Hallo,
Ich hätte da ne Frage zu den Arbeitsstunden.
Ich arbeite in der Gebäudereinigung und sind auch zu zweit in einigen Häusern zugange. Also, das heißt... wenn wir auf einem Gebäude 1:30 Stunden haben müssen wir oder sollten wir fertig sein, denn alles was darüber geht wird nicht bezahlt. So aber meine eigentliche Frage ist... diese 1:30 Stunden gehen durch 2 und jeder bekommt nur 45 min ausbezahlt.
Weiß einer zufällig wie es mit der Rechtslage aussieht? Wieso dürfen Arbeitgeber
dies? Wieso greift da der Zoll nicht ein. Denn wir sind ja beide die Stunde dreißig drin.
Geteilte Arbeitsstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWeiß einer zufällig wie es mit der Rechtslage aussieht? :
Ich leider nicht....
Wieso dürfen Arbeitgeber dies?
Wer sagt denn, dass der AG das darf ?
Wieso greift da der Zoll nicht ein.
Vielleicht weiß der Zoll davon nichts ?
Frag doch mal beim Zoll nach ??
Meinst du, 1 Mitarbeiter hat dieses Gebäude in 1:30 Std. zu reinigen?Zitatwenn wir auf einem Gebäude 1:30 Stunden haben :
Dann sind 1:30 die *Norm* für das Haus--- kann das sein?
Wenn ihr zB zu dritt dort durchwischen würdet, würde auch nur 1:30 für das Gebäude stehen.
Für euch drei dann---na?, kommst du selbst drauf?
Wahrscheinlich findet sich das in deinem Arbeitsvertrag?ZitatWeiß einer zufällig wie es mit der Rechtslage aussieht? :
Was denn?ZitatWieso dürfen Arbeitgeber dies? :
Dass ihr beide drin seid, mag sein. Aber was macht ihr denn in dieser Zeit zu zweit? Wischt ihr dann halb so schnell ?ZitatDenn wir sind ja beide die Stunde dreißig drin. :
Der Zoll könnte nur eingreifen, wenn ihr schwarz dort arbeiten würdet. Egal, ob langsam oder schnell oder normal, auch egal, ob allein oder zu zweit.ZitatWieso greift da der Zoll nicht ein? :
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Wenn du 1 Stunde und 30 Minuten gearbeitet hast, dann hast du 1 Stunde und 30 Minuten gearbeitet. Egal, wie viele Kollegen dabei waren und dir geholfen haben.
Wenn der Arbeitgeber für die Arbeit nur 1:30 h in Rechnung stellen kann, sollte die Anweisung an euch lauten:
"Zu zweit müsst ihr in 45 Minuten durch sein".
Ob das jetzt zu schaffen ist oder nicht, ist eine andere Frage. Aber wenn er euch für anderthalb Stunden arbeiten schickt, muss er euch auch anderthalb Stunden bezahlen.
Wenn Sie zu zweit 1,5 Stunden brauchen, dann haben natürlich beide auch Anspruch auf die Bezahlung der
1,5 Stunden. Und wenn Sie länger brauchen, dann muss der Arbeitgeber auch das bezahlen. Die Zahlungspflicht besteht solange Sie für den Arbeitgeber arbeiten. Wenn dieser Sie nicht für die tatsächlich geleistete Zeit bezahlen will, dann arbeiten Sie genauso lange, wie er bezahlt. Im Moment wären das 45 Minuten jeder. Mir scheint es hier empfehlenswert, dass Sie sich mit allen Kollegen verbünden, die das betrifft, sollte es noch mehr geben. Dann kann der Arbeitgeber nicht so leicht dem "Störenfried" kündigen, um die anderen weiter auszubeuten.
Tatsächlich kann man als Arbeitnehmer den Zoll kontaktieren und das Problem mit dort besprechen. Die sind in der Regel sehr freundlich , weil sie ja auch von Meldungen abhängig sind.
-- Editiert von altona01 am 17.03.2020 20:05
-- Editiert von altona01 am 17.03.2020 20:05
ZitatWenn Sie zu zweit 1,5 Stunden brauchen, :
Wie jetzt?Zitatwenn wir auf einem Gebäude 1:30 Stunden haben :
Brauchen sie zu zweit so lange oder sind für diese 1x Gebäudereinigung 1:30 Std. vorgesehen...
Warum das?ZitatUnd wenn Sie länger brauchen, dann muss der Arbeitgeber auch das bezahlen. :
Wenn hier geklärt ist, für was und für wen die 1:30 gelten, könnte man den Kontakt zum HZA durchaus empfehlen.
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