Gespräche mit Sexualitätsbezug in der Pause

20. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.07.2026 22:41:55
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gespräche mit Sexualitätsbezug in der Pause

Guten Abend,

ich bitte um eine Einordnung folgender Szenarien bei der Arbeit.

Szenario A:

Es ist Mittagspause. Mehrere Personen sitzen zusammen. Person A und Person B unterhalten sich mehrere Minuten interessiert über eine Fernseh- oder Streaming-Sendung mit stark sexuellem bis pornographischem Inhalt. Personen C und D führen ein eigenes Gespräch und äußern sich nicht. Person E fühlt sich unwohl und belästigt.

Szenario B:

Es ist Mittagspause. Mehrere Personen sitzen zusammen. Man unterhält sich über verschiedene Themen. Person 1 beschreibt das Erlebnis eines Verhaltens. Person 2 kommentiert das mit "Typisch Geschlecht x!". Person 3 drückt ihre Missbilligung der pauschalen Äußerung von Person 2 aus. Person 4 kommentiert dies damit, Person 3 sei ja auch divers, ohne Person Cs Gender zu kennen.




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42862 Beiträge, 14796x hilfreich)

Pausenzeit ist keine Dienstzeit. Letztlich kann da jeder sich mit anderen Pausierenden - wie auch an einem Stammtisch in der Kneipe am Abend - sich meinungstechnisch auch frei entfalten. Und da darf man sich auch . Allgemeine Einschätzungen/Unmutsäußerungen sind menschlich und können im persönlichen Umfeld auch nicht vermieden werden, wenn man nicht allein auf einer einsamen Insel oder einem hohen Berg lebt. Wenn man es unerträglich findet, entweder die Pause woanders verbringen oder aber vielleicht den Betriebsrat einschalten, der sich um eine Nutzungsordnung für den Pausenraum bemühen kann, in welcher dann bitte auch die unerwünschten Begriffe wie "typich ....." alle aufgezählt sind.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130559 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Daten834):
Es ist Mittagspause.

Also Freizeit, Privatangelegenheit.



Zitat (von Daten834):
Person E fühlt sich unwohl

Warum konkret?



Zitat (von Daten834):
und belästigt.

Das ist nicht nachvollziehbar.



Zitat (von Daten834):
Person 3 drückt ihre Missbilligung der pauschalen Äußerung von Person 2 aus.

Im Rahmen der grundgesetzlich garantierten freien Meinungsäußerung darf man sein Unverständnis bezüglich anderer grundgesetzlich garantierten freien Meinungsäußerungen kommunizieren.



Zitat (von Daten834):
Person 4 kommentiert dies damit, Person 3 sei ja auch divers, ohne Person Cs Gender zu kennen.

Man darf durchaus auch Vermutungen im Rahmen der grundgesetzlich garantierten freien Meinungsäußerungen kommunizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20390 Beiträge, 7374x hilfreich)

Zwei kurze Szenarien - aber wo ist die Frage?
Und was soll das im Arbeitsrecht?

Es wird auch im Pausenraum Grenzen geben über das Sagbare und es wird auch Inhalte geben, die dann auch arbeitsrechtlich sanktionierbar wären - aber die Szenen geben dazu nichts her. 'Unwohlsein' über eine Äußerung verlangt eher nach Zivilcourage als den Knüppel Arbeitsrecht.

-- Editiert von User am 21. Juli 2026 07:10

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#4
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 26x hilfreich)

Es fühlt sich immer irgendwer wegen irgendwas belästigt heutzutage..das gehört zum guten Ton

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 26x hilfreich)

Es fühlt sich immer irgendwer wegen irgendwas belästigt heutzutage..das gehört zum guten Ton

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9984 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von Daten834):
Person E fühlt sich unwohl und belästigt.


dann sollte E den Ort wechseln oder seinen Unmut äussern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42862 Beiträge, 14796x hilfreich)

@#4/5: hast ja recht; ich gehöre noch zu der Generation, die noch etwas robuster ist, und die bei einem gewissen Unwohlsein nicht automatisch erst einmal Dritte suchte, die dafür verantwortlich gemacht werden konnten und für Abhilfe zu sorgen hatten.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2337 Beiträge, 463x hilfreich)

Zitat (von Daten834):
Es ist Mittagspause. Mehrere Personen sitzen zusammen. Person A und Person B unterhalten sich mehrere Minuten interessiert über eine Fernseh- oder Streaming-Sendung mit stark sexuellem bis pornographischem Inhalt. Personen C und D führen ein eigenes Gespräch und äußern sich nicht. Person E fühlt sich unwohl und belästigt.
E soll aufstehen und sich einen anderen Platz suchen.

Zitat (von Daten834):
Es ist Mittagspause. Mehrere Personen sitzen zusammen. Man unterhält sich über verschiedene Themen. Person 1 beschreibt das Erlebnis eines Verhaltens. Person 2 kommentiert das mit "Typisch Geschlecht x!". Person 3 drückt ihre Missbilligung der pauschalen Äußerung von Person 2 aus. Person 4 kommentiert dies damit, Person 3 sei ja auch divers, ohne Person Cs Gender zu kennen.
Und?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130559 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Zwei kurze Szenarien - aber wo ist die Frage?

Es gibt keine Frage, aber eine Bitte:
Zitat (von Daten834):
ich bitte um eine Einordnung folgender Szenarien bei der Arbeit.




Zitat (von blaubär+):
Und was soll das im Arbeitsrecht?

Ich vermute mal, das es "auf der Arbeit" passiert ist und Daten834 daher den Zusammenhang mit Arbeitsrecht herstllte.



Zitat (von McGyver0815):
Es fühlt sich immer irgendwer wegen irgendwas belästigt heutzutage..das gehört zum guten Ton

Ja, aber manchmal kann man die Leute mit den eigenen Waffen schlagen. Dann kann man einfach mal ganz "empört" mitteilen "Wieso belauschen sie unser privates Gespräch? Sowas Übergriffiges! Unverschämt! Hätte Lust das meinen Anwalt zu melden!"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.07.2026 22:41:55
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt keine Frage, aber eine Bitte:

Zitat (von Daten834):
ich bitte um eine Einordnung folgender Szenarien bei der Arbeit.


Zitat (von blaubär+):
Und was soll das im Arbeitsrecht?


Ich vermute mal, das es "auf der Arbeit" passiert ist und Daten834 daher den Zusammenhang mit Arbeitsrecht herstllte.

Es gab neulich eine Diskussion dazu, wo bei so etwas Grenzen liegen. Das hat mich interessiert.

Schade, dass manche hier anscheinend Beiträge nicht lesen, bevor sie dazu was raushauen. Das ist wenig hilfreich.

Jedenfalls danke für die Einordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130559 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Daten834):
Es gab neulich eine Diskussion dazu, wo bei so etwas Grenzen liegen. Das hat mich interessiert.

Das wird dann im Einzelfall anhand der konkreten Umstände entschieden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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