Gespräch = Schweigepflicht Arbeitgeber

30. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)
Gespräch = Schweigepflicht Arbeitgeber

Ich weiß nicht genau wie ich es beschreiben soll. Bei Fragen bitte fragen.

Eine Kollegin hat eine Äußerung gemacht die mir in der Form nicht gefällt.
Ich möchte jetzt ein Gespräch mit dieser und meinem Chef, um ihr zu sagen, dass ich es nicht in Ordnung fand/finde. Muss dieses Gespräch ,, geheim " bleiben wenn ich es verlange? Ich möchte daraus keine allzu große Sache machen. Aber klar stellen, dass soetwas nicht in Ordnung ist!

Ich danke schon mal für Euere Hilfe, Gruß Primax

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"das wird schon wieder....."

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Eine Kollegin hat eine Äußerung gemacht die mir in der Form nicht gefällt.
Ich möchte jetzt ein Gespräch mit dieser und meinem Chef, um ihr zu sagen, ...

Warum gleich mit Chef? Reicht dir unter vier Augen nicht? Mit und durch den Chef wird die Sache "offiziell" - das muss dir klar sein.
Nicht zuletzt kann dein Vorhaben wie dein geplanter Weg auch nach hinten losgehen.

/// Muss dieses Gespräch ,, geheim " bleiben wenn ich es verlange?

Du kannst Vertraulichkeit vereinbaren, zumindest kannst du es versuchen. Ob sich aber alle dann daran auch halten ..... könnte insbesondere davon abhängen, ob die Kollegin sich gerecht und fair behandelt fühlt. Und wie dein Chef tickt. Also reichlich viel Unbekannte in der Rechnung.

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#2
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich habe eine Operation hinter mir wo einiges entfernt wurde. Von aussen ist nichts sichtbar, die Narben nicht und auch die seelische verfassung nicht.

Ihre Äusserung war ,, Ich habe sie in der Stadt gesehen, also krank sah sie jetzt nicht aus! "

Ich finde das unter der Gürtellinie. Der Chef stand bei dieser Äusserung daneben.

Ich muss niemanden sagen warum und weshalb ich 6 Wochen krank bin. Und ich habe es mir auch nicht ausgesucht. Es steht niemanden zu zu urteilen.
Das hat mich persönlich sehr getroffen.

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"das wird schon wieder....."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38376 Beiträge, 13984x hilfreich)

Werte es doch mal als positiv, dass Du nicht krank aussahst. Was sollte sie denn sagen? Das ist doch absolut kindisch, was da von Dir aus abläuft.

Wenn eine Mitarbeiterin mit so einem Anliegen zu mir käme, die wär so schnell draussen, das glaubst Du gar nicht.

Bausch es nicht zu etwas auf, was es nicht ist. Dadurch machst Du Dich nur lächerlich.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Arbeitsrechtlich seh ich da auch nichts für dich zu gewinnen - nach deinen ersten Äußerungen hatte ich eine betriebliche Äußerung vermutet gehabt. Denn gegen welche Pflicht oder Nebenpflicht sollte deine Kollegen damit verstoßen haben? Dass du in deiner derzeitigen Verfassung empfindlich für solche Äußerungen bist, steht auf einem anderen Blatt . Du verstehst diese Äußerung wohl in dem Sinn: wenn sie durch die Stadt gehen kann, dann kann sie doch auch arbeiten. Aber in der Tat: wie in dir drinnen aussieht und wie es objektiv um dich bestellt ist , ist von außen nicht zu erkennen. Und das ist vielleicht auch nicht das Schlechteste .
/// Ich muss niemanden sagen, warum und weshalb ...
Damit hast du vollkommen recht. Die Kehrseite davon aber ist, dass die Leute ohne Informationen sind und so Spekulation oder Fehlinterpretation in der Luft liegt.


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-- Editiert :blaubär: am 30.12.2014 19:55

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

quote:
Ich möchte jetzt ein Gespräch mit dieser und meinem Chef, um ihr zu sagen, dass ich es nicht in Ordnung fand/finde.


Um jemandem zu sagen, dass man sein Verhalten nicht in Ordnung findet, bedarf es keines Chefs. Zieht man den hinzu, wird das "Verhältnis" tendenziell nie mehr in Ordnung sein.

Am besten wirkt hier eher ein kollegiales Gespräch, in dem die Haltung zu solchen wie, wenn denn tatsächlich geäußerten Mitteilungen mitgeteilt wird, und die Aufforderung, solche Sachen doch besser gleich persönlich zu klären. Das zeigt ein Standing und das Gegenüber überlegt dreimal, bevor es wieder irgendwelche Meldungen verlautbart.... :cheers:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Muss dieses Gespräch ,, geheim " bleiben wenn ich es verlange? <hr size=1 noshade>

Nein, mehr als Bitten kann man nicht.



quote:<hr size=1 noshade>Aber klar stellen, dass soetwas nicht in Ordnung ist! <hr size=1 noshade>

Wegen einer derartigen Nichtigkeit?



quote:<hr size=1 noshade>Ich möchte daraus keine allzu große Sache machen. <hr size=1 noshade>

Da bist Du aber gerade dabei...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38376 Beiträge, 13984x hilfreich)

Also, wenn so was schon verboten sein soll, dann müssten wir doch der ganzen Welt Pflaster quer über den Mund geklebt werden, damit überhaupt nichts mehr gesagt wird.

Das ist doch eine völlig harmlose Äußerung. Man kann doch nur froh sein, wenn man trotz Krankheit akzeptabel aussieht. Ich frage mich allerdings, ob hier nicht primax den Betriebsfrieden stört, wenn sie
den angedachten Weg weiter geht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist doch eine völlig harmlose Äußerung. Man kann doch nur froh sein, wenn man trotz Krankheit akzeptabel aussieht. <hr size=1 noshade>

Stimmt zwar.
Wenn die Kolligin die Äußerung aber in Gegenwart des Vorgesetzten gemacht hat, dann *kann* man aber schon ein "es sieht so aus, als ob primax08 seine Arbeitsunfäigkeit nur vortäuscht" daraus lesen.
Ich kann daher durchaus verstehen, dass primax08 aufgebracht ist.
Machen kann da aber nicht wirklich was.
Von daher ist der Rat, die Sache nicht weiter aufzubauschen, sicher nicht falsch.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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