Gesetzlicher Feiertag

8. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
dass
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 16x hilfreich)
Gesetzlicher Feiertag

Hallo,

meine Frau hat einen Arbeitsvertrag indem folgendes steht "Ab dem 01.03.2007 erhöht sicht die Arbeitszeit von 20 Stunden auf 24 Stunden pro Woche. Sie richtet sich nach den betrieblichen Bedürfnissen und unterliegt dem einseitigen Weisungsrecht des Arbeitgebers. Derzeit -unter Änderungsvorbehalt- reicht sie von Dienstag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 15.45 Uhr bei einer Viertelstunde Frühstückspause und einer halben Stunde Mittagszeit"........"Die Arbeitnehmerin erhält ein monatliches Bruttogehalt von 1320,00 Euro"

Jetzt will der Arbeitgeber folgendes: Fällt ein Feiertag z.b. auf einen Dienstag, dann soll meine Frau diese 8 Stunden nacharbeiten, weil sie ja sonst nicht auf ihre wöchentliche Arbeitszeit kommt.

Ist das überhaupt erlaubt ?

Schöne Grüße

Das S

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

Es entspricht zumindest nicht dem Sinn des Entgeltfortzahlungsgesetzes, das ja Bezahlung für die ausgefallene Arbeitszeit regelt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Und erlaubt ist das auch nicht.

Für einen Feiertag, der in die Zeit von Dienstag bis Donnerstag fällt, dann bekommt Deine Frau die ausgefallenen 8 Stunden bezahlt.

Fällt der Feiertag auf einen anderen Wochentag, dann bekommt Deine Frau nichts.

Sollte es aus betrieblichen Gründen notwendig sein, dass Deine Frau die durch einen Feiertag ausgefallenen Stunden nach- oder vorholt, dann sind das Überstunden, die gesondert bezahlt werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

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