Hallo,
nach einigen Änderungen in meiner Firma (neue Muttergesellschaft, neuer Geschäftsführer) gibt es nun auch überarbeitete Arbeitsverträge. Hier ist mir ein Passus nicht ganz klar.
Zitat:
1. Eine ordentliche Kündigung für beide Parteien unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ist zulässig. Verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622 Abs 2 BGB für den Arbeitgeber, gilt diese Verlängerung auch für den Mitarbeiter
Frage: Bislang hatte ich nur 3 Monate Kündigungsfrist, für beide Seite. Kann der Arbeitgeber
dieses einfach so ändern ? Ist dieses gängige Praxis in Arbeitsverträgen ? Im Endeffekt komme ich hier ja schlechter weg. Wenn jemand 20 Jahre in der Firma ist, hat er eine Kündigungsfrist von 7 Monaten => schwierig für evetuelle neue Arbeitgeber
Danke schonmal für eine Antwort
Gruß
Gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622
14. Februar 2019
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Frage vom 14. Februar 2019 | 22:21
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622
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#1
Antwort vom 14. Februar 2019 | 22:26
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Zitatnach einigen Änderungen in meiner Firma (neue Muttergesellschaft, neuer Geschäftsführer) gibt es nun auch überarbeitete Arbeitsverträge. :
Beides kein Grund für einen neuen Vertrag. Der alte Arbeitsvertrag gilt weiter.
ZitatKann der Arbeitgeber dieses einfach so ändern ? :
Nein, du müsstest dafür dem neuen Vertrag zustimmen.
ZitatIst dieses gängige Praxis in Arbeitsverträgen ? :
Mittlerweile ja.
ZitatIm Endeffekt komme ich hier ja schlechter weg. Wenn jemand 20 Jahre in der Firma ist, hat er eine Kündigungsfrist von 7 Monaten => schwierig für evetuelle neue Arbeitgeber :
Richtig. Ein guter Grund, keinen neuen Vertrag zu unterschreiben.
#2
Antwort vom 14. Februar 2019 | 22:40
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
Wobei die genannte Regelung , wenn sie dann vereinbart wird, nicht unwirksam wäre, da sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Februar 2019 | 23:11
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Die Gerichte gehen eher davon aus, dass eine längere Kündigungsfrist zum Vorteil des Arbeitnehmers ist. Schließlich ist er dadurch länger vor einer Kündigung geschützt.
Sehr viele Arbeitgeber lassen sich ja auch auf Aufhebungsverträge ein.
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