Gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622

14. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Andy23123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622

Hallo,
nach einigen Änderungen in meiner Firma (neue Muttergesellschaft, neuer Geschäftsführer) gibt es nun auch überarbeitete Arbeitsverträge. Hier ist mir ein Passus nicht ganz klar.
Zitat:
1. Eine ordentliche Kündigung für beide Parteien unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ist zulässig. Verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622 Abs 2 BGB für den Arbeitgeber, gilt diese Verlängerung auch für den Mitarbeiter

Frage: Bislang hatte ich nur 3 Monate Kündigungsfrist, für beide Seite. Kann der Arbeitgeber dieses einfach so ändern ? Ist dieses gängige Praxis in Arbeitsverträgen ? Im Endeffekt komme ich hier ja schlechter weg. Wenn jemand 20 Jahre in der Firma ist, hat er eine Kündigungsfrist von 7 Monaten => schwierig für evetuelle neue Arbeitgeber

Danke schonmal für eine Antwort

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Andy23123):
nach einigen Änderungen in meiner Firma (neue Muttergesellschaft, neuer Geschäftsführer) gibt es nun auch überarbeitete Arbeitsverträge.


Beides kein Grund für einen neuen Vertrag. Der alte Arbeitsvertrag gilt weiter.

Zitat (von Andy23123):
Kann der Arbeitgeber dieses einfach so ändern ?


Nein, du müsstest dafür dem neuen Vertrag zustimmen.

Zitat (von Andy23123):
Ist dieses gängige Praxis in Arbeitsverträgen ?


Mittlerweile ja.

Zitat (von Andy23123):
Im Endeffekt komme ich hier ja schlechter weg. Wenn jemand 20 Jahre in der Firma ist, hat er eine Kündigungsfrist von 7 Monaten => schwierig für evetuelle neue Arbeitgeber


Richtig. Ein guter Grund, keinen neuen Vertrag zu unterschreiben.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Wobei die genannte Regelung , wenn sie dann vereinbart wird, nicht unwirksam wäre, da sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Gerichte gehen eher davon aus, dass eine längere Kündigungsfrist zum Vorteil des Arbeitnehmers ist. Schließlich ist er dadurch länger vor einer Kündigung geschützt.
Sehr viele Arbeitgeber lassen sich ja auch auf Aufhebungsverträge ein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

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