeitsvertrag zur Kündigung steht? Gilt der TVöD oder warum steht das in der Überschrift? Probezeit schon rum?



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#2
 Von 
Rosa Marin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Retels,

ja ist TVöD, hab ich ja oben geschrieben. Und Probezeit ist noch nicht rum, deswegen ja auch nur die 2 Wochen-Frist. Das war aber nicht meine Frage. ;)

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2538x hilfreich)

Deine Angaben ergeben nur leider keinen rechten Sinn. Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist TVöD. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die findet man im BGB und es gibt arbeite- oder tarifvertragliche Kündigungsfristen.
Wenn man unbedingt zum 30.6. kündigen will, dann muss man eben die 14 Tage vom 30. rückwärts zählen plus den Tag der Übergabe des Kündigungsschreibens.

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#4
 Von 
Rosa Marin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja danke. Ist die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit nicht immer 2 Wochen?

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2538x hilfreich)

Die gesetzliche Frist ist nach § 622 Abs. 3 BGB 2 Wochen, aber zu einem beliebigen Zeitpunkt, nicht zum Monatsende.

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