Hallo,
ich hab eine Frage und kann dazu leider nichts in der Literatur finden.
Angenommen, ein Mitarbeiter möchte einen Gesprächstermin bei einem ganz bestimmten Betriebsratsmitglied und nimmt auch nur mit diesem Kontakt auf. Ist es üblich, dass dieser die Gesprächsanfrage an alle BR-Mitglieder weiterleitet und ebenfalls alle Mitglieder mit zu dem Termin einlädt?
Für eine rege Beteiligung bin ich sehr dankbar.
Gruß
cuxtown
Gespräch mit Betriebsratsmitglied
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also es kommt natürlich drauf an wie groß euer Betriebsrat ist, aber üblich ist das eigentlich nicht. Gibt es eine Vorgeschichte? Wenn nicht, was hindert dich daran, um ein persönliches Gespräch zu bitten? Vielleicht dachte das Betriebsratsmitglied das Gespräch könnte wir alle interessant sein. Ich sehe hier auch keine Rechtsfrage.
Vereinbarungssache:
Bei uns ist es so, dass jeder MA auch (zunächst) mit einem BR-Mitglied seine größten Vertrauens das Problem anspricht. Also vereinbart man den Termin unter 4 Augen.
Will der MA jedoch etwas erreichen, dann muss der BR tätig werden können und das kann er nur, wenn alle Mitglieder informiert und eingebunden sind.
Evtl. hast du deinen Wunsch nach eine zunächst vertraulichen 4-Augen-Gespräch nicht deutlich genug gemacht?
Wie auch immer, selbst wenn das BR-Mitglied nun bereits alle anderen über dein Anliegen informiert hat, fällt das unter seine Schweigepflicht.
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ZitatIst es üblich, dass dieser die Gesprächsanfrage an alle BR-Mitglieder weiterleitet und ebenfalls alle Mitglieder mit zu dem Termin einlädt? :
Je nach Kontext: ja
Es mag Gründe dafür geben, dass ein MA sich mit seinem Anliegen nur mit einem bestimmten Kollegen im BR sprechen möchte - für das BR-Mitglied wäre das auch als BR-Arbeit legitimiert, so dass es seinen Arbeitsplatz dazu auch verlassen darf.
Wenn dieser MA aber erreichen möchte, dass der BR sich für eben dieses Anliegen einsetzt, muss dieser MA wissen, dass der BR nur per Beschluss handeln kann und dass die Vertretung nach außen beim Vorsitzenden des BR liegt - das auserwählte BR-Mitglied kann also nicht 'im Namen des Herrn' losstürmen und posaunen, es habe ein Mandat.
Somit kann das ein sinnvolles Vor- und Klärungsgespräch sein, das BR-Mitglied kann und wird i.d.R. das Anliegen auf die Tagesordnung bringen und im BR referieren. Falls erforderlich/sinnvoll, wird der BR dann diesen MA dazu einladen. Das wäre das übliche Procedere.
Absolut unüblich wäre es aber, wenn MA mit einem BR-Mitglied diesen Termin vereinbart und dann der gesamte BR dazu erscheint. Und wenn das nicht abgesprochen wird zuvor, wäre das m.E. auch ein ziemlicher Vertrauensbruch ggü. dem MA.
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