Gesetzliche Zuschläge

17. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
agent878
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Gesetzliche Zuschläge

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Gesetzlichen Zuschlägen, ist ein Arbeitgeber verpflichtet zwei Zuschläge zu zahlen oder muss das Vertraglich verankert sein? Also ich meine damit beispielsweise man geht von Samstag 20 Uhr bis Sonntag 5 Uhr Arbeiten, und dann nochmal von Sonntag 20 Uhr bis Montag 5 Uhr - Dann gibt's ja ab Samstag 13 Uhr meines Wissens bereits 50% Zuschläge bis Sonntag. Jetzt kommen ja doch aber noch die Gesetzlichen Zuschläge der Nachtarbeit muss die ein Arbeitgeber gleichzeitig noch mit berechnen oder fallen an der Stelle die Zuschläge für Sonntagsarbeit weg und gelten nur die Nachtschichtzuschläge?

Ich muss dazu sagen - ich bin bei den Zuschlägen nicht so informiert weil es bisher nie von Nöten war in Schichten zu arbeiten.

Danke im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Nachtzuschläge sind gesetzlich verankert. Weitere Zuschläge müssen sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Und in der Regel sind Doppelzuschläge ausgeschlossen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Die Nachtzuschläge sind gesetzlich verankert. Ja, und zwar für die die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Allerdings ist deren Höhe nirgends festgelegt. Üblich sind 20 bis 25 %.
oder fallen an der Stelle die Zuschläge für Sonntagsarbeit weg und gelten nur die Nachtschichtzuschläge? Da, wo es Sonntagszuschläge gibt, sind die i. d. R. deutlich höher als die Nachtzuschläge. Und dann gibt es nur den Sonntagszuschlag.

-- Editiert von muemmel am 17.05.2016 19:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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