Geteilte Arbeitsstunden

16. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Servur_kröte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geteilte Arbeitsstunden

Hallo,

Ich hätte da ne Frage zu den Arbeitsstunden.
Ich arbeite in der Gebäudereinigung und sind auch zu zweit in einigen Häusern zugange. Also, das heißt... wenn wir auf einem Gebäude 1:30 Stunden haben müssen wir oder sollten wir fertig sein, denn alles was darüber geht wird nicht bezahlt. So aber meine eigentliche Frage ist... diese 1:30 Stunden gehen durch 2 und jeder bekommt nur 45 min ausbezahlt.
Weiß einer zufällig wie es mit der Rechtslage aussieht? Wieso dürfen Arbeitgeber dies? Wieso greift da der Zoll nicht ein. Denn wir sind ja beide die Stunde dreißig drin.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Servur_kröte):
Weiß einer zufällig wie es mit der Rechtslage aussieht?

Ich leider nicht....

Wieso dürfen Arbeitgeber dies?

Wer sagt denn, dass der AG das darf ?

Wieso greift da der Zoll nicht ein.

Vielleicht weiß der Zoll davon nichts ?


Frag doch mal beim Zoll nach ??

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Servur_kröte):
wenn wir auf einem Gebäude 1:30 Stunden haben
Meinst du, 1 Mitarbeiter hat dieses Gebäude in 1:30 Std. zu reinigen?
Dann sind 1:30 die *Norm* für das Haus--- kann das sein? :???:

Wenn ihr zB zu dritt dort durchwischen würdet, würde auch nur 1:30 für das Gebäude stehen.
Für euch drei dann---na?, kommst du selbst drauf?

Zitat (von Servur_kröte):
Weiß einer zufällig wie es mit der Rechtslage aussieht?
Wahrscheinlich findet sich das in deinem Arbeitsvertrag?
Zitat (von Servur_kröte):
Wieso dürfen Arbeitgeber dies?
Was denn?

Zitat (von Servur_kröte):
Denn wir sind ja beide die Stunde dreißig drin.
Dass ihr beide drin seid, mag sein. Aber was macht ihr denn in dieser Zeit zu zweit? Wischt ihr dann halb so schnell ?
Zitat (von Servur_kröte):
Wieso greift da der Zoll nicht ein?
Der Zoll könnte nur eingreifen, wenn ihr schwarz dort arbeiten würdet. Egal, ob langsam oder schnell oder normal, auch egal, ob allein oder zu zweit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn du 1 Stunde und 30 Minuten gearbeitet hast, dann hast du 1 Stunde und 30 Minuten gearbeitet. Egal, wie viele Kollegen dabei waren und dir geholfen haben.

Wenn der Arbeitgeber für die Arbeit nur 1:30 h in Rechnung stellen kann, sollte die Anweisung an euch lauten:
"Zu zweit müsst ihr in 45 Minuten durch sein".

Ob das jetzt zu schaffen ist oder nicht, ist eine andere Frage. Aber wenn er euch für anderthalb Stunden arbeiten schickt, muss er euch auch anderthalb Stunden bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie zu zweit 1,5 Stunden brauchen, dann haben natürlich beide auch Anspruch auf die Bezahlung der
1,5 Stunden. Und wenn Sie länger brauchen, dann muss der Arbeitgeber auch das bezahlen. Die Zahlungspflicht besteht solange Sie für den Arbeitgeber arbeiten. Wenn dieser Sie nicht für die tatsächlich geleistete Zeit bezahlen will, dann arbeiten Sie genauso lange, wie er bezahlt. Im Moment wären das 45 Minuten jeder. Mir scheint es hier empfehlenswert, dass Sie sich mit allen Kollegen verbünden, die das betrifft, sollte es noch mehr geben. Dann kann der Arbeitgeber nicht so leicht dem "Störenfried" kündigen, um die anderen weiter auszubeuten.
Tatsächlich kann man als Arbeitnehmer den Zoll kontaktieren und das Problem mit dort besprechen. Die sind in der Regel sehr freundlich :) , weil sie ja auch von Meldungen abhängig sind.

-- Editiert von altona01 am 17.03.2020 20:05

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

:cheers:

-- Editiert von altona01 am 17.03.2020 20:05

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wenn Sie zu zweit 1,5 Stunden brauchen,
Zitat (von Servur_kröte):
wenn wir auf einem Gebäude 1:30 Stunden haben
Wie jetzt?
Brauchen sie zu zweit so lange oder sind für diese 1x Gebäudereinigung 1:30 Std. vorgesehen...
Zitat (von altona01):
Und wenn Sie länger brauchen, dann muss der Arbeitgeber auch das bezahlen.
Warum das?

Wenn hier geklärt ist, für was und für wen die 1:30 gelten, könnte man den Kontakt zum HZA durchaus empfehlen.

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