Gesund melden - Abmahnung

5. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
teetrinker23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesund melden - Abmahnung

Hallo,

ich arbeite in einem Krankenhaus, als examinierte Pflegekraft und bin dort auch im Personalrat tätig. Seit Anfang des Jahres haben wir nun einen neuen Pflegedirektor.
Nun kam es, dass ich mich im Krankenhaus mit einem "Durchfall"-Virus angesteckt habe und für einen Tag ausfiel. Ich rief am entsprechendem Krankheitstag auf meiner Station an und meldete mich telefonisch für diesen Tag krank. Danach rief ich noch beim Pflegedirektor an und tat selbiges. Am nächsten Tag (ein Freitag) hatte ich vom Dienstplan her frei. Da ich am Samstag wieder arbeiten musste, rief ich am Freitag meine Stationsleitung, die meine direkte Vorgesetzte ist, an und meldete mich wieder einsatzfähig.
Samstag und Sonntag arbeitete ich dann im Spätdienst, am Montag hatte ich frei und Dienstag war ich dann wieder im Frühdienst.
Am Mittwoch habe ich dann zufällig von jemanden erfahren, dass einige Pflegekräfte eine Abmahnung erhalten haben, weil sie sich beim Pflegedirektor nicht perönlich wieder Gesund-gemeldet haben.
Kann eine Abmahnung in einem solchen Fall überhaupt wirksam sein? Ist das Verhalten der Schwestern und Pfleger wirklich so Pflichtverletzend, dass man gleich eine Abmahnung erhalten muss?
Ich finde, ein persönliches Gespräch und ein daraufhinweisen hätte genügt, um eine Verhaltensänderung zu erreichen.
Unser vorheriger Pflegedirektor hat daraus nie ein Thema gemacht.
Bin mal gespannt, ob ich auch eine bekomme.

Mit meinen Personalratskollegen habe ich darüber bisher noch nicht gesprochen.

Mich würde vorher interessieren, wie ihr darüber denkt...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, interessant wäre zu wissen, ob es dort eine [bekannte] Anweisung/Vereinbarung dazu gibt, dass die AN sich in dem gefragten Fall beim Pflegedirektor [persönlich] zu melden haben.

MfG

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Solange es keine Dienstanweisung gibt, die ein Gesundmelden vorschreibt, sehe ich auch keine Veranlassung, sich gesund zu melden.
Die abgemahnten Kollegen sollten doch dringend den Personalrat kontaktieren.

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#3
 Von 
Blechbixn8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn man vor 5 Jahren eine solche Dienstanweisung unterschrieben hat, nie krank war. Ist dann eine Abmahnung rechtens weil man sich nicht gesund gemeldet hat ?
Krankmeldung ging bis Freitag und Montag bin ich ganz normal zum Dienst erscheinen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32214 Beiträge, 5659x hilfreich)

Eigene Frage---> Eigener Beitrag

Was hat dein Problem mit einem 13 Jahre alten zu tun? :augenroll:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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