Gesetzliche Kündigungsfrist - zum 15.?

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frau von Hans
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)
Gesetzliche Kündigungsfrist - zum 15.?

Hallo!
Ich unterliege der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. eines Monats. Wenn man jetzt zum 15. eines Monats kündigt, bedeutet das, dass mein der erste Arbeitstag bei dem neuen Arbeitgeber frühestens der 16. ist oder schon der 15.?
Danke für eure Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2316x hilfreich)

Hallo, Letzteres trifft zu.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 320x hilfreich)

Venotis, lies die Frage noch einmal ;-)

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 320x hilfreich)

Ich hol's nochmal nach oben, damit Venotis seine Antwort noch einmal ueberpruefen kann. Anscheinend hat er's noch nicht entdeckt.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2316x hilfreich)

Danke CAM! ;)

Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil.

MfG

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