Gesundmeldung zur Auszahlung Urlaubsgeld

13. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lyssah
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)
Gesundmeldung zur Auszahlung Urlaubsgeld

Hallo an alle Wissenden dort draußen!

Folgende Situation:
Der AN war krank geschrieben und hat währenddessen auch den Job gekündigt.
Nun ist der Vertrag inzwischen auch beendet und der AN ist nun gesund und in einer neuen Firma beschäftigt.
Die letzte Gehaltszahlung vom alten AG ist auch erfolgt und im Schreiben mit Rücksendung der Personalunterlagen (Lohnsteuerkarte, Endabrechnung etc.) ist auch vermerkt, dass er Urlaub für 2008 noch nicht gewährt wurde.
Auf Anfrage von AN beim alten AG, warum die Berechnung und Auszahlung des Urlaubsgeldes noch ausstünde und nicht mit der letzten Gehaltsabrechnung erfolgt wäre, wurde ihm mitgeteilt, dass er sich erst gesund melden müsse.
Mal abgesehen davon, dass der alte AG natürlich genau weiß, dass der AN bereits in einem anderen Unternehmen aktiv und gesund tätig ist, soll natürlich die Form gewahrt werden.
Daher nun die Frage, in welcher Form diese Gesundmeldung zu erfolgen hat? (alter AG wollte leider keine Auskunft dazu geben)
Muss es eine förmliche Gesundmeldung vom Arzt sein oder reicht auch ein Schreiben des AN in dem er versichert wieder gesund und berufstätig zu sein?

Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich für eure Unterstützung.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
dass er sich erst gesund melden müsse.


Ist zwar wirklich ne unklare Aussage, aber i.d.R. ist damit schon eine eigene Meldung incl. Bescheinigung vom Arzt gemeint.

Achtung, so eine 'Gesundmeldung' ist keine Krankenkassenleistung ... könnte also sein, dass der Arzt dafür eine Gebühr verlangt, was sein gutes Recht ist (viele Ärzte tuns aber nicht, weil ihnen die Zufriedenheit ihrer Patienten lieber ist, als die ca. 5 € für ne kurze Bescheinigung).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.542 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen